Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021

Anja Müller

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5815

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Der Arbeitsbericht des Petitionsausschusses, welcher vorgestern an Frau Landtagspräsidentin Keller übergeben wurde, gibt – wie immer – einen umfassenden Einblick in die Arbeit des Petitionsausschusses im letzten Jahr. Wir haben aber vorgestern nicht nur den Petitionsbericht vorgestellt. Wir haben auch –und das freut uns besonders – ganz offiziell die neue Petitionsplattform des Thüringer Landtags eingeweiht.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Zur Petitionsplattform werde ich aber später noch ein paar Worte sagen. Zunächst möchte ich auch den Blick auf die Tätigkeit des Petitionsausschusses im Jahr 2021 richten. Also: Wofür ist der Petitionsausschuss da? Mit welchen Inhalten hat sich der Petitionsausschuss befasst und was kann man daraus vielleicht ableiten? Ich bezeichne den Petitionsausschuss auch gern als „Bürgerinnen- und Bürgerausschuss“, denn diese Formulierung gibt ganz gut wieder, welche Unterschiede zur üblichen Arbeit im Parlament bestehen. Während sich die Abgeordneten im Plenum und in den Fachausschüssen in der Regel mit Gesetzesinitiativen und allgemeinpolitischen Anträgen befassen, bekommen wir im Ausschuss immer ein ganz unmittelbares Feedback von den Menschen. Wir bekommen mit, welche Themen, Probleme, Sorgen und Nöte die Menschen beschäftigen, welche Erfahrungen die Menschen bei der Umsetzung der Landesgesetze gemacht haben und welche Wünsche und Anregungen die Menschen an uns Abgeordnete herantragen möchten.

 

Wenn man die eingegangenen Petitionen ganz grob kategorisieren möchte, dann würde ich erst einmal zwei Unterschiede vornehmen. Auf der einen Seite gibt es das einzelne Anliegen, das mich als Bürgerin ganz persönlich betrifft und für das ich um Unterstützung durch den Petitionsausschuss bitte. Auf der anderen Seite gibt es die politische Idee, die größere Problematik, die eine ganze Reihe von Menschen in Thüringen bewegt, auf die im Petitionsverfahren hingewiesen und eine politische Debatte angestoßen werden soll.

Wenn ich diese zwei Kategorien nebeneinanderstelle, können wir jedenfalls für 2021 einen eindeutigen Trend erkennen. Die Einzelanliegen nehmen weniger Raum in der Arbeit des Petitionsausschusses ein, während die großen Themen, also insbesondere die Themen, die auch auf Antrag der Petenten auf der Petitionsplattform im Internet veröffentlicht werden, immer bedeutsamer werden. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies Folgendes: Im Jahr 2021 waren insgesamt 757 neue Eingaben zu verzeichnen. Dies entspricht im Verhältnis zum Vorjahr einen Rückgang von gut 5 Prozent. In den letzten zehn Jahren gab es durchschnittlich 975 Petitionen. Nimmt man das ins Verhältnis, beläuft sich der Rückgang der Eingänge schon auf gut 20 Prozent. Während also die Tendenz aller Eingaben rückläufig ist, steigt auf der anderen Seite die Zahl derjenigen Petitionen, die Themen von öffentlichem Interesse zum Gegenstand haben.

 

Im Jahr 2021 haben wir insgesamt 57 Petitionen von allgemeinem Interesse auf der Petitionsplattform veröffentlicht. Darunter waren zum Beispiel Petitionen, die sich für eine für alle bezahlbare Schulspeisung aussprachen oder sich dafür einsetzten, dass das kleine Flüsschen Apfelstädt nicht austrocknet. Eine andere Petition forderte, dass barrierefreie Frauenhäuser in jedem Landkreis vorgehalten werden sollen, und es gab natürlich auch zahlreiche Petitionen, die im Zusammenhang mit der Coronapandemie standen. Betrachtet man die Zahl der im letzten Jahr veröffentlichten Petitionen, so sind das gut 5 Prozent mehr als im bereits deutlich überdurchschnittlichen Vorjahr und im Verhältnis zum langjährigen Durchschnitt ein sattes Plus von fast 80 Prozent.

