Aussetzung des Einzugs der Gewerbesteuerumlage

Ronald Hande

Zum Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/586

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe den Antrag mit dem Titel „Aussetzung des Einzugs der Gewerbesteuerumlage“ durchaus genau gelesen und auch jetzt gerade meinen Vorrednern zugehört. Ich vermisse aber im Antrag der AfD, so wie er vorliegt, auch in der Neufassung, doch eine gewisse Substanz, die leider mit den Redebeiträgen auch nicht nachgeliefert werden konnte.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Über zwei Drittel des Begründungstextes des vorliegenden Antrags befassen sich mit grundsätzlichen Fragen zur Gewerbesteuer, deren Stundung und Vorauszahlung, aber zur eigentlichen Gewerbesteuerumlage verlieren Sie nur Halbsätze. Ich werde Ihnen gern erläutern, warum genau dieser Antrag für mich eine inhaltliche Nullnummer ist und offensichtlich unter Populismus verbucht werden kann.

 

Zunächst einmal erlauben Sie mir aber, ein paar Zahlen zu nennen, um die finanzielle Größenordnung genauer zu verdeutlichen und dem Tagesordnungspunkt vielleicht auch noch etwas mehr Inhalt mitzugeben. Im Jahr 2018 – das sind jetzt die mir vorliegenden Zahlen – hatten die Thüringer Gemeinden Gesamtsteuereinnahmen in Höhe von 1,807 Milliarden Euro. Davon entfielen zum Beispiel auf den Gemeindeanteil der Einkommenssteuer 622 Millionen Euro, auf Grundsteuer A und B 246 Millionen Euro, auf die Hundesteuer 8 Millionen Euro und auf die Gewerbesteuer 836 Millionen Euro. Von diesen Bruttogewerbesteuern geht ein Teilbetrag – wie schon angesprochen – an den Bund, ein Teilbetrag an das Land. Im Jahr 2018 waren das konkret 38 Millionen Euro, die an das Land Thüringen geflossen sind. Das ist die angesprochene Gewerbesteuerumlage.

Einen Satz vielleicht an der Stelle auch zu Herrn Henkel, ich sehe Sie jetzt gerade nicht, ach da. Sie hatten einen Antrag der Linken im Bundestag angesprochen, der sich nur nicht ganz auf den Fall bezieht, denn hier ist es tatsächlich so, dass wir den Antrag gestellt haben, die Umlage nicht auszusetzen, sondern gänzlich abzuschaffen, um mit einem anderen Zusammenhang, mit anderen Voraussetzungen zu diskutieren. Ich würde das jetzt nicht über diesen Antrag drüber stülpen, weil ich das ein bisschen weit hergeholt fände.

 

Lassen Sie mich zur Systematik der Gewerbesteuerumlage, das wurde auch schon teilweise gesagt, aber noch ein paar Worte verlieren. Sie ist Teil des Systems der steuerlichen Gemeindefinanzierung, denn die Gewerbesteuerumlageschuld wird mit der Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer verrechnet, meistens bleibt da ein deutliches Plus für die Gemeinden, das sind dann die quartalsweisen Abschlagszahlungen, über die sich die Kämmereien oft freuen. Ich kenne das auch noch aus meiner Zeit als Bürgermeister.

 

