Bericht über die Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten in der Thüringer Polizei 3/3

Zur Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/247

­

Herr Fiedler, Ihre ungeheuerliche Behauptung, dass ein Strafnachweis gegenüber dem Abgeordneten Kräuter nur deshalb nicht erbracht werden konnte, weil die Polizei nicht rechtswidrig seine Telefonate mitgeschnitten hat, ist an Ungeheuerlichkeit nicht zu überbieten und wirft ein sehr deutliches Licht auf Ihr rechtsstaatliches Verständnis.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien