Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2097
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, wie ich bereits am gestrigen Tag in Bezug auf den Wahlvorschlag der AfD für die Besetzung der G10-Kommission ausgeführt habe, bedarf es für die Ausübung einer Kontrollfunktion im Auftrag des Parlaments einer in der Person gründenden Eignung und der Gewähr einer zuverlässigen Ausübung der übertragenen Kontrolle. Hierauf muss das Parlament in seiner Gänze vertrauen können. Der hier vorgeschlagene Abgeordnete bietet in keiner Weise Gewähr für die hohen Ansprüche an die Integrität und Verfassungstreue, die mit der Ausübung der Kontrolle über das Post- und Fernmeldegeheimnis notwendig sind. Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1986 hatte ich bereits gestern verwiesen und auch darauf, dass dieses Parlament zwar eine Pflicht trifft, Wahlvorschläge der AfD zur Kenntnis zu nehmen, aber in Wahlentscheidungen sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verpflichtet unter Berücksichtigung sachlich begründeter Zweifel an der Eignung oder der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen.
Eine Replik auf die gestrige Debatte sei mir gestattet: Unabhängig von der maßlosen Entgleisung und indiskutablen Tiraden des Abgeordneten Möller, die völlig zu Recht mindestens mit einem Ordnungsruf zu belegen waren, stellen wir seit Jahren die gleiche Reaktion der AfD auf die ihnen nicht genehmen oder die AfD entlarvenden Beiträge anderer Redner fest.
Erste Stufe: Die jeweiligen Aussagen der Redner werden als „dumm“ oder „Lüge“ tituliert, ohne sachliche Gegenargumente.
Zweite Stufe: Diffamierung des Redners als „Fachidiot“ und „Halte lieber den Mund.“
Dritte Stufe: Es werden Fakes, Halbwahrheiten oder obskure Zitate, Studien oder Statistiken herangeholt und damit herumjongliert.
In aller Klarheit, meine Damen und Herren der AfD: Mit dieser Methode werden Sie hier keinen Erfolg haben und jederzeit auf den beharrlichen demokratischen Widerstand dieses Hohen Hauses stoßen.
Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Kießling ist ausweislich der im Internet einsehbaren Listen Unterzeichner der sogenannten Erfurter Resolution, die als Gründungsdokument des Flügels als offene rechtsextremistische Strömung der AfD gelten. Für die Unterzeichnung dieses Dokuments, von dem sich der Abgeordnete Kießling, soweit bekannt, bisher nicht distanziert hat, manifestiert er seinen Willen, dieser Formation zugehörig zu sein und sich auch deren Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zurechnen zu lassen. Aber auch in seinen eigenen Wortbeiträgen offenbart der hier vorgeschlagene Abgeordnete, was er von Geschichte, deren Erfahrungen, Religionsfreiheit oder Menschen- und Bürgerrechten hält. So führt er in einem Wortbeitrag am 05.11.2020 auf seinem Facebook-Account aus: „Die Auffassung, dass der Islam zu Deutschland gehört, ist ebenso irre wie jene, dass er zu Europa gehört.
(Beifall AfD)
Diese völlige Weltfremdheit und deren politische Umsetzung hat erst diesen Terror möglich gemacht. Als AfD haben wir immer wieder darauf hingewiesen, der Islam hat seine Heimat und Wurzeln im arabischen und afrikanischen Raum. Dort gehört er hin, wenn es die Menschen vor Ort so möchten. Daher müssen wir alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen, um all jene Radikale in unserem Land, die nicht von diesem mörderischen Irrglauben sich trennen wollen, aus dem Land zu schaffen und den Schutz unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu gewährleisten. Und das gilt europaweit und vor allen Dingen auch für unsere Thüringer Heimat.“ Daneben äußerte sich auch der vorgeschlagene Abgeordnete eindeutig geschichtsrevisionistisch und die Verbrechen des Nationalsozialismus relativierend. Als er in einem Beitrag im Parlament zum 8. Mai am 27.05.2015 erklärte: „Wer finanzierte diese Weltkriege? Man muss mal ganz klar die Frage stellen. Ja, da muss man fragen: Wer hat denn den ersten Schuss abgegeben, bevor die Kriegserklärung abgegeben wurde, Frau Rothe-Beinlich?“ „Man muss mal ganz klar die Frage gestellt haben.“ – Protokoll der 14. Sitzung der 6. Legislaturperiode vom 27.05.2015, Seite 953.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, jeder Abgeordnete hier in diesem Haus muss sich selbst seine Meinung bilden. Wir konstatieren, dass der Abgeordnete Kießling offenbar Ansichten und Ziele verfolgt, die unseren gesellschaftlichen Grundwerten und unserer Verfassung entgegenstehen, und daher für die Arbeit der G10-Kommission weder geeignet ist noch unser Vertrauen besitzt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dateien
- re703008.pdf
PDF-Datei (61 KB)
