Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Katharina König-Preuss

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4593

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer/-innen am Livestream und die zwei hier oben! Worum es im Antrag geht: Wir haben 2019 gemeinsam mit dem zweiten NSU-Abschlussbericht, also vom Untersuchungsausschuss, als Empfehlung festgelegt, dass die Unterlagen der NSU-Untersuchungsausschüsse gesichert und in ein Staatsarchiv bzw. in ein Archiv überführt werden sollen. Das hat der Landtag dann auch am 1. Oktober 2019 mehrheitlich beschlossen. Die Akten sind gesichert worden, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, auch die Umsetzung zu vollziehen. Dann kam die Coronapandemie. Um die Unterlagen der beiden NSU-Untersuchungsausschüsse weiter zu sichern, damit das Archiv, wie vom Landtag 2019 beschlossen, auch entsprechend errichtet bzw. die Akten ans Staatsarchiv übergeben werden können, benötigt es einfach noch Zeit, um das alles vorzubereiten und durchzuführen. Deswegen liegt der Antrag vor, dass die Akten, die aktuell bis Dezember 2021, also noch fünf Monate gesichert wären, über den Zeitraum Dezember 2021 hinaus gesichert werden, damit keine zeitliche Schwierigkeit entsteht.

 

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. Es ist einfach nur eine Verlängerung eines bereits lange beschlossenen Punkts. Dem Freistaat Thüringen steht es sehr gut zu Gesicht, da weiter dranzubleiben und auch die Aufklärung auf anderen Ebenen weiter fortzusetzen. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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