Residenzpflicht
Seit Jahren fordern Flüchtlinge, Flüchtlingsorganisationen, einzelne Parteien wie DIE LINKE, Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbände die ersatzlose Abschaffung der sogenannten Residenzpflicht für Flüchtlinge.
Die Residenzpflicht ist eine diskriminierende Einschränkung der Bewegungsfreiheit, stigmatisiert Flüchtlinge und verschafft einem gesellschaftlich verbreiteten Rassismus gegenüber Menschen in Not die staatliche Legitimation.
Durch die Residenzpflicht ist die Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in der Bundesrepublik eingeschränkt. Solange Asylsuchende noch ohne rechtskräftige Entscheidung sind, schreibt das Asylverfahrensgesetz vor, dass der erlaubnisfreie Aufenthalt "räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt [ist], , in dem der Ausländer sich aufhält". Für abgelehnte Asylbewerber, deren Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist (Geduldete), schreibt das Aufenthaltsgesetz eine Begrenzung der Bewegungsfreiheit auf das gesamte Bundesland vor. Die Ausländerbehörden machen regelmäßig von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, durch Auflagen den Bereich des erlaubnisfreien Aufenthaltes ähnlich wie für Asylsuchende einzuschränken. In der Regel benötigen Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge also eine behördliche Genehmigung, wenn sie den Landkreis auch nur zeitweilig, etwa zum Besuch eines Arztes, einer Veranstaltung oder von Freunden, verlassen möchten. Eine solche Erlaubnis wird umgangssprachlich "Urlaubsschein" genannt.
Die Länder haben die Möglichkeit, mit einer Rechtsverordnung die räumliche Beschränkung zu erweitern und auf das ganze Land auszudehnen. Während auf diesem Wege die Mehrheit der Bundesländer die Residenzpflicht im jeweiligen Bundesland de facto abgeschafft hat, hält Thüringen an einer kleingliedrigen Begrenzung auf 21 verschiedene Aufenthaltsbezirke (eigener Landkreis, benachbarte Landkreise und mindestens eine kreisfreie Stadt) fest und schafft so weiterhin die Voraussetzungen für polizeiliche Kontrolle nach dem äußeren Erscheinen und für die Verfolgung von Verstößen gegen die Beschränkung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Bis zum 31. März soll nun der Innenminister einen Vorschlag zur künftigen Regelung der Residenzpflicht in Thüringen vorlegen.
6.2.2013: Abgeordnete unterstützen Kampagne gegen die Residenzpflicht
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag haben auf ihrer heutigen Fraktionssitzung beschlossen, die vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V. initiierte Kampagne „Bewegungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Residenzpflicht abschaffen!“ zu unterstützen.
Dass sich Flüchtlinge in diesem Land nur mit Erlaubnis einer Behörde frei bewegen dürfen ist eine besondere Diskriminierung, die durch nichts zu rechtfertigen ist und ein Armutszeugnis für eine Demokratie, die die rechtliche Gleichstellung aller Menschen in ihrer Verfassung verankert hat. „Die von Flüchtlingsorganisationen geforderte ersatzlose Abschaffung der Beschränkung der Bewegungsfreiheit ist längst überfällig“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, André Blechschmidt.
Die Abgeordneten werden sich deshalb in den nächsten Wochen an der Kampagne beteiligen und auf Veranstaltungen auf diese Diskriminierung hinweisen und Unterschriften für die Postkartenaktion an den Thüringer Innenminister sammeln.
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