Ich möchte Sie an dieser Stelle gar nicht weiter mit Zahlen quälen, die Statistik zum abgelaufenen Jahr finden Sie wie immer als Anhang zum vorliegenden Arbeitsbericht oder aber in unserem Petitionsausschussbericht. Aber dennoch möchte ich noch einmal zeigen, wie sich diese Entwicklung auf unsere Arbeit im Ausschuss niederschlägt.

 

Zur Erinnerung: Nach der Veröffentlichung einer Petition ist das Ziel, innerhalb von sechs Wochen 1.500 Unterstützerinnen und Unterstützer für ein Anliegen zu werben. In diesem Fall führt der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung durch, in deren Rahmen die Petenten die Eingabe noch einmal öffentlichkeitswirksam den Mitgliedern des Petitionsausschusses, aber auch den Mitgliedern des fachlich für das Thema zuständigen Ausschusses sowie Vertretern der Landesregierung vorstellen und präsentieren können. Auf dieser Basis haben wir im abgelaufenen Jahr 2021 sage und schreibe elf öffentliche Anhörungen durchgeführt. Im Jahr 2020 waren es nur vier. Seitdem im Jahr 2013 diese Möglichkeit im Petitionsgesetz geschaffen wurde, waren es durchschnittlich nur drei öffentliche Anhörungen im Jahr. Damit ergibt sich für das Jahr 2021 eine Steigerung von 275 bzw. über 360 Prozent im Verhältnis zu den genannten Zeiträumen.

 

Auch in diesem Jahr scheint sich dieser Trend fortzusetzen, liegen wir doch jetzt schon bei acht öffentlichen Anhörungen, die wir dieses Jahr durchgeführt haben. Im September stehen zwei weitere öffentliche Petitionsanhörungen an und das Jahr ist ja dann noch nicht zu Ende. Wir nehmen daher wahr, dass das Eingabevolumen insgesamt zwar eine rückläufige Tendenz hat, das Sammeln mit Mitzeichnungen im Petitionsverfahren als direktdemokratisches Element jedoch enorm an Bedeutung gewonnen hat. Der Petitionsausschuss und insbesondere die Möglichkeit von öffentlichen Anhörungen werden aktiv genutzt, um gezielt politische Themen in die Öffentlichkeit zu tragen und unmittelbar an den Landtag zu adressieren.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Danke.

 

Das zeigt doch, dass wir in Thüringen ein sehr attraktives Petitionsrecht haben und sich das Petitionswesen zu einem immer wichtiger werdenden Mittel der Bürgerbeteiligung entwickelt. Die Gründe für diese positive Entwicklung sind sicher vielfältig, aber einer ist meiner Meinung nach, dass wir im Vergleich der Bundesländer das bürgerfreundlichste Petitionsgesetz in Thüringen haben. Aber dazu später auch noch mal mehr.

Nach diesen allgemeinen Ausführungen möchte ich gerne den Bogen spannen zu der Frage, welche Inhalte denn beispielhaft an uns herangetragen wurden.

 

In einem Sachverhalt haben wir uns mit der grundsätzlichen Befristung von Schwerbehindertenausweisen befasst. Die Petenten hatten darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Tochter von Geburt an taub sei. Gleichwohl würde der Schwerbehindertenausweis vom Landratsamt immer nur für eine Geltungsdauer von fünf Jahren befristet und müsse dann erneut beantragt werden. Aus Sicht der Petenten erscheint dieses Verfahren jedenfalls dann sinnlos zu sein, wenn offensichtlich keine Verbesserung der Beeinträchtigung eintreten kann. Andere Landkreise würden auch unbefristete Schwerbehindertenausweise ausstellen. Im Petitionsverfahren haben wir den Sachverhalt mit dem Sozialministerium besprochen. Dieses informierte darüber, dass die Ausstellung der Ausweise offenbar in Thüringen nicht einheitlich erfolgt. Der Petitionsausschuss hat deshalb das Sozialministerium darum gebeten, möglichst auf eine einheitliche Praxis hinzuwirken. Das Ministerium hat den Aufgabenträgern daraufhin ausdrücklich empfohlen, in den Fällen, in denen eine Verbesserung des Gesundheitszustands aufgrund der vorliegenden Behinderung nicht zu erwarten ist, den Ausweis bevorzugt unbefristet auszustellen. Damit wurde der Intention der Petition in vollem Umfang Rechnung getragen.

