Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Dr. Iris Martin-Gehl

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6174

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in Drucksache 6/7174 wurde in der 129. Plenarsitzung des Landtags am 28. September 2018 in erster Lesung beraten und mit Beschluss an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz als den für die Geschäftsordnungsangelegenheiten zuständigen Ausschuss überwiesen.

 

Der Antrag beinhaltet die Aufnahme eines neuen § 125 in die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, mit dem Regelungen für die Errichtung und die Arbeit eines innerhalb der Landtagsverwaltung fachlich unabhängigen arbeitenden wissenschaftlichen Dienstes verankert werden. Der neue § 125 wird durch eine in Anlage 4 zur Geschäftsordnung verankerte Richtlinie über die Grundsätze des Wissenschaftlichen Dienstes ergänzt, die Regelungen zu Details der Tätigkeit des Wissenschaftlichen Dienstes, Verfahrensabläufe, personelle Anforderungen etc. beinhaltet.

 

Der überwiesene Antrag wurde vom Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in seiner 69. Sitzung am 26. Oktober und in seiner 71. Sitzung am 7. Dezember 2018 beraten. Die Koalitionsfraktionen brachten zur Sitzung am 07.12.2018 in Vorlage 6/4974 eine Neufassung des ursprünglichen Antrags aus Drucksache 6/7174 ein. Unmittelbar vor der 70. Sitzung des Ausschusses am 26. Oktober 2018 ging den Mitgliedern des Ausschusses eine Stellungnahme der Landtagsverwaltung zu dem ursprünglichen Antrag in Drucksache 6/6174 zu. Um diese Stellungnahme eingehend prüfen zu können, wurde die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt auf die 71. Sitzung vertagt.

 

Die Neufassung des Antrags in Vorlage 6/4974, die gegenüber dem Ursprungsantrag nur Änderungen in Details enthält, aber am Grundsatz der Einführung eines neuen § 125 der Geschäftsordnung festhält, wurde in der 71. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz von der Ausschussmehrheit beschlossen und in die Beschlussempfehlung aufgenommen, die ebenfalls in der 71. Sitzung beschlossen wurde. Diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegt nun in Drucksache 6/6546 vor. So weit die Berichterstattung aus dem Ausschuss.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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