Kommunaler Sozialgipfel: Inklusion gemeinsam gestalten

Wie können Kommunen inklusiver werden? Welche politischen Maßnahmen braucht es vor Ort, damit alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können? Der Kommunale Sozialgipfel am 6. November 2025 im Thüringer Landtag widmet sich genau diesen Fragen. Eingeladen sind Beauftragte und Beiräte für Menschen mit Behinderungen, Vertreter*innen von Vereinen, Verbänden und Initiativen sowie kommunalpolitisch Aktive.

Gemeinsam wollen wir Perspektiven teilen, Wissen bündeln und konkrete politische Impulse für eine inklusive Kommunalpolitik entwickeln. Neben Inputs aus der Praxis erwarten die Teilnehmenden moderierte Gespräche, Austausch auf Augenhöhe und thematische Workshops mit dem Ziel, politische Anträge und Vorhaben anzustoßen.

 

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist über das Formular auf dieser Webseite möglich.


 

Hier kostenlos anmelden:

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Alternativ zum Formular können Sie auch eine E-Mail senden an:  anmeldung@die-linke-thl.de


 

Workshop Themen

Alle Teilnehmer*innen der Veranstaltung werden gebeten, vorab bei ihrer Anmeldung ihre Workshop-Präferenz anzugeben. Ablauf der Workshops: 20 Minuten Einführung und Erläuterung, 40 Minuten gemeinsames Erarbeiten. Folgende drei Themen stehen zur Auswahl:

Workshop 1

Welche Zuständigkeiten gibt es in der Kommune, die von Inklusion berührt werden?

  • Referent: Sascha Bilay

Erläuterung: Im Workshop wollen wir erläutern, welche Zuständigkeiten in einer Kommune inklusiv gestaltet werden können. Es soll ein grundlegendes Verständnis darüber liefern, für welche Aufgaben die Kommunen zuständig sind. Das Ziel ist die gemeinsame Erstellung einer Anfrage, um sich über die örtliche Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen in den Zuständigkeitsbereichen der Kommunen zu informieren.

Workshop 2

Personenzentrierte Komplexleistung in Thüringen

  • Referent*innen: Dirk Bennewitz und Melanie Weigel (LAG PKL).

Hinweis: Dieser Workshop setzt grundlegendes Vorwissen voraus.

 

Erläuterungen: Die Personenzentrierte Komplexleistung ist ein eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird in Thüringen in einem Landesrahmenvertrag gemäß §131 Absatz 1 SGB 9 geregelt. Dieser Workshop soll ein grundlegendes Verständnis über die Personenzentrierte Komplexleistung vermitteln und in Zusammenarbeit mit den Workshop-Teilnehmer*innen eine Antrag zum aktuellen Stand der Umsetzung der Personenzentrierten Komplexleistung in der Kommune erstellen.

Workshop 3

Wie konform ist der kommunale Aktions- und Maßnahmeplan mit der UN-BRK?

  • Referentin: Andrea Grassow (LaFit e. V.). Thema:

Hinweis: Dieser Workshop setzt grundlegendes Vorwissen voraus.

 

Erläuterungen: Neben einer kurzen Einführung in die Frage, was die UN-BRK und kommunale Aktions- und Maßnahmepläne darstellen, soll gemeinsam eine Checkliste erarbeitet werden, mithilfe dessen sollen die Teilnehmer*innen dazu befähigt werden, ihren kommunalen Maßnahmeplan vor Ort hinsichtlich seiner Inklusionsfreundlichkeit einschätzen zu können.

Ablauf der Veranstaltung

Ankommen und Begrüßung, Vorstellung des Ablaufes, Moderation: Katja Maurer

Part 1: Vorstellung und kurzer Input  

  • Input 1: Katja Maurer: Warum braucht es Inklusionspolitik in den Kommunen? Wer profitiert von einer inklusiven Gesellschaft?

  • Input 2: Sascha Bilay: Wie können wir in der Kommune Inklusion gestalten?

 

Part 2: Vorstellung des Forschungsprojektes „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen” des Deutschen Instituts für Menschenrechte  

 

Part 3: Gemeinsames Gespräch zur Sensibilisierung der Teilnehmer*innen

  • Moderation: Katja Maurer

  • Ziel: Sensibilisierung der Anwesenden für das Thema Inklusion

 

Anmoderation der Workshops und weiteres Verfahren: Katja Maurer 

 

Gemeinsame Pause (25 Minuten)

 

Part 4: Arbeitsgruppen-Phase: Erarbeitung von Anträgen in den jeweiligen Workshops

 

Part 5: Abschluss und Schlusswort