 

An anderer Stelle kann das Petitionsverfahren hingegen eher einen aufklärenden und anstoßenden Charakter haben. Eine Initiative von mehreren Verbänden und Einzelpersonen hatte die Planung der Stadt Erfurt und der Landesentwicklungsgesellschaft für ein Gewerbegebiet in Urbich kritisiert, wofür ca. 45 Hektar Ackerflächen in Anspruch genommen werden sollen. Die Petenten beanstandeten, dass die LEG – also die Landesentwicklungsgesellschaft – generell bestimmte Ziele wie Ressourcen und Bodenschutz vernachlässige. Sie schlugen daher vor, dass verpflichtende Verfahrensregeln und Zielvorgaben für landeseigene Planungs- und Projektinstitutionen verabschiedet werden. Diese Zielvorgabe solle der LEG dann verbindlich in ihre Arbeit einfließen lassen. Die in dem konkreten Fall betroffenen Flächen zählten mit Bodenwerten von 90 bis 99 von 100 zu den besten Böden Deutschlands und seien zusätzlich als Kaltluftentstehungsgebiet und Belüftungskorridor ausgewiesen. Die Versiegelung der Fläche würde dem seit Jahren von der Landesregierung propagierten Grundsatz der Nachhaltigkeit und der Reduzierung des Flächenverbrauchs widersprechen.

 

Die Petition wurde während der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist von 1.574 Mitzeichnern unterstützt. Zudem übergaben die Petenten der Landtagsverwaltung am 18. Januar 2021 Listen mit 2.260 Unterschriften. Das benötigte Quorum von 1.500 Unterschriften wurde somit erfüllt und der Petitionsausschuss führte am 19. April 2021 eine öffentliche Anhörung der Petenten durch. Darüber hinaus wurden auch der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz in die Beratung der Petition eingebunden. In der öffentlichen Anhörung, an der auch Vertreter der Landesregierung und der Landesentwicklungsgesellschaft teilnahmen, wurde deutlich, dass das in Rede stehende Gebiet zwar ein Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft und der Aspekt der landwirtschaftlichen Nutzung besonders zu berücksichtigen sei, bei konkurrierenden Nutzungsmöglichkeiten aber eine Abwägung getroffen werden müsse. Das Gebiet sei nämlich auch als landesbedeutsamer Entwicklungskorridor im Landesentwicklungsprogramm 2025 ausgewiesen und verfüge über Standort- und Lagevorteile für Investoren. Auf Grundlage dieser landes- und regionalplanerischen Festlegungen könne die Stadt Erfurt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und Planungshoheit selbst entscheiden, ob sie die Ackerflächen in Urbich erhalten oder auf Grundlage eines entsprechenden Fachkonzepts ein Gewerbegebiet errichten möchte.

Der Petitionsausschuss stellte letztlich fest, dass die Stadt Erfurt eine Abwägungsentscheidung treffen muss, welche Belange sie für die weitere Entwicklung der Stadt für bedeutsamer erachte, ob sie den sehr fruchtbaren und unwiederbringlichen Boden erhalten oder die mögliche Ansiedlung von weiteren Unternehmen fördern will, welche für zusätzliche Arbeitsplätze sorgen. Der Petitionsausschuss konnte in dieser konkreten Frage jedenfalls keinen Einfluss nehmen. Durch die Einbindung der genannten Fachausschüsse wurden jedoch die entsprechenden Fachabgeordneten auf die Petition aufmerksam und für das Thema des Schutzes von Ackerland und landwirtschaftlichen Flächen sensibilisiert. Als Ergebnis der Mitberatung empfahl daraufhin der Umweltausschuss, dass bei planerischen Vorhaben vorrangig die Möglichkeiten der Alt- bzw. Brachflächensanierung geprüft werden sollen und Planungen auf der grünen Wiese nur noch verfolgt werden, wenn keine solchen Alternativen möglich sind. Der Landwirtschaftsausschuss empfahl des Weiteren, dem Schutz der Ressource Boden bereits bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne ein höheres Gewicht zukommen zu lassen.

