Erfurt, im Oktober 2009: Es gibt beunruhigende Nachrichten. Mehrfach brennen Postautos der DHL und es gibt Bekennerschreiben, dass diese Brandanschläge im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan stehen. Die Ermittlungsbehörden vermuten die Täter im linksextremistischen Bereich. Die Täter wurden bis heute nicht gefasst, jedoch gab es damals im Herbst 2009 einen besonderen Blick auf die linke Szene in Erfurt.
Dann der 30. Oktober 2009. Das RedROXX, ein linkes Jugendzentrum im Wahlkreisbüro der Landtagsabgeordneten der LINKEN Susanne Hennig und Matthias Bärwolff, feiert seinen
5. Geburtstag. Eingeladen sind Vertreter aus Politik und Gesellschaft und natürlich viele Jugendliche, die das Jugendzentrum seit Jahren intensiv nutzen. Nach dem offiziellen Teil ging ab 21 Uhr die Party mit viel und zum Teil lauter Musik so richtig los. Es war ein Kommen und Gehen. Zwischen 70 und 100 Gästen hielten sich ständig in und vor dem RedROXX auf.
Kurz nach 22 Uhr ein erster „Besuch“ der Polizei und dies gleich mit mehreren Einsatzfahrzeugen. Susanne Hennig dachte zunächst an ruhestörenden Lärm nach 22 Uhr, also die Beschwerde eines Nachbarn. Doch weit gefehlt. Die Polizei suchte jugendliche Straftäter, die im Bereich Bahnhofsvorplatz Körperverletzungsdelikte begangen haben sollen und vermuteten nun diese potentiellen Straftäter im RedROXX.
Es gab Gespräche und den Hinweis, dass es sich beim RedROXX um ein Abgeordnetenbüro handelt, das unter die Regeln der Immunität fällt. Die Immunität eines Landtagsabgeordneten umfasst nicht nur den persönlichen Schutz vor einer Strafverfolgung, sondern auch die Büros, die Wohnung, der Ferienort und selbst der PKW des Abgeordneten. Die Immunität schließt auch alle Personen ein, die sich in diesen Räumlichkeiten oder im PKW befinden. Damit will man sicherstellen, dass Straf- und Ordnungsbehörden nicht einfach so ermitteln können, wer mit dem Abgeordneten Kontakte pflegt.
Die Polizei war hier zu diesem Zeitpunkt recht einsichtig und akzeptierte die von Susanne Hennig vorgetragenen Argumente hinsichtlich des besonderen Status eines Abgeordnetenbüros. Zudem war sich die Polizei nicht mehr sicher, ob die potentiellen Straftäter sich tatsächlich im RedROXX aufhalten würden.
Bereits bei diesem Einsatz entstand Unruhe unter den Gästen, weil die massive Präsenz der Polizei als Provokation durch einige empfunden wurde. Doch da die Polizei wieder abzog, ging die Party weiter, nicht nur im RedROXX, sondern auch auf der Straße vor dem Gebäude.
Nach ca. einer Stunde erneut Reifenquietschen vor dem RedROXX, ein erster Funkstreifenwagen ohne Sondersignal fuhr vor, stellte sich quer und die zwei Streifenbeamten stürmten auf den Eingang des RedROXX zu und wieder machte Susanne Hennig die heranstürmenden Beamten darauf aufmerksam, dass es sich beim RedROXX um ein Abgeordnetenbüro handelt. Innerhalb weniger Minuten waren weitere Funkstreifenwagen der Polizei vor Ort. Sechs bis acht Funkstreifenwagen, blockierten die Straße vor dem Abgeordnetenbüro.
Eine Polizistin in Zivil, wir nennen sie Frau K., übernahm die als ranghöchste Polizeibeamtin die Einsatzleitung. Es kam zu heftigen Debatten. Frau K. äußerte den Willen, das RedROXX „zu stürmen“, weil potentielle Straftäter dort zu finden seien. Diese sollen auf dem Anger auf Polizeibeamte in Zivil Flaschen geworfen haben.
Dass es nicht „zur Stürmung“ des RedROXX kam, war den vielen deeskalierenden Aktionen der anwesenden Landtagsabgeordneten Susanne Hennig, Matthias Bärwolff und Frank Kuschel zu verdanken.
