Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes

Karola Stange

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7463

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren hier im Thüringer Landtag, sehr geehrte Zuhörerinnen am Livestream! Ich werde heute bewusst etwas langsamer reden, damit die Möglichkeit besteht, dass Sie diese Übersetzung, diese Schriftdolmetscherübersetzung in guter Qualität durchführen können.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Liebe Anwesende, ein guter Tag für Menschen mit Sinnesbehinderung wird es heute sein, wenn wir hier einen Gesetzestext verabschieden, den die Koalition zur Erhöhung des Nachteilsausgleichs auf den Weg gebracht hat.

 

Ja, Nachteilsausgleiche sind was ganz Besonderes für blinde Menschen, für taubblinde und für gehörlose Menschen. Sie ermöglichen ihnen einen besonderen finanziellen Ausgleich, um Hilfsmittel zu erwerben. An der Stelle sage ich ausdrücklich: Danke an die bereits aufgezählten Behindertenverbände, die sich im Herbst letzten Jahres gemeinsam hier im Thüringer Landtag mit uns als Abgeordnete getroffen haben und ihre Thematik ansprachen. Sie sprachen davon, dass in den zurückliegenden Jahren die finanziellen Belastungen, auch mit Blick auf den Erwerb von Hilfsmitteln, sehr gestiegen sind. Sie sprachen davon, dass natürlich auch die Inflation eine Vielzahl dessen, was sie an finanziellen Ressourcen haben, so genannt, auffrisst. Das war der Grund für die Koalition, diesen Gesetzestext auf den Weg zu bringen.

 

Ja, in der Anhörung wurden viele andere Themen beredet, die wichtig und gut sind. Und ja, Frau Meißner, es wäre gut, wenn wir uns Ihren Entschließungsantrag im Sozialausschuss noch mal inhaltlich vornehmen und bereden könnten. Denn ich sage auch, ich würde heute ganz gern die Verabschiedung unseres Gesetzestextes gemeinsam – die Erhöhung des Nachteilsausgleichs – als Signal hier von dem Thüringer Landtag ausgehen lassen. Alle anderen aufgeschriebenen Inhalte, die Sie formulierten, würde ich gern noch mal hinterfragen. Ich würde auch noch mal hinterfragen mit den Fachfrauen und  männern, den Betroffenen selbst, inwieweit die sogenannte Diskriminierung eine DDR-Diskriminierung war. Ich gehe davon aus, Gebärdensprache, Gebärdendolmetscher waren weder im Osten noch im Westen zu dem Zeitpunkt erlaubt.

 

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Deswegen soll es doch eine Untersuchung geben!)

 

Erst 2002 wurde die deutsche Gebärdensprache als Gebärdensprache anerkannt. Diese Diskriminierung, von der gesprochen wurde, die wird es auf der einen sowie auf der anderen Seite gegeben haben. Darum würde ich ganz gern sowohl die inhaltlichen Ausgestaltungen der Lehraufträge in den Schulen, in den Gehörlosenschulen – unweit vom Thüringer Landtag ist eine – gern von den Betroffenen selbst noch mal hören. Ich würde gern selbst noch mal mit den Betroffenen ins Gespräch kommen.

 

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das hatten wir doch in der Anhörung schon!)

 

Frau Meißner, nein, da ging es um den Gesetzestext, um die Erhöhung des Nachteilsausgleichs und nicht um andere Dinge.

 

Ich würde gern noch mal mit den Betroffenen über die Thematik einer wie auch immer gearteten zentralen Stelle für Dolmetscherleistungen reden. Denn Sie wissen genauso gut wie ich, Frau Meißner, es gibt nur wenige Universitäten oder Fachhochschulen in Deutschland, wo Gebärdendolmetscher ausgebildet werden. Da muss die Frage formuliert werden: Müssen denn die Studiengänge eventuell erhöht werden? Das können wir hier aus dem Thüringer Landtag nicht klären. Das sind alles Inhalte, die würde ich gern mit Ihnen gemeinsam im Ausschuss bereden.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU)

 

Doch, auch das wird den Betroffenen helfen.

 

Alles in allem will ich trotzdem mein Augenmerk auf den heute zu verabschiedenden Gesetzestext richten. Es ist gut, dass wir diesen hier gemeinsam verabschieden. Es ist gut, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zum 01.07. dieses Jahres diesen erhöhten Nachteilsausgleich erhalten. Es ist gut, dass jetzt alle betroffenen Gruppen die 72 Euro zusätzlich bekommen, außer den taubblinden Bürgerinnen und Bürger, die erhalten 144 Euro mehr. Da bin ich schon bei der CDU, man hätte wenigstens die Zahlen ordentlich zusammenrechnen müssen und nicht mal so schnell irgendetwas dahingewatscht. Sie hatten ja nicht mal Zeit, im Ausschuss sich dazu zu bekennen.

Und wenn Sie, Kollege Aust, ehrliche Behindertenpolitik machen wollten und nicht so Scheinanträge auf den Weg bringen, hätten Sie eventuell sich schon mal eher mit der Thematik der Menschen mit Behinderungen auseinandergesetzt.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Aber das ist ja bei Ihnen – glaube ich –, wenn ich so manche Anfragen aus dem Bundestag aus meinem Hinterkopf hervorhole, eher für Sie unwertes Leben. Ich bedanke mich bei all denjenigen, die heute diesem Gesetzentwurf zustimmen. Danke! Es ist ein guter Tag für Menschen mit Behinderungen in Thüringen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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