Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2839
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wie bereits mehrfach von dieser Stelle dargelegt, bedarf es für die Ausübung einer Kontrollfunktion im Auftrag des Parlaments, wie sie mit der Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission einhergeht, einer in der Person gründenden Eignung und der Gewähr einer zuverlässigen Ausübung der übertragenen Kontrolle. Hierin muss das Parlament in seiner Gänze vertrauen können.
Auch der uns heute vorgelegte Vorschlag bietet jedoch keine Gewähr für die hohen Ansprüche an die Integrität und Verfassungstreue, die mit der Ausübung und der Kontrolle der Befugnisse des Verfassungsschutzes, in die Grundrechte der in Thüringen lebenden Menschen einzugreifen, verbunden sind. § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes regelt die Wahl und lässt bereits erkennen, dass Vorschläge eine Mehrheit der Stimmen erhalten müssen, also auch die Möglichkeit besteht, einen Vorschlag abzulehnen. Das Parlament trifft somit keine Pflicht, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachlich begründete Zweifel an der Eignung oder der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen vorliegen. Die Entscheidung der Mehrheit gegen die Kandidaten kann also in so einem Fall keine Verletzung der Rechte der AfD-Fraktion darstellen. Der Abgeordnete Lars Schütze bietet keine Gewähr für die zuverlässige Ausübung der übertragenen Kontrollfunktion. Wir verkennen dabei nicht, dass der vorgeschlagene Abgeordnete als Angehöriger der Bundespolizei auf die Verfassung vereidigt ist und daher explizit geschworen hat, die Verfassung zu wahren.
Diesem Anspruch wird er aus unserer Sicht jedoch in keinem Fall gerecht. So lassen sich auf seinem öffentlichen Facebook-Account Einträge finden, die das rassistische Narrativ der AfD über arbeitsscheue und gewaltaffine Nichtdeutsche schüren. Unter 16 entstellenden blutigen Gesichtern von weiblichen Verbrechensopfern veröffentlicht er am 10. Juli 2020 beispielsweise den Satz: „Ermordet, vergewaltigt, geschändet für die Merkels Kulturbereicherung“ und stellt es einem Bild des durch den Polizisten getöteten Afroamerikaner George Floyd mit den Worten „schwerkriminell und arbeitsscheu“ gegenüber. Der Abgeordnete weist aber auch offenkundig Nähe zur offenen rechtsextremistischen Szene auf. So wurde bekannt, dass er 2019 mehrfach Videos des extremen rechten Liedermachers, ehemaligen Gauführers der verbotenen Wiking-Jugend und Kandidaten der NPD für das Amt des Bundespräsidenten, Frank Rennicke, verbreitet und teilt. Dass dies nicht nur Ausdruck eines schlechten Musikstils ist, sondern Rückschlüsse auf die Sympathie für die extreme Rechte zulässt, belegen weitere bekannte Aktivitäten des Abgeordneten in den sozialen Netzen. Im Jahr 2019 warb er für das Kampfsportturnier „Kampf der Nibelungen“, welches durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als das europaweit bedeutendste Kampfsportturnier der rechtsextremistischen Szene gewertet wird. Damit nicht genug finden sich auch Veröffentlichungen von Axel Schlimper, Gebietsleiter der antisemitischen und extrem rechten Gruppe „Europäische Aktion“ Thüringen, die in Thüringen 2017 Ziel einer Durchsuchung des Landeskriminalamts war und Videos des Chefs der „Identitären Bewegung Österreichs“ Martin Sellner erbrachten. Auch bei dieser handelt es sich um eine klar rechtsextremistische Bewegung.
Die vorgestellten Beispiele für Internetaktivitäten des Abgeordneten Schütze legen daher den Schluss nahe, dass er offenbar die von Ihnen verbreiteten verfassungsfeindlichen Ansichten teilt und er daher für die Arbeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission weder geeignet ist, noch unser Vertrauen in seine Zuverlässigkeit verdient. Er ist somit für uns nicht wählbar.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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