Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Dr. Iris Martin-Gehl

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4658

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 3. November 2017 wurden der Antrag der Koalitionsfraktionen „Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags“ in Drucksache 6/4658 und der Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe in Drucksache 6/4709 jeweils an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Antrag und den Änderungsantrag in seiner 68. Sitzung am 21. September 2018 sowie in seiner 69. Sitzung am 26. Oktober 2018 beraten.

 

In Vorlage 6/4159 bzw. 6/4159 – Neufassung – haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zum Antrag in Drucksache 6/4658 eingebracht. Auch die CDU-Fraktion hat in Vorlage 6/4616 einen Änderungsantrag zu Drucksache 6/4658 eingebracht. Diesen Antrag, der sich auf die Ergänzung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zum Thema „Kleinkinder im Plenarsaal“ bezog, hat die Antragstellerin in der Ausschussberatung am 26.10.2018 zurückgezogen und erklärt, dass sie den Änderungsantrag in Vorlage 6/4159 – Neufassung – unterstützt und mit den Änderungen der Drucksache 6/4658 zustimmt.

 

Der Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe, der sich wie auch der Koalitionsantrag auf § 80 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags bezog, wurde leicht modifiziert in den Änderungsantrag der Vorlage 6/4159 – Neufassung – aufgenommen. Im Rahmen der Beratungen hat sich der Ausschuss auch mit Stellungnahmen der Landtagsverwaltung in den Vorlagen 6/4790 und 6/4791 befasst.

 

Anlass der erneuten Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in dieser Wahlperiode ist die Umsetzung der in einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs beschriebenen Anforderungen an die Verfassungsgemäßheit der Arbeitsabläufe des Thüringer Landtags, insbesondere bei kommunalrelevanten Gesetzentwürfen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof trifft in seinem Urteil vom 09.06.2017 zum sogenannten „Vorschaltgesetz“ die Feststellung, dass allen Abgeordneten des Landtags rechtzeitig vor der abschließenden Beratung und Entscheidung derartiger Gesetzentwürfe alle entscheidungserheblichen Informationen und Dokumente vorliegen müssen. Verfassungsrechtlich wird dies mit dem umfassenden Informationsrecht der Abgeordneten begründet. Dementsprechend werden in der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 6/6323 vor allem die §§ 52 und 80 entsprechend geändert. Entscheidend ist, dass in Zukunft alle Sitzungsprotokolle und dazugehörige weitere Beratungsdokumente innerhalb von zwei Wochen nach der jeweiligen Sitzung vorliegen müssen, wobei die Ausschüsse auch kürzere Fristen beschließen können. In solchen Fällen werden Vorabprotokolle erstellt.

 

Die Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs führen dazu, dass in kürzerer Zeit mehr Informationsmaterial verarbeitet und verteilt werden muss, als das bisher der Fall war. Deshalb sehen die Koalitionsanträge ebenso wie der Antrag des Abgeordneten Krumpe vor, die Arbeitsabläufe des Landtags stärker zu digitalisieren. Demnach soll die zentrale Informationseinrichtung zur verbindlichen Bereitstellung der Informationen an alle Abgeordneten das digitale Abgeordneteninformationssystem sein. Da zur praktischen Umsetzung eine Reihe technischer Änderungen und Neuerungen notwendig wird, können die Änderungen, so sie denn heute beschlossen werden, erst zum 01.03.2019 in Kraft treten.

 

Am 26. Oktober 2018 hat der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu den Drucksachen 6/4658 und dem Änderungsantrag in Vorlage 6/4159 – Neufassung – und zum Antrag in Drucksache 6/4709 eine Beschlussempfehlung in Drucksache 6/6323 verabschiedet. Zu dieser Beschlussempfehlung liegt Ihnen nun in der jetzigen zweiten Lesung ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU, Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Mit diesem Änderungsantrag wird die Frist für die Vorlage der Sitzungsprotokolle nach § 80 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags auf drei Wochen verlängert. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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