Der Polizei wurde verdeutlicht, dass ein unangekündigtes „Stürmen“ der Feier im Jugendbüro unabsehbare Folgen und Auseinandersetzungen zwischen den Gästen und der Polizei zur Folge haben könnte. Und wenn die durch die Polizei gesuchten potentiellen Straftäter sich tatsächlich im RedROXX aufhalten sollten, war eine Flucht aufgrund der räumlichen Gegebenheiten zu keinem Zeitpunkt möglich. Das Gebäude verfügt über keinen Hinterausgang und vor dem Gebäude waren inzwischen alle in Erfurt verfügbaren Polizeikräfte versammelt. Hinzu kam noch der von Weimar herbeigerufene Landeseinsatzzug der Polizei, also weitere 27 Polizeibeamte. Diese Polizeipräsenz war schon für die Mehrzahl der anwesenden Gäste sehr massiv und bedrohlich.
Nach Kontakten mit der Staatsanwaltschaft und dem richterlichen Notdienst wurde vereinbart, dass die Polizei alle männlichen Besucher des Jugendzentrums erkennungsdienstlich überprüfen durften. Ausgenommen von dieser Überprüfung waren die Mitarbeiter der Abgeordneten und alle weiblichen Gäste.
Die Atmosphäre war seitens der Polizei sehr aufgereizt, sicherlich verständlich, waren doch Polizisten selbst die Opfer von Straftaten. Ob es einsatztechnisch sinnvoll ist, eine geschädigte Polizistin (Frau K.) als Einsatzleiterin fungieren zu lassen, sei dahingestellt, ist aber kritisch zu bewerten.
In der sehr aufgeheizten Debatte gab es auch die eine oder andere verbale Auseinandersetzung. Die Atmosphäre wurde dadurch noch aufgeheizt, weil die Polizei eingestehen musste, dass beim Einsatz auch fünf Zivilfahnder der Polizei neben den zivilen Kriminalbeamten tätig waren. Es gab sogar Hinweise, dass zwischen dem ersten und zweiten Polizeieinsatz zwei Zivilfahnder der Polizei selbst im RedROXX waren. Ein solcher Polizeieinsatz in ein Abgeordnetenbüro ist mehr als bedenklich, sowohl rechtlich als auch politisch.
Auf diesen Verdacht angesprochen, verweigerte die Einsatzleitung jegliche Auskünfte.
Aus der Gruppe der anwesenden Personen in Zivil wurden hingegen die Abgeordneten beschimpft. So fielen die Worte „Spitzel-Abgeordneter, der immer alles wissen will“, „versammelt sich hier der ganze Landtag“, „ach, Sie sind der Anwalt der Bagage“. Frank Kuschel konfrontierte daraufhin die Einsatzleitung mit der Frage, ob die zivilen Personen möglicherweise Polizisten sind und wenn er sich als Spitzel-Abgeordneter bezeichnen lassen muss, wäre es gar nicht so weit hergeholt, die verdeckten Ermittler als „Spitzelpolizisten“ zu bezeichnen.
Doch trotz dieser verbalen Auseinandersetzung verlief der Einsatz insgesamt ruhig. Die Polizei konnte die potentiellen Straftäter fassen. Es gab keinerlei weitere Auseinandersetzungen und am Ende des Einsatzes waren alle froh, dass nichts weiter passiert war. Es gab sogar einen Handschlag und eine gegenseitige Danksagung.
Im Nachgang dieses Polizeieinsatzes entschied sich Susanne Hennig doch für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Einsatzleitung, weil sie der Auffassung war, dass diese während des Einsatzes nicht immer alle Einsatzkräfte „in Griff“ hatte und zudem der rechtliche Rahmen des Einsatzes in Teilen umstritten war. Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wurde am 18. November 2009 eingelegt. Drei Tage später sah sich der Dienstvorgesetzte der Einsatzkräfte veranlasst, gegen Susanne Hennig und Frank Kuschel Strafanzeigen zu stellen. Die beteiligten Polizisten haben selbst derartige Strafanzeigen nicht gestellt und waren zum Teil auch überrascht, dass ihr Dienstvorgesetzter ohne Absprache mit ihnen diese Strafanzeigen gefertigt hat. Die Strafanträge ergingen also drei Wochen nach dem Ereignis und drei Tage nach der Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese zeitliche Abfolge lässt viel Raum für Spekulationen.