 

All diese Empfehlungen hat der Petitionsausschuss der Landesregierung als Hausaufgabe mit auf den Weg gegeben. Dem konkreten Anliegen der Petenten, einem Gewerbegebiet in Urbich einen Riegel vorzuschieben, konnte der Petitionsausschuss damit zwar nicht nachkommen, er konnte aber einen Prozess in Gang bringen, welcher andere Rahmenbedingungen für zukünftige Planungsvorhaben schafft, unter denen die Versiegelung von wertvollen Ackerböden nicht mehr möglich ist oder zumindest deutlich schwieriger wird.

 

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass auch im Jahr 2021 Petitionen im Zusammenhang mit der Coronapandemie eine große Rolle im Petitionsausschuss gespielt haben. Über alle Sachgebiete verteilt bezogen sich 83 Petitionen auf die Auswirkungen und die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie. Das waren zehn Petitionen weniger als im ersten Pandemiejahr 2020. Von den 83 Petitionen waren 50 Petitionen dem Bereich Bildung, Jugend und Sport zuzuordnen. Dabei war ein heiß diskutiertes Thema mit Sicherheit die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Unterricht, wozu uns mehrere Petitionen erreicht haben.

 

Beispielsweise sprach sich ein Vater von zwei schulpflichtigen Kindern für die Abschaffung der Maskenpflicht in den Thüringer Schulen aus. Auch diese Petition wurde auf Antrag auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht und dort innerhalb von sechs Wochen durch 1.735 Mitzeichnungen unterstützt, weshalb auch in diesem Fall im Dezember 2021 eine öffentliche Anhörung durchgeführt wurde.

 

Uns allen ist klar, dass den Schülerinnen und Schülern im Pandemieverlauf tatsächlich einiges abverlangt wurde. Die meisten von uns sind selbst Eltern oder Großeltern. Wir alle haben in unseren Familien erlebt, was die Pandemie vor allem für unsere Kinder bedeutet. Ein gänzliches Verzichten auf das Tragen von Masken im Unterricht im Winter 2021/2022 wäre allerdings aufgrund der hohen Infektionszahlen nicht vertretbar gewesen. Im Übrigen entfiel mit Wirkung vom 21. März 2022 die Maskenpflicht im Unterricht für die Primarstufe und die Förderschule und seit dem 3. April 2022 müssen zudem die Masken auch nur noch im Rahmen der Schülerbeförderung getragen werden. Damit bestand im Petitionsverfahren nach mehrheitlicher Einschätzung keine Grundlage für ein weiteres Einwirken.

 

Ein anderer Themenbereich, mit dem sich auch der Petitionsausschuss und noch vielmehr die Strafvollzugskommission als ständiger Unterausschuss befasst, sind die Belange der Gefangenen in den Thüringer Justizvollzugsanstalten, der Patienten in den Maßregelvollzugsanstalten und natürlich auch der Beschäftigten und Bediensteten in diesen Einrichtungen. Die Strafvollzugskommission behandelt die ihr vom Petitionsausschuss überwiesenen Petitionen und befasst sich mit dem Vollzug von Untersuchungshaft, Jugendstrafen und Freiheitsstrafen sowie freiheitsentziehenden Maßregeln der Sicherung und Besserung. Dazu besucht die Strafvollzugskommission regelmäßig die Thüringer Einrichtungen des Strafvollzugs sowie des Maßregelvollzugs.

Es ist langjährige Praxis, dass sich Inhaftierte anlässlich der Besuche in den Vollzugseinrichtungen unmittelbar an die Mitglieder der Strafvollzugskommission wenden können. Sofern sich Probleme nicht bereits unmittelbar im Austausch mit der jeweiligen Anstaltsleitung lösen lassen, werden Bitten oder Beschwerden an den Petitionsausschuss weitergeleitet und dort als Petitionen bearbeitet. Selbstverständlich haben im Zuge eines Besuches auch Bedienstete der Justizvollzugsanstalten und die örtlichen Personalräte die Möglichkeit, das Gespräch mit der Strafvollzugskommission zu suchen.

