Zur aktuellen Lage in Japan - Folgerungen für eine nachhaltige Energiepolitik im Freistaat Thüringen

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP - Drucksache 5/2450


Entschließung


zu der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin (49. Plenarsitzung)


Zur aktuellen Lage in Japan - Folgerungen für eine nachhaltige Energiepolitik im Freistaat Thüringen


Japan ist von einer großen Naturkatastrophe schwer getroffen. Zudem ist das Land von einer atomaren Katastrophe mit einem derzeit noch nicht abschätzbaren Ausmaß bedroht. Thüringen trauert um die Opfer und versichert der japanischen Bevölkerung seine Solidarität. Der Thüringer Landtag begrüßt die Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union, durch Soforthilfemaßnahmen die Not in Japan zu lindern. Er spricht allen nationalen und internationalen Helfern des Katastrophenschutzes sowie der Rettungsdienste und sonstigen Hilfsorganisationen seine Hochachtung und seinen Dank aus.
Die Vorfälle in Japan sind eine Zäsur und machen eine grundsätzliche Neubewertung der Frage des Umgangs mit der Kernenergie notwendig.
Ein Übergang zur Tagesordnung wäre nicht angebracht.

Die Geschehnisse in Japan zeigen mit großer Dramatik die Grenzen der Beherrschbarkeit von Technik. Es wurde offenbar, dass es selbst in Hochtechnologieländern mit hohen Standards nur eine vermeintliche Sicherheit gibt. Die Sicherheit der Bevölkerung muss jedoch an oberster Stelle stehen. Die Nutzung der Kernenergie sollte daher baldmöglichst in ganz Europa und weltweit durch die Nutzung alternativer Energieformen abgelöst werden.
Der Thüringer Landtag nimmt die Ereignisse zum Anlass, innezuhalten, neu nachzudenken sowie die Grundausrichtung für eine nachhaltige Energieversorgung zu forcieren. Dies beinhaltet insbesondere die Erarbeitung eines Konzepts auf der Basis von erneuerbaren Energien, der Energieeinsparung und der Energieeffizienz.


I. Der Thüringer Landtag hält vor diesem Hintergrund fest:

1. Alle Teile der Gesellschaft sind zu einem sparsameren Umgang mit den vorhandenen Energieressourcen aufgerufen.

2. Deutschland braucht klare gesetzliche Regelungen, die einen Einstieg in den Ausstieg aus der Kernenergie ermöglichen.

3. Thüringen will einen Beitrag für eine nachhaltige Energiewende in Deutschland leisten. Es bedarf einer energiepolitischen Zukunftsstrategie, die auf breite Akzeptanz stößt. Dazu gehören der schnellere und gezielte Ausbau der erneuerbaren Energien in all ihren Formen sowie Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und Energieeinsparung.
Der Ausbau der in diesem Zusammenhang notwendigen Infrastrukturmaßnahmen sowie der Einsatz von Energieeffizienzkraftwerken, wie z.B. der Kraft-Wärme-Kopplung, muss weiter vorangebracht werden. So könnte Thüringen zum Musterland für dezentrale Energieerzeugung und -verteilung werden.
Dazu muss gezielter in Forschung und Entwicklung investiert werden. Die sichere Energieversorgung, dauerhaft bezahlbare Preise und eine Nachhaltigkeit, die notwendig ist, um den Klimawandel zu stoppen, sind möglichst weitgehend in Einklang zu bringen. Denn die wirtschaftliche Entwicklung Thüringens und der in diesem Zusammenhang hohe Lebensstandard seiner Bürger werden auch in Zukunft in hohem Maße von sicheren, verlässlichen und bezahlbaren Energiequellen abhängen.

4. Thüringen soll sich als "grüner Motor" Deutschlands weiter profilieren. Die Nutzung erneuerbarer Energien soll auch in Zukunft signifikant über dem Bundesdurchschnitt liegen. Daher soll der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch deutlich erhöht werden.

