Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

André Blechschmidt

Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4441

 

Recht herzlichen Dank. Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Kollegen, es geht auch relativ schnell,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

zumal wir eine Sache nachholen, die wir schon einmal hier im Thüringer Landtag vollzogen haben. Das ist die Änderung der Geschäftsordnung mit Blick auf die Möglichkeit der Videokonferenzen zur weiteren Aufrechterhaltung der parlamentarischen Arbeit in § 126 der Geschäftsordnung.

 

Wir haben im Frühjahr dieses Jahres schon einmal auf Grundlage der pandemischen und epidemischen Lage von nationaler Tragweite diese Entscheidung für uns getroffen. Diese ist jetzt ausgelaufen und wir müssen demzufolge eine neue Entscheidung treffen. Anknüpfend an die bisherigen Erfahrungen – durchaus gute, was die inhaltliche Arbeit angeht, und andererseits die technischen, wo es da und dort vielleicht nicht ganz so glücklich gelaufen ist – bitte ich ausdrücklich darum, diese Geschäftsordnungsänderung vollziehen zu können. Es geht dabei auch darum, dass wir eine Erweiterung vorgenommen haben im Inhalt. Ich will sie ausdrücklich benennen. Hier geht es nicht nur darum, dass man Videokonferenzen generell ermöglichen kann, sondern dass auch, wenn Mitglieder einer Fraktion, einschließlich auch der Parlamentarischen Gruppe, sämtlich an einer Sitzungsteilnahme präsenzmäßig behindert werden bzw. verhindert sind, diese Möglichkeit eingebaut werden soll. Das ist eine kleine Erweiterung zum bisherigen Tatbestand. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Geschäftsordnungsantrag.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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