 

Im Jahr 2021 konnte die Strafvollzugskommission nur eingeschränkt auswärtige Sitzungen in Justizvollzugsanstalten wahrnehmen, um die Inhaftierten im Verlauf der Corona-Pandemie nicht unnötig zu gefährden. Besuche der Strafvollzugskommission fanden jedoch in der Justizvollzugsanstalt Tonna sowie in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz statt. In der JVA Chemnitz sind aufgrund einer Vereinbarung mit dem Freistaat Sachsen die weiblichen Thüringer Gefangenen inhaftiert.

 

Zum Ende hin möchte ich gerne noch einmal auf das Petitionsrecht in Thüringen zu sprechen kommen. Hier hat der Landtag im Jahr 2021 nach entsprechenden Vorberatungen im Petitionsausschuss entscheidende Änderungen auf den Weg gebracht. Neben der verfassungsrechtlichen Verankerung des Petitionsrechts in Artikel 14 der Thüringer Verfassung ist jetzt alles Weitere zum Petitionsverfahren im Thüringer Petitionsgesetz geregelt. Nachdem bereits im Jahr 2020 zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Petitionsgesetzes, einer der damaligen FDP-Fraktion sowie einer von Rot-Rot-Grün, in den Landtag eingebracht wurden, wurde das Gesetzgebungsverfahren schließlich im Juli 2021 auf der Grundlage des Gesetzentwurfs von Rot-Rot-Grün erfolgreich abgeschlossen. Ganz persönlich freue ich mich darüber, dass es uns gelungen ist, das Gesetz einstimmig im Landtag zu verabschieden.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Es ist ein gutes Gesetz. Es ist ein Gesetz für die Menschen im Land, es senkt die Hürden für Bitten und Beschwerden an den Thüringer Landtag, es erhöht die Attraktivität des Petitionsrechts und stärkt somit die direkte Demokratie.

 

Mit dem neuen Gesetz wurde klargestellt, dass nun auch handschriftlich gesammelte Unterschriften anerkannt werden. Zuvor hatten nur Unterschriften gezählt, die online auf der Petitionsplattform eingegangen sind. Somit musste der Petitionsausschuss jedes Mal neu entscheiden, ob handschriftliche Sammellisten anerkannt werden oder nicht.

Des Weiteren wurde die Möglichkeit geschaffen, bei der Online-Mitzeichnung einer veröffentlichten Petition ein Pseudonym zu wählen. In einem so kleinteiligen Land wie Thüringen und Gemeindegrößen teilweise unter 300 Einwohnerinnen ist es oftmals ein Leichtes, jemanden anhand seines Namens und Wohnorts zu identifizieren. In der Praxis hatte sich daher gezeigt, dass viele Menschen aufgrund von Sicherheitsbedenken und der Angst vor persönlichen Anfeindungen vor einer Mitzeichnung zurückschreckten. Mit der Möglichkeit, bei Mitzeichnungen ein Pseudonym zu wählen, ist dieses Problem gelöst.

Schließlich wollten wir auf der Petitionsplattform auch einen unmittelbaren Austausch zwischen den Menschen zu den einzelnen Petitionsanliegen ermöglichen. Daher können die veröffentlichten Petitionen auf der Plattform von den Nutzern nun auch diskutiert werden. Diese Änderungen im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner haben Anlass gegeben, auch die Petitionsplattform technisch und inhaltlich auf komplett neue Beine zu stellen. Neben der Umsetzung der genannten Neuerung ist die Petitionsplattform jetzt auch optisch im Jahr 2022 angekommen. Zudem gibt es eine Reihe ergänzender Funktionen, wie das Verknüpfen von Titelbildern mit der eigenen Petition, das Erstellen von Updates sowie das Kategorisieren von Petitionen, die den Nutzerinnen und Nutzern einen echten Mehrwert geben. Ich denke, dass wir mit der neuen Plattform den Bürgerinnen und Bürgern ein sehr attraktives politisches Beteiligungsangebot machen. Dabei brauchen wir uns insbesondere auch vor den Internetauftritten von privaten Petitionsportalen nicht zu verstecken.

 

An dieser Stelle möchte ich noch einmal ganz deutlich dafür werben, dass die Bürgerinnen und Bürger für ihre öffentlichen Anliegen ganz bewusst das Petitionsportal des Thüringer Landtags nutzen. Nur hier ist eine parlamentarische Befassung gewährleistet. Hier wird unmittelbar eine politische Debatte angestoßen und nur hier bekommen die Initiatoren in allen Fällen eine unmittelbare Rückmeldung zu ihrem Anliegen. Die auf den privaten Portalen eingesammelte Unterstützung verhallt hingegen viel zu oft und ungehört in den Weiten des Internets.

