Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Katharina König-Preuss

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3635

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, vorab: Ich verstehe ja, was gemeint ist mit „bitte keine politische Instrumentalisierung“ – das ist vermutlich das Wort, was Sie in Wirklichkeit gesucht haben, denn als Abgeordnete zu verlangen, dass ein Ausschuss nicht politisch ist – glaube ich –, kann nicht das Ziel von Abgeordneten und nicht das Ziel des Petitionsausschusses sein und ist, ehrlich gesagt, auch im Petitionsausschuss an unterschiedlichen Stellen so nicht der Fall gewesen. Übrigens, Herr Heym, nur zur Erinnerung für Sie: Vielleicht erinnern Sie sich daran, dass es eine Petition gab, wo es darum ging, das Azubi-Ticket auch in Greiz zu ermöglichen. Die hatten entsprechend genügend Unterschriften gesammelt, um eine öffentliche Anhörung durchzuführen, und aus mutmaßlich parteipolitischen Gründen wurde sich dann zumindest von Fraktionen abseits von Rot-Rot-Grün gegen eine öffentliche Anhörung entschieden.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ich will mal darauf hinweisen, dass das an unterschiedlichen Stellen in der Logik nicht funktioniert, auch wenn ich nachvollziehen kann, was Sie vermutlich damit meinen. Ich würde aber dann schon darauf bestehen, dass man das nicht nur anwendet, wenn es um den politischen Gegner geht, sondern so auch konsequent durchzieht, und das haben Sie im Petitionsausschuss definitiv auch nicht konsequent gemacht.

Ich will einfach noch ein paar Sachen sagen, die aus meiner Sicht hier von einigen Vorrednern teils nicht richtig dargestellt wurden. So hat der Redner der AfD betont, dass der Petitionsausschuss für unsere Bürger zuständig wäre.

 

(Beifall AfD)

 

Dem ist nicht so! Der Petitionsausschuss ist für alle Anliegen zuständig in dem Moment, wo Menschen, die – dafür müssen die übrigens nicht mal in Thüringen leben. Wir hatten auch Petitionen von Menschen, die irgendwo innerhalb des Bundesgebiets leben. Ich glaube, wir hatten sogar auch eine, die außerhalb Deutschlands war – immer dann zuständig, wenn es um Bitten oder Beschwerden geht, die im Zusammenhang mit dem Handeln von Behörden oder staatlichen Einrichtungen Thüringens stehen, und dieses Jedermannsrecht, dieses Grundrecht kann und darf nicht durch wen auch immer in Frage gestellt werden.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das Zweite: Es wurde von der Vertreterin der Noch-FDP-Fraktion gesagt, dass es zu lange gedauert hätte, bis eine Anhörung stattgefunden hätte, und als Beispiel wurde der Kleine Thüringer Wald genannt. Das hat auch was damit zu tun, dass die Petentinnen gefragt wurden, ob sie während der Corona-Pandemie Interesse haben, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, also öffentliche Anhörung in Präsenz oder per Videoübertragung. Diese Petentinnen haben gesagt: „Nein, wir wollen in Präsenz!“ Und aus dem Grund wurde das Ganze verzögert. Ich finde das unredlich, dass dann zu erklären, dass das ja so lange dauern würde, wenn es am Ende auf Wunsch der Petentinnen so geschehen ist.

 

Es sind an unterschiedlichen Stellen die Härtefälle, die wir über den Härtefallfonds, den wir über den Petitionsausschuss zur Verfügung haben, zumindest kritisch dargestellt worden. Das kann man machen. Natürlich müssen wir uns darüber verständigen, wie wir mit den jetzt eingereichten Härtefallanträgen in Bezug auf die Unwetterkatastrophen umgehen, aber auch dort gibt es die Möglichkeit, dass der Härtefallfonds greift.

 