Dann nahm das Verfahren seinen Lauf. Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Thüringer Landtag die Aufhebung der Immunität der beiden Abgeordneten Susanne Hennig und Frank Kuschel. Über diese Anträge hat der Justizausschuss zu befinden und dieser entschied, dass die Immunität von Susanne Hennig bestehen bleibt, jedoch die von Frank Kuschel aufgehoben wird. Die Gründe für diese Differenzierung bei der Aufhebung der Immunität lassen sich nicht in den Tatvorwürfen durch die Staatsanwaltschaft begründen. Die waren bei Susanne Hennig und Frank Kuschel nahezu identisch. Es bleibt somit nur die Bewertung der politischen Instrumentalisierung mit Blick auf die Person Frank Kuschel.
Damit konnte die Staatsanwaltschaft gegen Frank Kuschel die Ermittlungen einleiten. Im Ergebnis der Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft zur Überzeugung, dass Frank Kuschel mehrfach strafrechtlich relevante Taten begangen hat. So hat er aus Sicht der Staatsanwaltschaft Polizeibeamte mit dem Wort „Spitzel-Polizist“ beleidigt. Zudem hätte er im Zusammenhang mit einer Personenkontrolle einer jungen Frau Widerstand gegen Vollzugsbeamte geleistet. Darüber hinaus soll Frank Kuschel einen Polizeibeamten von hinten geschuppt haben, was als versuchte Körperverletzung bewertet wird. Schließlich hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Frank Kuschel eine versuchte Nötigung begangen, weil er Polizeibeamte darauf hingewiesen hat, dass der Polizeieinsatz durchaus auch Gegenstand im Innenausschuss des Thüringer Landtags werden könnte. Als Strafe beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro. Gegen diese Geldstrafe legte Frank Kuschel Einspruch ein, so dass nunmehr das Amtsgericht Erfurt die Sache verhandeln musste. Ein erster Verhandlungstermin war für August 2011 angesetzt. Aus unterschiedlichsten Gründen wurden diese Verhandlungstermine immer wieder verschoben und letztlich für den 18. April 2012 und damit vier Tage vor der Bürgermeisterwahl in Arnstadt, zu der Frank Kuschel für DIE LINKE kandidierte, angesetzt. Den Antrag von Frank Kuschel, die Verhandlung auf einen Zeitpunkt nach der Bürgermeisterwahl zu verlegen, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass die Terminfestsetzung auch mit Blick auf diesen Wahltermin erfolgte, wurde vom Amtsgericht Erfurt abgelehnt. Begründet wurde diese Ablehnung damit, dass im Interesse einer zeitnahen und wirksamen Strafverfolgung eine weitere Verschiebung der Hauptverhandlung nicht mehr möglich wäre. Zwar liegen die Ereignisse bereits zweieinhalb Jahre zurück, aber eine weitere Verzögerung von zwei bis vier Wochen in den Beteiligten nicht zumutbar, so die zuständige Richterin. Spätestens hier erhielt das Verfahren eine höchst politische Dimension.
Insgesamt vier Verhandlungstage brauchte das Gericht, um die zahlreichen Zeugen, meist Polizistinnen und Polizisten, zu vernehmen. Bei diesen Zeugenvernehmungen gab es Erstaunliches zu hören. So war die Polizei „stolz darauf“, dass bereits 30 Sekunden nach Alarmierung das erste Einsatzfahrzeug vor dem RedROXX stand. „Zufällig“ hat eine Streife auf dem Anger eine „wohlverdiente“ Streifenpause eingelegt. Der Streifenführer konfrontierte das Gericht auch mit seiner Version, der Taten der gesuchten Straftäter. Nach seiner Überzeugung wurden diese jugendlichen Straftäter durch das RedROXX selbst in die Innenstadt geschickt, um Straftaten zu begehen. Diese Straftaten wären dann die „Eintrittskarten“ für den „Club“ der auserwählten Linken, die im RedROXX aktiv sind.
Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht sah sich veranlasst, gegen diese Darstellung des Polizisten einzuschreiten. Man kann sich denken, mit welcher inneren Einstellung der Polizeieinsatz vonstatten ging, wenn der erste Streifenführer derartige „Verschwörungstheorien“ verfolgt. Wollte hier die Polizei vielleicht sogar selbst die Konfrontation und Provokation in Form einer wilden Prügelei der Polizei und Veranstaltungsteilnehmern? In der politisch brisanten Situation des Oktober 2009 hätten Straftaten von Menschen aus dem linken Milieu sehr gut in das Argumentationsmuster der Strafverfolgungsbehörden gepasst.
Hinsichtlich der angeblichen Beleidigung eines Polizisten durch den Abgeordneten Kuschel mit den Worten „Spitzel-Polizist“ gab der Geschädigte zehn Monate nach dem Ereignis in seiner schriftlichen Zeugenvernehmung zu Protokoll, dass er sich weder am Ereignistag noch am Tag dieser Zeugenvernehmung (August 2010) vom Abgeordneten Kuschel beleidigt gefühlt habe. Auch deshalb habe er keinen Strafantrag gestellt. Diese Zeugenaussage widerrief der Geschädigte in der Verhandlung und dies mit der Begründung, dass er zwischenzeitlich im Innenministerium tätig sei und er dort gelernt hatte, dass er sich durch die Worte des Herrn Kuschel beleidigt fühlen muss. Die Beleidigung sei jetzt so tiefgründig, dass er auch gleich noch Schmerzensgeld gegen den Abgeordneten Kuschel geltend machte. Diesen Schmerzensgeldantrag hat der Betroffene jedoch nach richterlichem Hinweis wieder zurückgenommen. Auch diese Zeugenaussage lässt viel Raum für Spekulation.
Die Staatsanwaltschaft hat im Ergebnis der Verhandlung den Beleidigungsvorwurf relativiert und dabei berücksichtigt, dass sich der Betroffene erst zu einem sehr späten Zeitpunkt, nämlich nach 2 ½ Jahren durch das Wort „Spitzel-Polizist“ beleidigt gefühlt hat.
Den Tatvorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte hat die Staatsanwaltschaft im Ergebnis der Zeugenvernehmung zurückgenommen. Es war nicht nachweisbar, dass Frank Kuschel die Personenkontrolle einer jungen Frau verhindert oder gestört hat.
Auch die Nötigung konnte Frank Kuschel nicht nachgewiesen werden, so dass auch hier die Staatsanwaltschaft diesen Tatvorwurf zurücknahm.
So blieb zum Schluss nur noch das Schuppen eines Polizeibeamten des Landeseinsatzzuges. Wer die räumlichen Gegebenheiten vor dem RedROXX kennt, kann nachvollziehen, dass wenn rund 60 Polizisten und 50 Zivilisten auf einer Fläche von rund 100 Quadratmetern sich über einen längeren Zeitraum aufhalten und es intensive Personenbewegungen gibt, eine Körperberührung nicht auszuschließen ist. Selbst die Staatsanwaltschaft hat eingeräumt, dass Frank Kuschel den Polizisten nicht absichtlich, also mit Vorsatz, geschuppt hätte. Andererseits bleibt aber für die Staatsanwaltschaft dieser Fakt, was als versuchte Körperverletzung eingestuft wurde.
Aber weshalb das Ganze? Die Staatsanwaltschaft hat nach Abschluss der Zeugenvernehmung das Strafmaß von 90 auf 40 Tagessätze reduziert. Die öffentliche Wirkung des Verfahrens geht weit über dieses beantragte Strafmaß hinaus. Die Medien berichten zwischenzeitlich über Tatvorwürfe von Frank Kuschel, die nie Gegenstand des Verfahrens waren. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht müssen sich über die öffentliche Wirkung des Verfahrens bewusst sein.
Susanne Hennig, Matthias Bärwolff und Frank Kuschel haben in dieser Nacht mögliche Straftaten infolge von Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und den Besuchern der Feier im RedROXX verhindert. Vieles spricht dafür, dass die Polizei ihren Einsatz anders geplant hatte und weil dieser Plan der Polizei nicht aufging, wurden anschließend die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet und die tun das, was man von ihnen erwartet. Vertrauen in Rechtsstaat und das Handeln von Teilen der Polizei werden durch dieses Verfahren nicht gestärkt.
Frank Kuschel