 

Ganz zum Schluss möchte ich ausdrücklich hervorheben, dass wir im letzten Jahr die erste Kinderpetition hatten. Das hat alle Mitglieder des Petitionsausschusses begeistert. Denn uns ist bewusst, dass es auch in Thüringen noch zu unbekannt ist, dass mit dem Tag der Geburt das Einreichen und Mitzeichnen einer Petition möglich ist. Ein sechsjähriges Mädchen fand es ungerecht, dass ihre kleine Schwester nicht auf den Rutschen auf der Bundesgartenschau in Erfurt rutschen durfte, weil sie noch zu jung war. Bei einem Ortstermin haben wir uns zusammen mit der Petentin und ihrer Schwester die Rutschen angeschaut. Dabei teilte uns eine Mitarbeiterin der BUGA mit, dass man erst vorsichtig sein wollte, damit kleinen Kindern beim Rutschen nichts passiert. Mittlerweile dürfen aber auch kleinere Kinder rutschen, wenn es ihre Eltern erlauben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Die Rutschen haben wir daraufhin gleich ausprobiert – die Mitglieder, die dabei waren – und wir können bestätigen, dass es ungefährlich ist, diese Rutschen zu benutzen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Bei unseren Rutschversuchen wurden wir sogar so ausgebremst, dass wir steckengeblieben sind. Wir mussten uns immer wieder anschieben, um nach unten zu kommen. Dennoch war es ein sehr schöner und erfolgreicher Ortstermin sowohl für unsere bisher jüngste Petentin als auch für uns als Mitglieder des Petitionsausschusses.

Unser aller Wunsch im Petitionsausschuss ist, dass mit der neuen, sehr modernen Petitionsplattform oder, um für die Jüngeren zu sprechen, dem Online-Portal sich noch mehr Kinder und Jugendliche an den Petitionsausschuss wenden.

 

Abschließend möchte ich mich noch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für den guten Austausch und die intensive Arbeit bedanken. Den Mitgliedern der Strafvollzugskommission, sehr geehrte Frau Vorsitzende Stange, sagen wir ebenfalls ein kräftiges Dankeschön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Bedanken möchten wir uns auch beim Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen, Herrn Dr. Herzberg, der unsere Sitzungen – ich gucke mal, ob er da ist, da hinten, hallo – begleitet und uns in diesem Zuge stets als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

 

Schließlich möchten wir uns auch bei den Fachausschüssen des Thüringer Landtags bedanken, die uns im Zuge von Mitberatungen zu vielen Petitionen wertvolle Tipps und auch Lösungsvoraschläge an die Hand gegeben haben. Und ganz zum Schluss geht ein ganz, ganz großartiges, besonderes Dankeschön – und das kommt von ganzem Herzen – an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsreferat

 

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

 

– ich gucke mal, ob sie irgendwo sind, ich sehe sie leider nicht, früher waren sie mal auf der Tribüne; hinter mir, ich bin einfach zu niedrig; Herr Niemeyer stellvertretend auch an Sie –, die oftmals den Erstkontakt mit den Petenten herstellen, die Anliegen aufnehmen und für die Mitglieder im Petitionsausschuss aufbereiten sowie bei den öffentlichen Anhörungen oft bis spät in den Abend hinein die Sitzungen fachlich begleiten. Aus persönlichen Gesprächen mit anderen Vorsitzenden von anderen Ausschüssen kann ich sagen: Die anderen Vorsitzenden beneiden uns, weil diese Mitglieder des Petitionsreferates unter anderem uns auch die Vorberichte für die Ausschusssitzungen schreiben, sie schreiben den Petitionsbericht, sie haben auch diesen Bericht, den ich heute Ihnen hier vortragen darf, wieder formuliert. Von dieser Stelle wirklich ein ganz, ganz dickes Dankeschön!

 

(Beifall im Hause)

 

Abschließend bedanke ich mich auch bei Ihnen hier allen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien