Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Steffen Dittes

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8904

 

Meine Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass die Kommission, deren Bericht wir heute gehört haben, sehr ernsthaft, sehr sorgfältig und keinesfalls leichtfertig dieses Überprüfungsverfahren durchgeführt hat und den Bericht und die Feststellungen in aller Ernsthaftigkeit getroffen und verfasst hat. Insofern gebührt es auch der Respekt gegenüber der Kommission, den Mitgliedern der Kommission und auch der geleisteten Arbeit und dem Bericht, diesen Bericht heute hier als Parlament entsprechend der gesetzlichen Regelungen im Thüringer Abgeordnetengesetz zur Kenntnis zu nehmen, öffentlich zu machen und nicht mit einer Debatte oder Diskussion, Herr Voigt, über die politischen und rechtlichen Unzulänglichkeiten und Mängel in Ihrem Entschließungsantrag zu überlagern, dem wir deshalb auch unsere Zustimmung geben.

 

Ich will das auch an dieser Stelle kurz begründen, worin wir diese Mängel sehen, ohne die in der heutigen Debatte in den Vordergrund schieben zu wollen. Wir haben der Kommission 2019 – das ist verschiedenfach hier angesprochen worden – den gesetzlichen Auftrag gegeben, weil wir die Entscheidungen des Überprüfungsverfahrens von den politischen Mehrheitsverhältnissen hier im Thüringer Landtag weggenommen haben und wegnehmen wollten. Wir haben mit diesem Gesetz, das wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben, die Grundlage dafür geschaffen und die Akzeptanz in Unkenntnis der noch zu treffenden Feststellungen und Berichte, dass die Feststellungen der Kommission in der Öffentlichkeit und auch im Sachverhalt endgültig sind und sich jeder nachträglichen politischen Infragestellung oder Würdigung entziehen.

 

Und, Herr Voigt, was Sie mit Ihrem Entschließungsantrag machen, ist, genau diese gemeinsam getroffene Entscheidung wieder rückgängig zu machen, indem Sie mit Ihrem Entschließungsantrag versuchen, die Feststellung und das daran geknüpfte Werturteil wieder in den politischen Raum zurückzuholen und zu einer politischen Mehrheitsentscheidung zu machen. Das kann man machen, wenn man sich einig ist. Ich will Ihnen aber nur sagen, dass denklogisch zu diesem Verfahren aber auch gehört, nämlich dann, wenn eine Mehrheit des Parlaments die Feststellung der Kommission nicht teilt, dann eben auch mit entsprechender Mehrheit eine entsprechende Feststellung hier im Landtag zu treffen hat.

 

Das, meine Damen und Herren Abgeordnete, wollten wir als Gesetzgeber verhindern, dass eben die Auseinandersetzung und die Feststellung die Grundlage auf einer gesellschaftlichen und öffentlichen Debatte als Teil der Aufarbeitung von DDR-Geschichte, sondern auch von persönlicher Verantwortung eben nicht seine Grundlage in politischen Mehrheitsentscheidung des Landtags hat.

 

Und – das sage ich auch in aller Ehrlichkeit und auch ganz transparent – auch Ihre Feststellung in Punkt 3, dass wir eine Zusammenarbeit mit Abgeordneten ausschließen, denen eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit nachgewiesen wurde, ist nun auch wirklich wenig konsequent. Wie alle wissen, waren Mitglieder meiner Fraktion bis 2019 nachweislich inoffizielle Mitarbeiter für das Ministerium für Staatssicherheit oder für die Abteilung I der Kriminalpolizei der DDR. Und nicht nur Abgeordnete meiner Fraktion, sondern auch Abgeordnete der Fraktionen der Grünen, der SPD und auch der Fraktion der CDU haben mit den Abgeordneten Kuschel und Leukefeld hier im Landtag verhandelt, zusammengearbeitet, in Gremien gesessen, Gesetzesvorhaben ausgehandelt und gemeinsam politische Entscheidungen getroffen. Den wesentlichen Unterschied hat Thomas Hartung in seinem Redebeitrag hier genannt. Es kommt gar nicht darauf an, einfach nur die formelle Tätigkeit festzustellen, sondern es kommt darauf an, was Inhalt der Tätigkeit war und wie die jeweiligen Menschen auch mit ihrer eigenen Biografie umgehen.

 

Wie Sie wissen, war ich viele Jahre auch im Überprüfungsgremium die Vertrauensperson des Abgeordneten Frank Kuschel und ich könnte das trotz aller Kritik aus mehreren Gründen immer guten Gewissens sein. Erstens ist der Abgeordnete Kuschel seit 1990 transparent, offen mit seiner Biografie umgegangen und hat die Akten auch allen öffentlich zugänglich gemacht und hat sich in vielen Diskussionsrunden seiner persönlichen Verantwortung gestellt. Er hat zweitens gesagt, seine Tätigkeit für das MfS war ein Fehler, den er bereut. Er hat drittens auch festgestellt, was Gründe in seiner persönlichen Biografie, in seinem persönlichen Verhalten waren, die dazu beigetragen haben, dass er diesen Fehler begangen hat und im Nachhinein sich eben genau dieser Auseinandersetzung gestellt hat. Diese drei Gründe haben es mir sehr leicht gemacht, mich als Vertrauensperson in diesem Überprüfungsverfahren mit einzubringen und haben es mir auch sehr einfach gemacht, mit dem Abgeordneten Kuschel im Nachgang gemeinsam zu arbeiten. Das ist eine sehr persönliche Bemerkung, die ich hier machen wollte.

 

Deswegen glaube ich, sollten wir auch in solchen Verfahren akzeptieren, dass wir jetzt die Feststellungen der Kommission, die es in überhaupt keiner Weise in Zweifel zu ziehen gibt, und die Erwiderung des Abgeordneten und seiner Vertrauensperson auch zur Kenntnis genommen haben. Und hier – da gebe ich allen meinen Vorrednern Recht – haben wir den wesentlichen Unterschied zu manch anderen Abgeordneten in diesem Thüringer Landtag tatsächlich auch erlebt und erfahren. Aber die reine Feststellung des Ausschlusses einer Zusammenarbeit nur an der formellen Feststellung einer Tätigkeit des MfS festzumachen, macht an einem Punkt deutlich, wie unzulänglich die Aufarbeitung persönlicher Verstrickung, persönlicher Schuld in der DDR in den letzten Jahren immer gewesen ist. Ich glaube, Herr Voigt, wir haben mit dem Abgeordnetengesetz 2019/2020 im Thüringer Landtag eigentlich eine gute Grundlage gelegt, diese Unzulänglichkeiten zu überwinden, und Ihr Antrag hebt ein Stück weit diese Unzulänglichkeit wieder hervor. Aber noch mal: Wir werden diesem Antrag zustimmen, weil wir glauben, dass es der Respekt gegenüber der Kommission gebietet, dass wir eben genau diese Diskussion grundsätzlicher Natur zwar heute ansprechen, aber nicht führen, sondern heute im Mittelpunkt steht die Entscheidung, steht der Bericht, steht die Feststellung der Kommission. Die zu bewerten, ist Aufgabe eines jeden Einzelnen. Dies ist Aufgabe auch der Öffentlichkeit, dies ist Aufgabe der Medien. Ich möchte mich bei der Kommission bedanken, dass sie ihre Aufgabe verantwortungsvoll auf Grundlage dieses Gesetzes wahrgenommen hat und uns diese Möglichkeit gegeben hat, weiter die notwendige Aufarbeitung der DDR auch anhand solcher Erfahrungsberichte, die es letztendlich sind, fortführen zu können, denn die Aufarbeitung von DDR-Geschichte, von systemischen, sage ich mal, Ursachen für Unrecht und auch für die Geschehnisse, wie jemand in persönliche Verantwortung, in persönliche Schuld gelangen kann, ist nach wie vor notwendig auch mit Blick auf künftige Gestaltung von Gesellschaft. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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