Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes

Lena Saniye Güngör

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7463

 

Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen allen am Livestream, die auch über Dolmetschung die Gelegenheit haben, unsere heutige Debatte zu verfolgen.

 

Der Gesetzentwurf von Linke, SPD und Grüne, Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes, wurde am 8. März in den Landtag eingebracht. Die erste Befassung des Gesetzentwurfs fand in der Plenarsitzung am 16. März statt. Das Ergebnis war die Überweisung an unseren Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Eine Überweisung an den Haushalt- und Finanzausschuss wurde abgelehnt.

 

Der Sozialausschuss hat am 16. März in seiner 58. Sitzung eine mündliche und eine schriftliche Anhörung beschlossen sowie die Durchführung eines Online-Diskussionsforums, welches dann in der Zeit vom 27. März bis zum 25. Mai lief; bei dem Online-Diskussionsforum sind keine Beiträge eingegangen.

 

In einer öffentlichen Anhörung am 25. Mai hat sich der Ausschuss in seiner 60. Sitzung mit dem Gesetzentwurf befasst und an der mündlichen Anhörung haben drei Anzuhörende teilgenommen. Das waren der Landesverband der Gehörlosen Thüringen e. V., die Selbsthilfegruppe Taubblinde Thüringen sowie der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. – an dieser Stelle ganz herzlichen Dank. Im Zuge der schriftlichen Stellungnahmen haben wir insgesamt elf Zuschriften erhalten von verschiedenen Trägern, Vereinen und Verbänden, die ich jetzt der Zeit wegen nicht alle aufzähle.

 

Am 28. Juni haben die Fraktionen Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag eingereicht und in seiner 61. Sitzung am 29. Juni hat der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung die Beschlussempfehlung zur Annahme des Gesetzentwurfs mit Übernahme des Änderungsantrags beschlossen.

Am 5. Juli hat die Fraktion der AfD einen Erschließungsantrag mit dem Titel „Das Sinnesbehindertengeld verlässlich und auskömmlich gestalten“ mit der Drucksache 7/8351 eingereicht. An der Debatte hatte sie sich nicht beteiligt.

 

Weiterhin hat die Fraktion der CDU einen Entschließungsantrag mit dem Titel „Versorgung mit Gebärdendolmetschern in Thüringen verbessern – Anerkennung der Gebärdensprache als Fremdsprache regeln, Diskriminierung in der SED-Diktatur anerkennen“ mit der Drucksachennummer 7/8349 eingereicht.

 

Ich würde sagen, wir haben im Ausschuss sehr fundiert über diesen Gesetzentwurf debattiert, und ich hoffe, wir werden auch hier eine konstruktive Debatte haben. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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