Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Anja Müller

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/448

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, wir freuen uns über diesen eigenständigen Verfassungsausschuss, weil ich glaube, auch gerade die Rede eben hat deutlich gezeigt, dass wir in Thüringen viel deutlicher miteinander reden müssen, wie wir zukünftig miteinander leben wollen, und genau das schreibt ja auch die Verfassung fest. Wir werden diesen Verfassungsausschuss dazu nutzen müssen, um über die Verfassung zu diskutieren, wo gibt es Veränderungsbedarf. Da gibt es natürlich gute Beispiele gerade aus der letzten Woche aus Sachsen-Anhalt, wo es eine breite Zustimmung gab, den Antifaschismus auch festzuschreiben und „gegen Rassismus“ in die Verfassung als Staatsziel aufzunehmen. Das ist übrigens gelungen, gemeinsam; auch CDU und Linke und ein großes, breites Bündnis haben da zugestimmt.

 

Wir werden im Justizausschuss – und das vielleicht auch noch mal zur Begründung für hier drüben – natürlich auch die Evaluierung des Justizvollzugsgesetzbuchs und weitere wichtige große Dinge im Justizausschuss auf die Tagesordnung bekommen und von daher ist es wichtig und richtig, einen eigenständigen Verfassungsausschuss auf den Weg zu bringen, um eben über die Verfassung und darüber hinaus, dass ein Ehrenamt mit rein muss vielleicht als Staatsziel oder auch diese Gesetzentwürfe zur direkten Demokratie, die im Justizausschuss derzeit liegen, oder auch der Antrag auf Nachhaltigkeit als Staatsziel, genauer zu diskutieren. Von daher wird Sie nicht überraschen, dass wir unserem eigenen Antrag hier auch zustimmen werden. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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