Chancengleichheit gewährleisten – „Lesen durch Schreiben“ und daraus abgeleitete Methoden an Thüringer Schulen abschaffen

Zum Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 6/1102


Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Brandner, mit Ihrem Vortrag hier haben Sie eigentlich nur bewiesen, dass Sie Lesekompetenz, aber nicht, dass Sie Sachkompetenz haben.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie haben es auch deutlich gemacht ganz zu Anfang. Sie haben hier etwas vorgelesen, ohne es wirklich verinnerlicht zu haben und auch ohne irgendwelche inhaltliche Überzeugung.


(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Die Wahrheit, nichts als die Wahrheit!)


Wie bildungskompetent die AfD ist, zeigt sich am besten darin, dass im Bildungsausschuss Frau Muhsal, wenn ich mich recht erinnere, die letzten drei Mal komplett gefehlt hat. Wenn sie da war, dann war sie eher körperlich anwesend. Dann saß Herr Höcke da. Er meint, er ist befähigt, Kinder und Jugendliche zu unterrichten – zum Glück nur in Hessen –, aber auch von Herrn Höcke kam inhaltlich nie etwas, also auch nur körperliche Anwesenheit. Ich sage mal, hier im Plenum und leider auch auf den Marktplätzen in Thüringen das große Wort schwingen, aber inhaltlich nichts, und zwar gar nichts, beizutragen, das ist AfD. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sehr geehrte Damen und Herren, zur Beratung und Entscheidung kommen der Antrag der AfD-Fraktion „Chancengleichheit gewährleisten – ‚Lesen durch Schreiben‘ und daraus abgeleitete Methoden an Thüringer Schulen abschaffen“ sowie der Alternativantrag der CDU-Fraktion „Thüringer Grundschulen in ihrem pädagogischen Auftrag stärken – Vermittlung grundlegender Kulturtechniken erhalten“. Beiden Anträgen ist das Ansinnen gemein, dass alle Thüringer Grundschülerinnen und Grundschüler in ihrem Schriftschreiberwerb einer einheitlichen Methodik unterliegen sollen, welche sich nicht mehr an der KMK-Empfehlung orientieren soll. Während die AfD auf vereinzelte Erfahrungen von Eltern verweist, geht die CDU in ihrer Begründung auf ihre standpunktstützende Studienergebnisse wenigstens ein. Die Anträge unterscheiden sich hinsichtlich der Zielsetzung insoweit, dass es der AfD um die konkrete Anwendung der Rechtschreibung geht, während die CDU weitgehend die Schreibschrift als elementare Kulturtechnik in die Thüringer Lehrpläne aufnehmen will.


