Bericht über die Aufzeichnung von Telefongesprächsinhalten in der Thüringer Polizei 1/3

Zur Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/247


Ich bedanke mich für den Beifall der CDU-Fraktion, nachdem der Präsident mich gebeten hat, das Wort zu ergreifen.


(Beifall DIE LINKE)


Herr Fiedler, als ich Ihren Antrag gelesen habe, dachte ich: Was ist eigentlich mit der guten alten Opposition im Thüringer Landtag passiert? Aber Sie waren es ja gar nicht, es waren andere. Sie müssen sich nach wie vor in der Rolle noch neu finden. Denn, Entschuldigung, wir diskutieren seit zwei Wochen diesen Fall in der Thüringer Polizei, wie der zustande kommen kann, welche Systematiken sich hier entwickelt haben, wie tief die Rechtsverstöße waren, welche Qualität diese Rechtsverstöße haben. Wir machen eine Sondersitzung des Innenausschusses auf Ihren Antrag, Herr Fiedler. Eines weise ich auch als Innenausschussvorsitzender ganz deutlich zurück, wenn Sie sich hier hinstellen und behaupten, es wäre versucht worden, diese Sitzung zu verhindern.


(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist unglaublich!)


Diese Sitzung wurde einberufen an dem Tag, an dem Sie das wollten.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es gab einen ausführlichen Bericht des Innenministers und es gab über mehrere Stunden auch eine Diskussion und Nachfragen. Das, was Sie hier versuchen darzustellen, ist einfach falsch.


Aber nach dieser Diskussion, nach diesem Bericht im Innenausschuss legt die CDU-Fraktion heute einen Antrag vor und beantragt, dass der Landtag dem zustimmt. Ich zitiere daraus: „Der Landtag stellt fest, dass mögliche Verstöße [...] einer [...] Aufklärung bedürfen.“ Lieber Kollege Fiedler, dieser Landtag und die Koalitionsfraktionen und auch die Landesregierung sind nicht nur einen Schritt weiter, sondern schon mehrere Schritte weiter.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie haben ein Teil dieser Aufklärung in der letzten Woche geliefert.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ja, wenn wir keine Sondersitzung beantragt hätten …!)


Der Antrag der Landesregierung heute, die Öffentlichkeit zu informieren, ist ein weiterer Schritt und ich bin mir sicher, dass wir heute auch gegenüber der letzten Wochen einen weiteren Erkenntnisstand im Rahmen dieses Aufklärungsprozesses erfahren. Ich will Ihnen auch sagen, warum das richtig und wichtig ist, dass die Landesregierung diese Initiative ergriffen hat, denn natürlich sind es – und das haben wir im Innenausschuss am Freitag, denke ich, ausführlich diskutiert – Zwischenstände, aber die Zwischenstände machen deutlich, was tatsächlich zum jetzigen Zeitpunkt an Rechtsverstößen und Verfahrensweisen und Praktiken nachweisbar ist und was eben zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachweisbar ist. Da macht eine öffentliche Darstellung genau dieser Sachverhalte, nämlich den Raum eng für Spekulationen und Spekulationen darüber, dass Grundrechte in Thüringen nicht ausreichend gewahrt sind, das darf es eigentlich nicht geben. Dieses Ziel muss bei der Aufklärung durch die Landesregierung, aber auch durch das Parlament bestehen. Am Ende dieses Prozesses darf es keine Spekulationen mehr darüber geben, dass in Thüringen das Grundrecht, gerade auch der informationellen Selbstbestimmung, gerade auch der Schutz des gesprochenen Wortes in der Kommunikation zwischen der Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern, in Gefahr ist, aber andererseits auch alles Notwendige zur Gefahrenabwehr getan wird. Ich glaube – und deswegen auch unser Entschließungsantrag, den wir eingebracht haben –, wir wollen deutlich machen, dass wir uns als Parlamentarier hier nicht aus diesem Aufklärungsprozess rausnehmen und auf die Landesregierung und den Innenminister zeigen, sondern zeigen, dass wir hier eine gemeinsame Verantwortung haben, nämlich auch diesen Grundrechtsschutz tatsächlich sicherzustellen, um gemeinsam der Frage nachzugehen, was sich tatsächlich abgespielt hat und was sich tatsächlich in den letzten Jahren in der Polizei nicht entwickelt hat. Das gehört zu Aufklärungsergebnissen dazu.


Ich finde aber zwei Sachen in diesem Entschließungsantrag noch von besonderer Bedeutung für das Parlament. Die will ich kurz begründen. Ich glaube, dass wir heute schon feststellen können, dass zumindest für den Teil, wo Telefonkommunikation permanent automatisiert und damit immer anlasslos mitgeschnitten wird, der Schutz der informationellen Selbstbestimmung, der Schutz des gesprochenen Wortes nicht gewährleistet war, so wie er in der Dienstanweisung aus dem Jahr 1999 richtig beschrieben ist als Schutzanspruch der in einer Kommunikation Beteiligten. Ich glaube, das ist auch ein deutliches Signal, die dieses Parlament in die Öffentlichkeit hineintragen kann, dass wir uns der Sensibilität dieses Sachverhalts bewusst sind, um eben genau auch noch einmal öffentlich demonstrierend zu sagen, der Schutz des gesprochenen Wortes vor ungerechtfertigter Aufzeichnung ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut und entsprechend dieser Bedeutung dieses Schutzguts wollen wir uns dem Thema annehmen.

Ich finde auch den zweiten Punkt von besonderer Bedeutung, und da steht das Parlament selbst auch in einer besonderen Verantwortung, denn das war in der Vergangenheit schon öfter Gegenstand auch parlamentarischer und öffentlichen Debatten, ob möglicherweise im Bereich der Landesverwaltung oder der Polizei im Besonderen gesprochene Worte – ob nun in Räumen oder auch über die Telefonleitung – praktisch Gegenstand von Mitzeichnungen werden. Mehrfach hat die vorherige Landesregierung in parlamentarischen Dokumenten dargestellt, dass es keine rechtswidrige Mitzeichnung von Kommunikationsinhalten gegeben hat. Das ist in Parlamentsdokumenten veröffentlicht und auch heute noch für jedermann in Thüringen einsehbar. Ich denke, es ist richtig, dass der Landtag sagt, dass zumindest diese Auskunft, die in dieser Eindeutigkeit von der vorherigen Landesregierung in Parlamentsdokumenten wiedergegeben worden ist, nicht der Wahrheit entsprach. Das ist auch, glaube ich, eine Verantwortung, vor der das Parlament steht, dass wir gemeinsam mit dem Innenminister, gemeinsam mit der Landesregierung dazu beitragen,



Präsident Carius:


Nun bitte ich Sie, zum Ende zu kommen.


Abgeordneter Dittes, DIE LINKE: diesen Prozess tatsächlich vollumfänglich aufzuklären. Vielen Dank!

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