Vorrang für einheimische Anbieter und erneuerbare Energien bei Neuabschluss der Stromversorgungsverträge für Einrichtungen des Landes

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1897 -

Vorrang für einheimische Anbieter und erneuerbare Energien bei Neuabschluss der Stromversorgungsverträge für Einrichtungen des Landes

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. alle rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen und die nötigen Schritte einzuleiten, um bei Neuabschluss der Stromversorgungsverträge für Einrichtungen des Landes einheimischen Anbietern, wie z. B. Stadtwerken, die besonders auf der Basis erneuerbarer Energien Strom liefern, Vorrang einzuräumen,

2. dem Thüringer Landtag bis zum 31. März 2011 über die eingeleiteten Maßnahmen Bericht zu erstatten.

Begründung:

Der Klimawandel, die Ressourcenknappheit und die Verantwortung für die Zukunft machen einen radikalen Wechsel notwendig. In der heutigen Zeit sind dazu in mehrfacher Hinsicht mit den erneuerbaren Energien komplett neue Möglichkeiten entstanden. Erneuerbare Energien sind ein Energiepotential, das man überall in unterschiedlicher Intensitätvon Region zu Region von der Natur angeboten bekommt und sie sind regional auf Dauer unbegrenzt verfügbar. Diese erneuerbaren Energiequellen ermöglichen die Rückkoppelung der Räume der Energienutzung und des Energieverbrauchs mit den Räumen der Energiegewinnung, d.h., die Energie kann konsequent dort erzeugt werden, wo sie gebraucht wird. Thüringen kann ein hervorragender Standort für diesen Paradigmenwechsel sein.

Die Thüringer Landesregierung könnte mit der Möglichkeit, die eigenen Liegenschaften mit Strom aus erneuerbaren Energien und dann noch von einheimischen Anbietern zu versorgen, einen Schritt in diese Richtung machen und die Thüringer Wirtschaftspotentiale fördern. Laut der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 869 der Abgeordneten Hellmann und Kuschel (vgl. Drucksache 5/1697) laufen die gegenwärtig gültigen Verträge mit der Vattenfall Europe Sales GmbH, die mit Ausnahme der Liegenschaft Regierungsstraße 72 in Erfurt, für alle drei Liefergebiete (Nord-, Süd- und Ostthüringen) vertraglich gebunden ist, am 31. Dezember 2011, 24:00 Uhr, aus. Vor Ablauf der Verträge werden die Lieferungen erneut durch den zuständigen Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement (THÜLIMA) öffentlich europaweit ausgeschrieben.

Als rechtliche Rahmenbedingungen für die Beschaffung der Ware Strom existieren zwar die allgemeinen vergaberechtlichen Bestimmungen. Dennoch kann sich die Regierung darum bemühen, auf diese Weise die erneuerbaren Energien, die in der Region produziert oder genutzt werden, und die einheimische Wirtschaft zu stärken.

Laut der Antwort der Landesregierung auf die o. g. Kleine Anfrage beinhaltete entsprechend der Stromkennzeichnungspflicht im Sinne von § 42 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) der Strom Mix der Vattenfall Europe Sales GmbH im Jahr 2009 einen Kernenergie-Anteil von ca. 4,9 Prozent und der Elektroenergie-Anteil aus regenerativer Energie im Jahr 2009 ca. 22,4 Prozent. Thüringen könnte den Kernenergie-Anteil auf Null reduzieren und Vorreiter sein, wenn dieser durch regenerative Energien ersetzt wird.

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