Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes 1/2
Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2646
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, erneut beschäftigen wir uns heute mit einem Vorschlag der AfD zur Besetzung der G 10-Kommission. Erneut melden wir in der Person des Kandidaten begründete Zweifel an der Eignung und der Gewähr einer zuverlässigen Ausübung der übertragenen Kontrollfunktionen an. Auch der Abgeordnete Frosch bietet keine Gewähr für ein Vertrauen in die Integrität und Verfassungstreue, die mit der Ausübung der Kontrolle über die Befugnisse des Verfassungsschutzes, in die Grundrechte der in Thüringen lebenden Menschen einzugreifen, verbunden sind. Ich erlaube mir an dieser Stelle, erneut darauf hinzuweisen, dass dieses Parlament keine Pflicht trifft, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachlich begründete Zweifel an der Eignung und der Vertrauenswürdigkeit der Vorgeschlagenen vorliegen. Die Entscheidung der Mehrheit und die Akzeptanz demokratischer Wahlen, Herr Abgeordneter Möller, kann also in so einem Fall keine Verletzung der Rechte der AfD-Fraktion darstellen. Und, Kollege Braga, „auch der Landtag muss (nicht) die Kandidaten wählen“, wie Sie hier vorne formuliert haben.
Meine Damen und Herren, der hier Vorgeschlagene pflegt offenbar in seinem Wahlkreis Umgang mit der sogenannten Reichsbürgerszene, welche die Grundlagen unserer Gesellschaft ignoriert und ablehnt. So organisierte die dortige AfD im September 2019 eine Wahlkampfveranstaltung in Saalfeld-Wöhlsdorf in der „Hacienda Mexicana“, welches nach Presseberichten schon seit Jahren durch den Verfassungsschutz als Treffpunkt der organisierten Reichsbürgerszene beobachtet wird – OTZ vom 29.11.2019. Der Betreiber wird der Reichsbürgergruppierung „Königreich Deutschland“ zugeordnet. Letztmalig in die Schlagzeilen geriet das Objekt im letzten November, als dort polizeilich ein Treffen von 80 Personen aus der sogenannten Reichsbürgerszene der gesamten Bundesrepublik sowie der Schweiz, Litauen, Österreich aufgelöst werden musste.
Offenbar, meine Damen und Herren, hat der vorgeschlagene Abgeordnete auch ein gespanntes Verhältnis zur Parteiendemokratie. So behauptet er auf seiner Homepage karlheinzfrosch.de am 18. Januar 2021, dass die CDU eine Merkel-Partei sei, unter der Andersdenkende verfolgt würden bis hin zum existenziellen Ruin.
(Beifall AfD)
Wörtlich schreibt er: „Die, die das Verhängnis aufhalten wollen, werden konsequent ausgeschaltet.“ Und: „Die Wahl von Laschet zeigt fatale Parallelen zur SED-Diktatur.“ Mit derartigen Äußerungen diskreditiert er nicht nur die CDU, sondern deren demokratische Wahlentscheidung und das System der demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozesse generell.
Auch an den AfD-Abgeordneten schon obligatorischen rassistischen Ausfällen fehlt es nicht. So schrieb er in einem Beitrag am 11. Juni 2020 auf der oben angeführten Internetseite anlässlich der „Black Lives Matter“-Proteste: „Die Antirassisten müssen sich im Übrigen fragen lassen, wo sie denn waren, wenn sogenannte Flüchtlinge in Deutschland und anderswo morden und vergewaltigen. Sie hätten dazu genügend Gelegenheit gehabt. Oder haben sie ‚all Lives Matter‘ ein Problem damit?“ Wie üblich, meine Damen und Herren, wird suggeriert, weiße Deutsche seien die eigentlichen Opfer, Mord und Vergewaltigung seien Resultate von Migration. Ein bewusstes und vorsätzliches Umlügen der Realität und der Kriminalstatistik hat nichts mit den Prinzipien der Gleichheit und der Achtung der Menschenwürde, wie sie in unserem Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung festgeschrieben sind, zu tun.
(Beifall DIE LINKE)
Beim Abgeordneten Frosch kommt hier noch der besondere obskure Umstand hinzu, dass er selbst als Geschäftsführer einer Firma tätig war, die maßgeblich an den Flüchtlingsbewegungen profitierte, indem sie Flüchtlingsunterkünfte errichtete. Dem Abgeordneten Frosch fehlt die Eignung, in der G 10-Kommission im Geiste der Wahrung der Grundrechte alle gegebenenfalls betroffenen Kontrollrechte auszuüben. Er besitzt nicht unser Vertrauen und ist somit für uns nicht wählbar.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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