Und einen Satz auch noch in Richtung CDU – natürlich ist es richtig bemerkt, dass die Gewerbesteuerumlage in Gänze entsprechend eine aufkommensabhängige Umlage ist. Bei diesen Abschlagszahlungen der Einkommenssteuer mit der auf das Quartal heruntergebrochenen und durch die Landeshauptkasse verrechneten Gewerbesteuerumlage will ich damit im Prinzip nur sagen, dass eben jene nicht, wie es der Antrag suggeriert, direkt abgezogen werden, den Gemeinden quasi in Cash weggenommen werden, sondern es sich hierbei – wie angesprochen – um eine Verrechnung handelt. Wenn Sie jetzt sagen, es ist egal, ob Verrechnung oder direkt gezahlt, lassen Sie mich vielleicht noch weiterreden. In dem von Ihnen im Antrag angesprochenen § 7, in dem Fall Absatz 2, der Thüringer Verordnung zur Ausführung des Gemeindefinanzreformgesetzes wird von den Gemeinden gefordert, dass diese das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer an das Landesamt für Statistik melden. Aktuell zum Beispiel war das für das I. Quartal dieses Jahres bis zum 10. April. Auf dieser Grundlage berechnet dann die Landeshauptkasse die entsprechende Gewerbesteuerumlage, deren Zahlung nicht direkt geleistet, sondern entsprechend verrechnet wird. Aber was heißt nun Ist-Aufkommen? Dazu gibt es eine ganz einfache Definition, die Sie auch überall nachschlagen können. Das Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen sind die aus der Gewerbesteuer vereinnahmten Beträge vor Abzug eben jener Umlagen. Wie Sie hören, ist da von „vereinnahmt“ die Rede. Berechnungsgrundlage ist, das gehört der Vollständigkeit halber dazu, nicht das Anordnungs-Soll, sondern die tatsächliche Zahlung. Wird eine Gewerbesteuer im Einzelfall zum Beispiel gestundet, gibt es keine solche Zahlung, heißt auch in der Summe, dass das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer insgesamt geringer ist. Heißt auch, dass in der Summe das Ist eine geringere Gewerbesteuerumlage ist. Das wollte ich verdeutlichen mit den Worten „es ist auch aufkommensabhängig“. Das heißt, die Umlage bildet auch den Ist-Zustand der Leistungsfähigkeit der Betriebe bzw. der Kommunen, Gemeinden, wo diese ansässig sind, ab. Nun kann es natürlich auch sein, dass die Gemeinden – den Fall möchte ich auch noch ansprechen – das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer nicht oder nicht fristgerecht melden, und dann wird die Umlage tatsächlich geschätzt. Diese Praxis ist aber ein anderer Punkt und nicht unbedingt Bestandteil des vorliegenden Antrags. Dieser Punkt wird geregelt in § 7 Abs. 3 der genannten Verordnung. Es liegt also durchaus ein Stück weit im Einflussbereich der jeweiligen Gemeinden. Daher an der Stelle noch mal der Hinweis, dass für das laufende Quartal bis zum 10. Juli entsprechend das Gewerbesteueraufkommen gemeldet werden muss.

 

Herr Kießling, ich habe wirklich versucht, mich näher in diesen Antrag zu vertiefen, es kam mir aber dennoch wie ein einziges großes Durcheinander vor. Ich kann mir vorstellen, dass Sie hier und da vielleicht etwas aufgeschnappt haben und beim Nachlesen der entsprechenden Rechtsgrundlage festgestellt haben, ach ja, das könnte ja irgendwie passen oder Sie haben einfach etwas durcheinandergeschusselt oder etwas nicht richtig dargelegt, aber egal, das Thema hat Ihnen gepasst. Dazu vielleicht noch eine Portion Populismus und vielleicht noch eine Prise falschen Lokalpatriotismus und schon ist ein typischer AfD-Antrag fertig.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Dass Sie nach solchen Rezepten arbeiten, ist weder neu noch überraschend, denn wie alles, was diese Partei tut, dient auch dieser Antrag der Desinformation, Verunsicherung und Beschädigung des Staates.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Um auch das noch mal klar und deutlich zu sagen: Der vorliegende Antrag ist nicht nur handwerklich schlecht, er ist inhaltlich auch falsch, und deshalb kann es auch für die Koalition keinen anderen Fall geben, als diesen abzulehnen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Eine kleine Anmerkung abschließend sei mir noch gestattet in Richtung der AfD. Kollege Kießling, laut Ihrer Vita sind Sie Kaufmann, Vermögensberater, Betriebswirt für Controlling und Steuern sowie noch immer freier Mitarbeiter einer Steuerkanzlei. Ganz ehrlich, Herr Kießling, das verstehe ich nun wirklich nicht. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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