Über welche Grundlagen sprechen wir also hier? Im Beschluss der KMK „Bildungsstandards im Fach Deutsch für den Primarbereich“ von 2004 ist zu lesen: „Die Schülerinnen und Schüler […] gestalten den Schreibprozess selbstständig und verfassen ihren Text bewusst im Zusammenhang von Schreibabsicht, Inhaltsbezug und Verwendungszusammenhang. [...] Die Kinder verfügen über grundlegende Rechtschreibstrategien. [...] Sie haben erste Einsichten in die Prinzipien der Rechtschreibung gewonnen.“ – Jetzt ist Herr Brandner wieder weg, er hätte noch etwas lernen können. – „Sie gelangen durch Vergleichen, Nachschlagen im Wörterbuch und Anwenden von Regeln zur richtigen Schreibweise. [...] Sie schreiben eine lesbare und flüssige Handschrift.“ Weiter eine KMK-Empfehlung von 2015: „Die Grundschule stellt“ die „Balance her zwischen gesteuerten Bildungsprozessen und eigenaktiven Konstruktionsprozessen von Kindern. Für diese individuellen Prozesse stellt der Unterricht Lerngelegenheiten bereit, die individuell wie kommunikativ ausgerichtet sind. Somit“ – und das ist das Wesentliche – „ist Lernen immer auch ein sozialer Prozess.“ – welcher der AfD-Fraktion völlig abgeht.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der Thüringer Lehrplan für die Grund- und Förderschulen in dem Bildungsgang „Grundschulen für den Deutschunterricht“ aus dem Jahr 2010 greift diese auf und setzt die KMK-Empfehlung um. Im Lehrplan in Thüringen ist wiederum zu lesen: „Bei Schuleintritt zeigen die Schüler sehr unterschiedliche Erfahrungen mit Schrift. Auf dieser Grundlage entwickeln sie ihre Zugriffsweisen auf die Schriftsprache und setzen sich mit ihr aktiv und entdeckend auseinander. Von Anfang an und über die gesamte Grundschulzeit hinweg sind dabei individuelle Unterschiede zu berücksichtigen. Diese Entwicklungsunterschiede der Kinder fordern Differenzierung und Individualisierung.“ Das ist natürlich schwer erträglich für die AfD, die nur noch in Horden auftreten kann. „Insbesondere Kinder mit Sprachschwierigkeiten, Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben und Kinder mit besonderen Sprachbegabungen sind zu fördern.“ Ich will jetzt hier nicht den gesamten Lehrplan zitieren, aber die Auszüge machen, denke ich, deutlich, dass Thüringen hier im Lehrplan die KMK-Empfehlung – und das ist das Wesentliche – umsetzt und die individuellen Entwicklungsstände und Lernfortschritte der Kinder auch beim Schriftspracherwerb in den Blick nehmen. Natürlich wird ein Herr Höcke, der dem Bildungsverständnis aus der Kaiserzeit anhängt, das nicht verstehen. Nun fordern Sie, geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, die Schreibschrift als elementare Kulturtechnik wieder verbindlich in den Lehrplan der Grundschulen aufzunehmen. Kulturtechnik ist unter anderem definiert als die Fähigkeiten und Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe und zur Erhaltung einer Kultur notwendig sind. Sie werden durch Erziehung, Unterricht und Sozialisation wiedergegeben. Zu den Kulturtechniken zählen: Lesen, Schreiben, Rechnen, aber auch der Umgang mit neuen Medien, wie zum Beispiel eben auch Computer, Telefon etc. Sie setzt also an der Lebenswirklichkeit der Menschen – hier der Kinder – an und nimmt diese auch in die Lehrpläne mit auf. Nun ist es natürlich so, dass viele Kinder heute schon mit zwei oder drei Jahren – das wissen wir alle – das Pad ihrer Mutter oder ihres Vaters mindestens so gut bedienen können wie ihre Mütter oder Väter selbst. Edmund Stoiber und Lothar Späth haben das auch immer gesagt: Die sind immer Jahre voraus. Das ist heutzutage die Realität, die Kinder können das einfach. Das heißt aber auch, sie haben über die neuen Medien natürlich auch ganz anderen Zugang zur Schrift und natürlich auch zur Sprache. Das heißt, es ist nicht mehr mit dem Zugang von vor 20 Jahren vergleichbar. Kulturtechniken unterliegen also nicht – liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wie es Ihr Antrag suggeriert – einer Ewigkeitsklausel, sondern setzen gerade heute an der Lebenswirklichkeit von Kindern an und greifen diese im Unterricht auch mit auf. Genau dies sieht aber der Lehrplan vor. Er setzt an den unterschiedlichen Vorkenntnissen und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler an. Beginnend mit dem Erlernen der Druckschrift in der Schuleingangsphase, welche vor allem das individuelle und umfängliche Erlernen von Wörtern, Sätzen und Texten beinhaltet und erste Rechtschreibregeln einübt, wird dies in den Klassenstufen 3 und 4 zu einer gut lesbaren Handschrift vervollständigt und in einer orthografisch korrekten Weise angewandt. Dabei sollen Sätze und kleine Texte richtig abgeschrieben, korrigiert und berichtigt werden und die Rechtschreibregeln – wie Groß- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung, Wörter mit rechtschreiblichen Besonderheiten – richtig angewandt werden. Das ist alles Thüringer Lehrplan.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, die zur Umsetzung der Lehrplanvorgabe gewählten Methode – und da hat Herr Brandner das zumindest richtig zitiert – liegen nach Lehrerdienstordnung alleinig in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer. Da geben wir gar keine Vorgaben. Lehrer sind dabei nach Schulgesetz und Schulordnung aber zwingend gehalten, mit den Eltern die individuelle Lernstandsentwicklung zu erörtern und abzustimmen. Dabei steht nach § 2 Schulgesetz die individuelle Förderung des Kindes im Mittelpunkt. Dies setzen die Pädagoginnen und Pädagogen in hoher Verantwortung um. Dabei haben sie es mit einer immer heterogener zusammengesetzten Schülerschaft zu tun. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade Grundschulpädagogen sind die größten Befürworter des längeren gemeinsamen Lernens, also der Gemeinschaftsschule, da sie die Lernentwicklungswege der Kinder vom ersten Tag an genau sehen und wissen, dass die Entscheidung in Klassenstufe 4 über den weiteren Bildungsweg des Kindes zu früh und für die Weiterentwicklung des Kindes nicht förderlich ist.


