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Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

André Blechschmidt

Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3234

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hatte gestern den Eindruck durch den Redebeitrag vom Kollegen Braga, dass ich doch eine zu kurze Argumentation gewählt hatte, was die Bewertung des Abgeordneten Jörg Henke anbetraf, der zur Wahl steht, deshalb möchte ich das jetzt noch mal in Erwartung nachholen.

 

Auch der Abgeordnete Henke ist Unterzeichner der sogenannten Erfurter Resolution, die als Gründungsdokument des sogenannten Flügels gilt. Der Flügel gilt nach einhelliger Auffassung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie des Landes- als auch des Bundesamtes für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der vorgeschlagene Abgeordnete hat sich nach unserer Kenntnis zu keinem Zeitpunkt vom Flügel und seiner Unterschrift distanziert, weshalb davon auszugehen ist, dass er sich die rechtsextremistischen Positionen selbst zu eigen gemacht hat und vertritt. Als Indiz dafür kann gelten, dass der vorgeschlagene Abgeordnete bereits am 16.09.2015 in Erfurt an einer Demonstration gemeinsam mit einer Vielzahl von Mitgliedern der Neonaziorganisationen wie der Identitären Bewegung, der Europäischen Aktion, der NPD sowie der Partei Die Rechte teilnahm, bei der die Polizei eine Vielzahl von Straftaten – wie Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zum Beispiel Hitlergrüße – registrierte. Auch hier ist danach keine Distanzierung seitens des Abgeordneten Henke bekannt geworden. Ein Reporter der überregionalen Tageszeitung „Die Welt“ zitierte den hier vorgeschlagenen Bewerber in einem Artikel vom 9. Januar 2017 zudem mit der Aussage, dass er „genauso denke wie Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke und sich nur offiziell von dessen Aussagen distanziert“. Der Abgeordnete Höcke war zu diesem Zeitpunkt wiederholt mit völkischen, rassistischen, geschichtsrevisionistischen Aussagen in den öffentlichen Fokus und in Kritik geraten.

 

Doch auch bei öffentlichen Auftritten wird die rechtsextreme Einstellung des Bewerbers deutlich. Im Rahmen einer Kundgebung am 19. Februar 2016 in Gera verbreitete er als offizieller Redner gezielte Falschbehauptungen in Bezug auf Asylbewerber, indem er behauptete, diese bekommen umsonst Leistungen auf Kosten der Deutschen. „Dazu passt, dass die Notrufe 110 und 112 gebührenpflichtig gemacht werden sollen. Das alles gibt es für die Bürger unseres Landes nicht mehr, für die Asylfordernden schon“. Wie absurd! Damit sollen und werden bewusst rassistische und ausländerfeindliche Stimmungen geschürt. Auf der gleichen Kundgebung rief er unverhohlen mittels eines angeblichen Zitats von Carl Theodor Körner, welches in Wahrheit jedoch auf ein Gedicht des SS-Sonderführers Thies Christophersen zurückgeht, unverhohlen zum Umsturz auf: „Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade Euch Gott!“ Daneben wirkt es fast wie eine Petitesse, dass Herr Abgeordneter Henke ausweislich der „Ostthüringer Zeitung“ vom März 2017 als erster Beigeordneter der Gemeinde Crossen abberufen werden sollte, weil er als unzuverlässig galt. Er wurde!

Auch hinsichtlich des Abgeordneten Henke ist daher zu konstatieren, dass er offenkundig verfassungsfeindliche Ansichten und Ziele verfolgt und daher für die Arbeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission weder geeignet ist, noch die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Unser Vertrauen erhält er zumindest nicht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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