Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 6/998


Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen gerne den Bericht des Innenausschusses zum vorliegenden Gesetzentwurf, Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in Drucksache 6/998 wurde durch Beschluss des Thüringer Landtags an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte die CDU-Fraktion durch die Änderung von § 9 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes, für die Kur- und Erholungsorte eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die es diesen Kommunen erlaubt, über die Erhebung des sogenannten Kurbeitrags die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für Kur- und Erholungsgäste zu ermöglichen.


Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf am 24. September in seiner 13. Sitzung beraten. Die Ausschussmitglieder kamen damals überein, die Beratung auszusetzen, da durch die Koalitionsfraktionen in den Raum gestellt wurde, einen eigenen Gesetzentwurf in einer anderen Sachlage, aber das Kommunalabgabengesetz betreffend, in die parlamentarische Beratung einzubringen, was, wie Ihnen bekannt ist, bislang nicht der Fall ist, so dass der Innenausschuss in seiner 17. Sitzung am 19. November die Beratung wieder aufnahm und auf Antrag der CDU-Fraktion eine schriftliche Anhörung beschlossen hat, die am 21. Januar ausgewertet worden ist.


In der Anhörung hat beispielsweise der Thüringische Landkreistag das Anliegen, dass Teile des Kurbeitrags auch zur Finanzierung des ÖPNV Verwendung finden können, durchweg begrüßt. Ähnlich äußerten sich auch angefragte Tourismusverbände. Durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen wurde in der Anhörung aber darauf hingewiesen, dass die Rechtsauffassung, die dem Antrag der CDU-Fraktion zugrunde liegt, nämlich dass die Verwendung des Kurbeitrags für den ÖPNV gegenwärtig in Thüringen nicht möglich sei, vom Gemeinde- und Städtebund nicht geteilt wird. Es käme also mit dem Gesetzentwurf möglicherweise zu einer gesetzgeberischen Klarstellung, die zu einem eventuellen Mehr an Rechtssicherheit führen würde, wohl aber die eigentliche Rechtslage in Thüringen nicht verändern würde. Darauf wurde dann auch mehrfach in den Ausschusssitzungen hingewiesen, dass bisherige Projekte auf Grundlage der geltenden Rechtslage ermöglicht worden sind, wie beispielsweise auch im vergangenen Jahr das Rennsteigticket. Und es wurde im Ausschuss durch die Koalitionsfraktionen dargestellt, dass es möglicherweise nicht Sinn und Zweck eines Gesetzentwurfs ist, eine bestehende Rechtslage, die in der gegenwärtigen Diskussion auch keinen Zweifel an dessen Auslegung beinhaltet, noch mal weiter auszuführen. So kam der Innenausschuss mehrheitlich, wie gesagt, in seiner Beratung am 21. Januar zu der Empfehlung, den Gesetzentwurf so, wie er Ihnen in der jetzigen Form vorliegt – abzulehnen. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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