Ich sage hier auch mal in Richtung CDU: Der von Ihnen in der Begründung zitierte Germanist Steinig mahnt das genau an. Er sagt, die Trennung ist zu früh. Das hat ja auch viel für sich. Ich selbst habe meine Kinder an einer Gemeinschaftsschule und erlebe die Begeisterung der Kinder beim gemeinsamen, wenn auch manchmal mit unterschiedlichem Tempo, Erreichen der Lernziele. Ich sage es auch noch mal ganz klar: Ich bin fest davon überzeugt, dass die Gemeinschaftsschulentwicklung in Thüringen in Abhängigkeit steht von der schulstufenbezogenen Lehrerbildung und von einem Thüringer Amt „Lehrer an Gemeinschaftsschulen“ im Besoldungsgesetz und von einer Regelung in der Lehrerarbeitszeit.


Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, zu den von Ihnen angeführten Studien und Ihrem Anliegen des Antrags: Ich sage es gleich vorneweg, Sie rufen ein Thema auf, welches viele Menschen bewegt, über das auch natürlich in den Lehrerzimmern – und nicht nur in den Grundschulen, sondern auch in den Regelschulen, Gymnasien – viel gesprochen wird. Aber Sie haben mich weder mit dem Inhalt noch mit der Form Ihres Antrags überzeugt. Warum nun? Wie ich schon ausführte, ist die Grundlage der Veränderung die KMK-Empfehlung. KMK-Empfehlungen entstehen – genauso wie die Thüringer Lehrpläne – nicht in der Kultusbürokratie, sondern sind von hohem fachwissenschaftlichen Sachverstand getragen. Sie reagieren auf neue fachwissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen.


(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Von mehrheitlichen Entwicklungen!)


Ich sage es ganz offen, die AfD hat sich nicht einmal die Mühe gegeben, Studien anzuführen. Das ist natürlich – und das erwarte ich auch von der CDU – bei der CDU anders. Aber, lieber Kollege Tischner, den von Ihnen angeführten Studien und Wissenschaftlern ist gemein, dass sie sich mit demselben Sachverhalt beschäftigen. Sie kommen aber zu ganz unterschiedlichen Schlüssen oder haben gar keine Schlüsse zu bieten. Ebenso kritisiere ich – das gestehe ich Ihnen natürlich auch gern zu –, dass es bis dato kaum weitergehende Studien dazu gibt, außer die von Ihnen zitierten, und dass von Ihnen die Ihren Erkenntnisinteressen entgegenstehenden Wissenschaftler gar nicht zitiert werden. Sie gehen also hier öffentlich in eine quasi fachwissenschaftliche Diskussion mit entsprechender politischer Forderung. Sie können oder wollen aber ob ihrer politisch geleiteten Erkenntnisinteressen keine andere Sicht auf Bildungsentwicklung entgegenstehende Erkenntnisse hören.


Ich möchte auf die Ergebnisse des von Ihnen zitierten Germanisten Steinig kurz eingehen. Eines sage ich Ihnen, eine Längsschnittstudie, die er aufgestellt hat auf Grundlage von Tausend ausgewählten Kompetenztest in drei Staffeln über 30 Jahre, kann ohne Zweifel erste Hinweise geben, die Entwicklungen aufzuzeigen. Sie kann aber sicherlich keine valide Aussage treffen über soziokulturelle Entwicklung in heute 16 Bundesländern mit 16 Lehrplänen, die monokausal ihre Ursache in einer Bildungspolitik macht. Das macht Prof. Steinig auch insbesondere nicht, sondern er weist, anders als sie, auf die unterschiedlichen gesellschaftlichen und technischen Kontextfaktoren hin, die auf die gemessenen Ergebnisse einwirken, wie Veränderung in der sozialen Schichtung und die Durchsetzung neuer Medien und Technik auf das Erlernen des Schrifterwerbs. Sie aber verfahren in Ihrem Antrag frei nach Goethe – die CDU fand nicht selten nur, was sie zu finden hoffte – und blenden bewusst oder unbewusst andere Erklärungsansätze, als den von ihm präferierten Kulturtechnikansatz, aus.


Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich halte es nicht für zielführend, hier im Plenum eine tiefgehende fachwissenschaftliche Debatte zu führen. Wie ich schon ausführte, halte ich Ihren Ansatz für nicht zielgenau. Da ich aber mit Ihnen der Meinung bin, dass man Entwicklungen im Sinne der Kinder genau im Blick halten muss, gerade wenn es um die von Ihnen propagierten Kulturtechniken geht, lehnt meine Fraktion Ihren Antrag selbstredend und erst recht den populistischen Antrag der Fraktion neben Ihnen ab. Einer Diskussion im Bildungsausschuss aber, möglichst mit namhaften Bildungswissenschaftlern, dem ThILLM und Schulleitern würde ich mit großem Interesse entgegensehen. Genau dies teilt Ihr Antrag aber nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dateien