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Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes 1/2

André Blechschmidt

Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2671

 

Danke, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, wie ich bereits am gestrigen Tag in Bezug auf den Wahlvorschlag der AfD für die Besetzung der G 10-Kommission ausgeführt habe, bedarf es für die Ausübung der Kontrollfunktion im Auftrag des Parlaments, wie Sie mit der Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission einhergeht, einer in der Person gründenden Eignung und der Gewähr einer zuverlässigen Ausübung der übertragenen Kontrolle. Hierin muss das Parlament in seiner Gänze vertrauen können.

 

Der hier vorgeschlagene Abgeordnete bietet jedoch keine Gewähr für die hohen Ansprüche der Integrität und der Verfassungstreue, die mit der Ausübung und Kontrolle der Befugnisse des Verfassungsschutzes, in Grundrechte der in Thüringen lebenden Menschen einzugreifen, verbunden sind. § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes regelt die Wahl und lässt erkennen, dass Vorschläge eine Mehrheit der Stimmen erhalten müssen, somit also auch die Möglichkeit besteht, einen Vorschlag abzulehnen. Das Parlament trifft somit keine Pflicht – das habe ich gestern an dieser Stelle auch schon betont –, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachlich begründete Zweifel an der Eignung und der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen vorliegen.

 

Die Entscheidung der Mehrheit gegen den Kandidaten kann also in so einem Fall keine Verletzung der Rechte der AfD-Fraktion darstellen. Der Abgeordnete Dr. Lauerwald bietet keine Gewähr für die zuverlässige Ausübung der übertragenen Kontrollfunktion.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

So lobte er bereits in seiner Bewerbungsrede auf der Aufstellungsversammlung zum Landtag seiner Partei am 27.10.2018 und der Identitären Bewegung, ich zitiere: „So schätze ich auch die Kraft und die Ausdauer von Pegida sowie den Mut und die Aktionen der Identitären Bewegung.“ Insbesondere bei der letzteren handelt es sich um eine Organisation mit klarer rechtsextremistischer Ideologie, die auch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als klar rechtsextremistisch bezeichnet wird und unter Beobachtung steht.

 

Seine Nähe dokumentiert der vorgeschlagene Abgeordnete auch bei einer Demonstration der Bewegung in Halle im Sommer 2019, an der er neben etwa 200 Angehörigen der rechtsextremen Szene auch teilnahm. Der hier vorgeschlagene Abgeordnete war zudem als Mitglied des Stadtverbandes Gera an einer Kundgebung am 16.10.2020 vor dem Kultur- und Kongresszentrum in Gera beteiligt, die Frank Haußner aus Zeulenroda eine Bühne bot, eine verschwörungstheoretische und antisemitische Rede zu halten.

So äußerte er unter anderem: Ich kann auch nicht darüber sprechen, dass sich eine korrupte hochkriminelle satanische Parallelstruktur, welche der „Tiefe Staat“ genannt wird, sich wie ein Krebsgeschwür über den gesamten Globus ausgebreitet hat und die Mehrheit in seiner digitalen neuen Weltordnung versklaven will.

 

Die „OTZ“ schreibt zu einer weiteren Veranstaltung mit Haußner in Zeulenroda am 18.11. und spricht von Verschwörungstheorie und Antisemitismus.

Hinsichtlich des Abgeordneten Dr. Lauerwald ist daher die Nähe zu verfassungsfeindlichen Ansichten und Zielen zu konstatieren. Er ist daher aus unserer Sicht für die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht geeignet. Er besitzt nicht unser Vertrauen. Er ist somit für uns nicht wählbar. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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