Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2876
Danke, Herr Präsident, das habe ich nicht vernommen. Herr Präsident, meine Damen und Herren, bereits gestern habe ich auf die Voraussetzung hingewiesen, an welche die Wahl in die Parlamentarische Kontrollkommission anknüpft. Ich erlaube mir daher, auf meine gestrigen Ausführungen zu verweisen. Aber, ich betone nochmals, das Parlament trifft keine Pflicht, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachlich begründete Zweifel an der Eignung und der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen vorliegen.
Herr Abgeordneter Braga, wenn Sie immer wieder das Verfassungsgericht in Zusammenhang mit den Rechten der Opposition zitieren, zitieren Sie bitte auch den vom Verfassungsgericht gegebenen Hinweis, dass die Wahl das individuelle Verfassungsrecht jedes einzelnen Abgeordneten ist.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Entscheidung der Mehrheit gegen den Kandidaten kann also in so einem Fall keine Verletzung der Rechte der AfD-Fraktion darstellen und somit auch nicht verfassungswidrig sein.
Der Vorschlag Abgeordneter Thomas Rudy bietet aus Sicht der Koalitionsfraktionen keine Gewähr für die zuverlässige Ausübung der übertragenen Kontrollfunktion. Beim Bewerber Thomas Rudy sind Sympathiebekundungen und Kontakte zur extrem rechten Szene schon länger bekannt. Die „Thüringer Landeszeitung“ widmete ihm schon vor fünf Jahren einen eigenen Artikel unter der Überschrift: „AfD-Abgeordneter Thomas Rudy und seine Nähe zu Neonazis“. In einem Beitrag vom 9. Juli 2016 wird sein gemeinsamer Protest mit Neonazis vor dem Landfrauentag gegen die Bundeskanzlerin Angela Merkel in Erfurt thematisiert. In den sozialen Netzwerken war er in zahlreichen Gruppen aktiv, die der rechtsextremen Szene zugeordnet sind. Als Beispiel sei hier die Gruppe „Volksaufstand“ genannt. Gemeinsam mit dem ehemaligen Mitglied des Thüringer Heimatschutzes und aktiven Holocaust-Leugner Jörg Krautheim, damals „Die Rechte“, Landesvorstand, dem NPD-Europaabgeordneten Udo Voigt, dem bekannten Reichsbürger Peter Frühwald und dem Revisionisten Meinolf Schönborn traf er sich dort für den, wie die Eigenbeschreibung kundtat, gemeinsam organisierten Sturm auf Berlin.
(Zwischenruf Abg. Rudy, AfD: So ein Blödsinn!)
Zudem scheint er auch rechten Verschwörungstheorien anzuhängen, die darauf abzielen, politische Gegner zu diffamieren und herabzuwürdigen. So demonstrierte der Abgeordnete mit anderen Corona-Leugnern am 29.08.2020 in Berlin mit einem Plakat des SPD-Gesundheitspolitikers Lauterbach in Sträflingskleidung und dem Spruch: „Schuldig“. Im Dezember 2017 hatte er bereits bei Facebook einen Artikel unter der Überschrift: „Merkel, die Hure von Washington, zerstört Deutschland“ geteilt, in dem die Bundeskanzlerin als Marionette und „Tochter von Adolf Hitler“ diffamiert wurde. Der vorgeschlagene Abgeordnete agiert auch gegen die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit, indem er Zensur und Berufsverboten das Wort redet. Ich zitiere von seiner offiziellen Facebook-Seite: Das linksextreme Springerblatt „SPIEGEL“ hetzt wieder massiv gegen die AfD. Die neue polnische Regierung hat diesen Lügenmedien Grenzen gesetzt. Ich hoffe, dass wir dies in Deutschland auch schaffen werden, um endlich wieder eine objektive und unbeeinflusste Medienlandschaft zu haben, und diese Hetzjournaille arbeitslos machen. – Schon fast nebenbei bemerkt und erwähnt sei, dass auch der Abgeordnete Rudy Erstunterzeichner der Erfurter Resolution ist und dem formal aufgelösten Flügel zugeordnet werden kann.
Der Abgeordnete Rudy offenbarte in den hier beispielhaft angeführten Äußerungen und Aktivitäten eine veritable Nähe zu verfassungsfeindlichen Positionen und Gruppierungen. Er ist daher für die Arbeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission weder geeignet noch hat er unser Vertrauen in seine Zuverlässigkeit. Seine Wahl schließe ich für die Koalitionsfraktionen aus.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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