5. Im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere der Nutzung von Bioenergie, Geothermie, Wind- und Wasserkraft, sowie von Solarenergie müssen die effiziente Erschließung geeigneter Flächen vorangetrieben sowie die Entwicklung entsprechender Technologien unterstützt werden. Der Thüringer Landtag spricht sich daher für eine zügige Anpassung der in diesem Zusammenhang notwendigen Infrastrukturmaßnahmen aus.

6. Der Thüringer Landtag sieht weiteres Potenzial in der Ermöglichung und Stärkung der örtlichen Energieversorgung und -erzeugung. Er ermutigt daher zu einer verstärkten Nutzung lokaler und regionaler Projekte. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen soll, dort wo es sinnvoll ist, gestärkt werden.

7. Der Thüringer Landtag steht auch weiterhin zu seinen klimapolitischen Zielsetzungen, insbesondere der Senkung der Treibhausgase.


II. Die Landesregierung wird gebeten,

1. zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen für die Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung alternativer Energieformen verbessert werden können, insbesondere Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien und entsprechende Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung unterstützt werden können; dabei sind Aspekte der Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie die Auswirkungen auf die Thüringer Wirtschaft und Privathaushalte gesondert darzulegen;

2. über die gesetzlichen Mindeststandards bei der energetischen Gebäudesanierung zu informieren und Vorschläge zu erarbeiten, wie neue Impulse zur Erhöhung der Energieeffizienz ausgelöst werden können; parallel hierzu muss das Land bei den eigenen Liegenschaften vorbildhaft vorangehen;

3. im Landesentwicklungsplan Vorrangflächen der erneuerbaren Energien gesetzlich festzusetzen und verbindliche Zielsetzungen für den Ausbau zu definieren;

4. die Möglichkeiten der Folgenutzung von ehemaligen Bergbauanlagen und Talsperren für den Bereich Geothermie und Wasserkraft zu prüfen; dabei sind die zu erwartenden Auswirkungen auf den Tourismus, das Landschaftsbild und das Ökosystem in besonderer Weise zu berücksichtigen;

5. eine Kostenprognose für den Bereich der Energiepreise zu erstellen, die eine beschleunigte Abkehr von der Nutzung der Atomenergie zugrunde legt;

6. besonderes Augenmerk auf Initiativen zur Reduzierung der energiebedingten Emissionen im Verkehrssektor zu legen; besondere Bedeutung wird in diesem Zusammenhang den Konzepten zu neuen Antriebstechnologien sowie raumbezogenen Verkehrskonzepten und Verkehrsmanagementmaßnahmen zugemessen;

7. sich im Bundesrat für eine Erhöhung der Sicherheitsstandards bei der Nutzung der Kernenergie während der Restlaufzeit einzusetzen; Sicherheitsaspekten muss weiterhin oberste Priorität eingeräumt werden;

8. sich auf Bundesebene für eine Lösung der weiterhin offenen Frage einer dauerhaften und sicheren Endlagerung nuklearer Brennelemente einzusetzen;

9. sich im Bundesrat für ein abgestimmtes Verhalten mit den europäischen Nachbarstaaten einzusetzen; die Gefährdung durch Kernenergie macht nicht an Landesgrenzen halt; daher ist ein weltweiter, mindestens aber ein europaweit einheitlicher Prüfmaßstab für die Sicherheit der Kernkraftwerke anzustreben, der dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht; die in diesem Zusammenhang festzuschreibenden Mindeststandards müssen auf möglichst hohem Niveau erfolgen; Ziel muss eine nachhaltige Verbesserung der Standards unter Berücksichtigung der aktuellen Erfahrungen aus Japan sein;

10. sich in den Regionen der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass überall in Europa eine Überprüfung von alten Atomkraftwerken stattfindet, unsichere abgeschaltet und keine neuen mehr gebaut werden. Europa sollte alle seine natürlichen Möglichkeiten effektiv nutzen, um umweltschonend und sicher Energie aus Sonne, Wind, Wasser, Erdwärme und Biomasse zu gewinnen.


III. Die Landesregierung wird gebeten, bis zum Plenum des Thüringer Landtags im November 2011 über ihre Lösungsansätze der in Nummer II dieses Antrags bezeichneten Maßnahmen umfassend zu berichten.

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