Mögliche Kriminalisierung des Landesjugendausschusses des DGB-Thüringen

Mündliche Anfrage der Abgeordneten König - Drucksache 5/2521

Mündliche Anfrage der Abgeordneten König - Drucksache 5/2521


Mögliche Kriminalisierung des Landesjugendausschusses des DGB-Thüringen


Laut einer Pressemitteilung der DGB-Jugend Thüringen drangen am 30. März 2011 mehrere Polizeibeamte auf das Gelände der Gewerkschaft ver.di in der Schillerstaße 44 in Erfurt vor und stellten von den anwesenden Mitgliedern des Landesjugendausschusses der DGB Jugend Thüringen die Identität fest. Ebenso wurden die Kennzeichen aller Fahrzeuge, die sich auf dem Gewerkschaftsgelände zu diesem Zeitpunkt befanden, erfasst. Die Polizei habe versucht, in das auf dem Gelände befindliche Jugendbüro einzudringen, um Verdächtige zu suchen. Die Durchsuchung und die Identitätsfeststellungen sollen im Zusammenhang mit einer brennenden Mülltonne am Löberwallgraben gestanden haben. Die DGB Jugend Thüringen protestierte auf das Entschiedenste gegen diese Kriminalisierung eines gewerkschaftlichen Gremiums.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was war konkreter Anlass für die beschriebene polizeiliche Maßnahme gegen die auf dem Gelände der Gewerkschaft ver.di sich aufhaltenden Personen?

2. Von wie vielen Personen wurde die Identität aufgrund welchen konkreten Tatverdachts erfasst, verarbeitet und gespeichert?

3. Wie bewertet die Landesregierung die beschriebene polizeiliche Maßnahme vor dem Hintergrund der nach dem Polizeiaufgabengesetz notwendigerweise vorzuliegenden Voraussetzungen für einen Grundrechtseingriff und vor dem Hintergrund des § 4 PAG?

4. Welche Ermittlungsergebnisse liegen zwischenzeitlich vor und wurden angesichts dessen die erhobenen personenbezogenen Daten gelöscht?

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