Ich will aber mal für diejenigen, die vielleicht auch gerade am Livestream zuhören, erklären, für was dieser Härtefallfonds unter anderem in den vergangenen Jahren zuständig war und wo wir in großer Gemeinsamkeit im Jahr 2020 auch betroffenen Menschen in Thüringen unter die Arme greifen konnten. Da ging es um Alleinerziehende mit mehreren Kindern, eine Mutter, die beispielsweise nach einer Gewalterfahrung die Beziehung beenden musste und dann keine Mittel hatte, um die Wohnung entsprechend auszustatten, sodass auch eine Waschmaschine vorhanden ist, mit der die Wäsche der Kinder gewaschen werden kann. Da hat der Härtefallfonds gegriffen. Oder ein alleinerziehender Vater, wo die Ehefrau und Mutter an Krebs gestorben ist und fünf Kinder da sind. Auch da hat der Härtefallfonds gegriffen. Oder drei Geschwister aus Serbien, deren Eltern abgeschoben wurden und die Mietschulden für die Kinder hinterlassen haben, und die Kinder den Mietvertrag für die Wohnung aber behalten wollten und denen mitgeteilt wurde, das geht nur, wenn die Mietschulden, die die Eltern hinterlassen haben, aufgegriffen werden, aufgefangen werden. Und auch da hat der Härtefallfonds gegriffen, um zu verhindern, dass drei Menschen mit weiteren Angehörigen kurz vor Weihnachten mit einer Räumungsklage gegebenenfalls auf die Straße gesetzt werden. Dass wir da noch mit der Stadt Erfurt ins Gespräch gehen wollen – nur zur Erinnerung an alle Mitglieder des Petitionsausschusses –, nimmt nichts davon, dass es uns gelungen ist, über den Härtefallfonds auf unterschiedlichen Ebenen für unterschiedliche Leute definitiv Hilfe zu erreichen. Und da nur ein Stichwort, das – glaube ich – auch der CDU-Fraktion nicht ganz unwichtig ist, nämlich die Gärtnerei Hoffmann.

 

Wenn es um 2020 geht, geht es eben auch um den sogenannten Dammbruch am 5. Februar. Da haben sich im Nachgang mehrere Menschen mit Petitionen an den Petitionsausschuss gewandt, die versucht haben, auch über das Mittel der Petition klarzumachen, dass sie diese Wahl eines Ministerpräsidenten mit Stimmen von Rechten und Rechtspopulisten nicht hinnehmen wollen. Ich will mal aus einigen dieser Petitionen, die uns da erreicht haben, zitieren: „nie wieder dürfen Rechtsextreme und Rechtspopulisten Angst und Schrecken in Deutschland verbreiten“ oder „nie wieder dürfen Rechtspopulisten in Deutschland politische Verantwortung übernehmen“, „nie wieder dürfen Demokraten mit Rechtsextremen und Rechtspopulisten zusammenarbeiten oder paktieren“ und auch „Die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD-Fraktion war ein Tabubruch, den wir entschieden ablehnen.“.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Es sind insgesamt – glaube ich – um die 15 oder mehr Petitionen in diesem Zusammenhang an den Petitionsausschuss eingegangen. Wir haben die an die Fraktionen weitergereicht zur Bearbeitung, weil das logischerweise ja nichts ist, was der Petitionsausschuss bearbeiten und entscheiden kann. Ich hoffe aber, dass auch das, was die Petentinnen damals geschrieben haben, heute einigen im Kopf bleibt, wenn wir nach der Mittagspause hier einen Antrag der AfD verhandeln.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Zuletzt noch ein Widerspruch, Frau Bergner, zu dem von Ihnen hier dargestellten Petitionsgesetz, wo Sie erklärt haben, dass das ja von der FDP sozusagen gewesen wäre und dann auch einheitlich hier im Landtag so durchgegangen sei. Ich weiß ja, wie man in der Politik ist und man versucht auch gern, Erfolge, mit denen man nicht unbedingt was zu tun hat, auch mal auf seine Kappe zu schreiben und für sich sozusagen zu verwerten. Der Gesetzentwurf, der hier einstimmig durchgegangen ist im Thüringer Landtag, war der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün. In diesen Gesetzentwurf wurde nichts von den Vorlagen der FDP aufgenommen. Ich finde es gut, dass Sie zugestimmt haben und damit auch erkannt haben, dass Rot-Rot-Grün ein gutes Petitionsgesetz erarbeitet hat. Das kann man – glaube ich – dann aber auch mal so zugeben und so sagen.

 

(Unruhe CDU)

 

Wenn eine gute Politik gemacht wird, dann kann man das auch mal sogar dem politischen Gegner neidlos anerkennen. Und insofern wünsche ich uns allen auch ab Herbst wieder eine gute Sitzung des Petitionsausschusses und freue mich auf Petitionen, die uns jetzt schon bevorstehen, nämlich unter anderem die Petition der Omas gegen rechts, die über 45.000 Unterschriften gesammelt haben, um die Deals im Nazis zu verhindern. Und ich glaube, spätestens an der Stelle ist klar: Der Petitionsausschuss ist politisch.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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