Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger 2010

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/59 -

Da Frau Lehmann in ihrem Redekonzept keine Nachfrage von mir vorgesehen hatte und insofern die Anfrage nicht zugelassen hat und mich aufgefordert hat, das hier vor dem Podium zu machen, will ich das gern tun.

Sie hat in ihrem Redebeitrag behauptet, die Reduzierung des Bundesanteils bei den Kosten der Unterkunft würde die Landesregierung - da bitte ich Herrn Innenminister, den Hinweis gleich mitzunehmen - beim neuen Finanzausgleich bei der Bedarfsermittlung des angemessenen Finanzausgleichs berücksichtigen. Insofern wäre das für die Thüringer Kommunen aufkommensneutral. Der Skandal wäre, wenn ich Frau Lehmann richtig verstanden habe, dass damit das Land belastet wird und sich der Bund entlastet. Unsere Aufregung mit Blick auf die Kommunen wäre aber nicht angemessen. Jetzt gibt es einen Referentenentwurf aus Ihrem Haus, der sich zurzeit im Anhörungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden befindet. Da gibt es eine Anlage, wo die Bedarfsermittlung aus Sicht der Landesregierung nachvollzogen wird.

Das wollte ich eigentlich Frau Lehmann fragen: Da gibt es eine Position, die mich doch schon sehr zum Nachdenken bringt, und zwar steht da, ich zitiere jetzt mal: "Minderbedarf im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II" - und zwar 12 Mio. Das heißt, die Landesregierung geht davon aus, dass die Kommunen im nächsten Jahr 12 Mio. weniger für den Bereich Kosten der Unterkunft ausgeben müssen als im Vergleich zu dem laufenden Jahr 2009 und bringt deshalb 12 Mio. in Absatz. Das müssen Sie mal erklären!

Nach uns vorliegenden Informationen - ich bin selbst Mitglied im Kreistag des Ilm-Kreises - verlieren wir 509.000 € Bundesanteil und die Ausgaben steigen aber gleichzeitig um 520.000 €. Das heißt, im Saldo müssen wir im Bereich des SGB II 1.029.000 € aus dem Kreishaushalt zuschießen. Das tragen übrigens die kreisangehörigen Städte und Gemeinden über die Kreisumlage. Solche Informationen haben wir von etwa der Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städte. Wie kommen Sie da bei der Bedarfsermittlung auf die Einschätzung, dass im nächsten Jahr die Kosten der Unterkunft in Thüringen sinken trotz sinkenden Bundesanteils? Die Absenkung des Bundesanteils macht jetzt etwa 10 Mio. aus, die fehlen schon mal. Das wird sich sicherlich dann auch im Gesetzgebungsverfahren noch klären lassen, das ist ja jetzt erst mal nur ein Referentenentwurf. Der muss ja noch zum zweiten Mal im Kabinett beraten werden. Ich gehe einmal davon aus, die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände werden sich mit dem decken, was ich jetzt eben dargelegt habe.

Sie sollten es schon einmal mitnehmen, vielleicht können Sie ja jetzt schon mal in Ihrem Hause auch in Abstimmung mit dem Finanzministerium und Sozialministerium klären, wie Sie auf diese Zahlen kommen. Ich kann sie tatsächlich nicht verstehen, weil Sie mit der Wirklichkeit nichts zu tun haben. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

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