Geplante Änderung des Glücksspielstaatsvertrages

Mündliche Anfrage der Abgeordneten König - Drucksache 5/2631

Mündliche Anfrage der Abgeordneten König - Drucksache 5/2631


Geplante Änderung des Glücksspielstaatsvertrages



Am 6. April 2011 hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin über eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages verständigt. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 8. April 2011 ist zu entnehmen, dass dieser Staatsvertrag in der Neufassung Internetsperren als Sanktionsmechanismus enthalten soll. Mehreren Veröffentlichungen in Internetblogs und -foren zufolge, soll insbesondere durch Bestimmungen in § 9 eine Sperrung des Zugangs zu unerlaubten Angeboten und damit eine Einschränkung des Grundrechts des Fernmeldegeheimnisses möglich sein.


Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Position vertritt die Landesregierung zu Internetsperren und wie begründet sie diese?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Haltung der Bundesregierung, auf Netzsperren generell zu verzichten und stattdessen auf den Grundsatz "Löschen statt Sperren" zu bauen?

3. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass im Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages Internetsperren als Sanktionsmittel enthalten sind? Wenn nein, warum nicht?

4. Sind im Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages Regelungen enthalten, die auf eine Überwachung der Inhalte des Netzverkehrs abzielen, um in Deutschland nicht konzessionierte Glücksspielangebote zu unterbinden?

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