Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten - einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen 2/2

Ralf Plötner

Zum Alternativantrag der Fraktion der CDU, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4827

 

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Anwesende, werte Zuschauende und/oder Zuhörende, die einrichtungsbezogene Impfpflicht war zum damaligen Zeitpunkt eine nachvollziehbare Entscheidung.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Der Bundestag hatte am 10. Dezember 2021 nach einer intensiven Debatte den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Pandemie beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten am 10. Dezember 2021 569 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 79 lehnten ihn ab und es gab 38 Enthaltungen. Wir waren an diesem 10. Dezember 2021 hier in Thüringen bei einer 7-Tages-Inzidenz von 1.055 auf dem Höhepunkt der Delta-Welle. Aber die Rahmenbedingungen haben sich geändert.

 

Erstens, es herrscht die Omikron-Variante. Die mit dem Typ BA.5 dieser Variante ist zwar ansteckender als alles, was wir bei den Corona-Vorgängern bisher kannten, aber zum Glück sind diese Verläufe dann nach einer Infektion nicht mehr so kritisch, wie bei den Vorgängern.

 

Zweitens, die Grundimmunität der Bevölkerung gegenüber Corona ist kontinuierlich gestiegen.

 

Drittens – sicherlich mit der entscheidendste Punkt bei dieser Frage, warum es im Dezember letzten Jahres überhaupt beschlossen worden ist –, es war der Annahme gefolgt, dass es eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona geben wird, dies auch vor dem Hintergrund der damals grassierenden Varianten.

 

Doch nun sind Menschen in einzelnen Berufsfeldern im Fokus. Die Gesundheitsämter, bei denen leider weiterhin im gesamten Freistaat viele Amtsärztinnen und Amtsärzte fehlen, kommen mit der Durchsetzung an ihre Grenzen. Und wenn es so ist – und das ist auch das, was man von der Ampelkoalition immer wieder vernehmen kann –, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis zum Ende des Jahres auslaufen soll, dann ist es vollkommen sinnlos, damit die Menschen weiterhin in Unruhe zu versetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss jetzt das Gesetz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht dort beerdigt werden, wo es geboren worden ist, nämlich im Deutschen Bundestag.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Da das nicht passiert, ist der heute zu beschließende Kompromiss mit einem Prüfauftrag an die Landesregierung richtig. Denn wir haben damit nicht mehr oder weniger vor, als ein Bundesgesetz außer Kraft zu setzen. Der Grundgedanke, von dem die einrichtungsbezogene Impfpflicht immer getragen worden ist, ist auch weiterhin richtig, und zwar besonders gefährdete Personen zu schützen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)

 

Gerade in Pflegeheimen muss das die oberste Aufgabe politischen Handelns sein und das Ziel. Geimpfte Menschen haben ein geringeres Risiko, sich anzustecken. Dass eine Infektion nicht ausgeschlossen ist, ist hinlänglich bekannt. Aber um das Ziel zu erreichen, zahlreiche Tote in den Pflegeheimen und Gesundheitseinrichtungen zu verhindern, ist neben den Hygienemaßnahmen eine hohe Impfquote der Schlüssel. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Änderungsantrag der AfD abzulehnen. Sie wollen den Passus gestrichen haben, mit dem die Thüringerinnen und Thüringer aufgerufen werden, sich nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts impfen zu lassen. Das ist natürlich weiterhin der richtige Aufruf und der richtige Weg, um dem Coronavirus zu begegnen.

 

(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Geimpfte sind ansteckend!)

 

An dieser Stelle möchte ich mich auch bei allen bedanken, die sich in der Corona-Krise solidarisch und rücksichtsvoll verhalten haben, und auch bei denen, die in einer Impfung die Antwort auf die dramatische Pandemie gesehen haben und sehen. Es gehört aber auch der Respekt vor denen dazu, die sich bisher – aus was für Gründen auch immer – gegen eine Impfung gegen das Coronavirus entschieden haben. Ich verstehe das bei einigen Menschen wirklich nicht und versuche zu überzeugen, dass eine Impfung weiterhin sinnvoll ist. Aber der Respekt ist wichtig, vor allen bei denen in der Pflege und im gesamten Gesundheitswesen, bei denen, die Großartiges leisten. Das haben sie im Übrigen auch vor Corona schon getan. Die CDU aber sollte nicht so tun, als hätte sie von Anfang an gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gesprochen.

 

(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Sie auch nicht!)

 

Sie hatten Anfang dieses Jahres der Landesregierung vorgeworfen, keinen Plan zu zur Umsetzung haben, mal davon abgesehen, dass das überhaupt nicht stimmt und der Fall war. Weil es intensive Vorbereitungen zur Umsetzung gab, haben Sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht doch zu Beginn nicht infrage gestellt. Sonst hätten Sie diesen Antrag im Ausschuss nicht immer wieder geschoben.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass die Landesregierung einen verantwortbaren und rechtlich abgesicherten Weg findet, dass die am Ende dieses Jahres auslaufende einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht weiter Beschäftigte und Gesundheitsämter unter Druck setzt. Die Kraft muss besser für eine optimale medizinische Versorgung genutzt werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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