Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2094
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat einen Wahlvorschlag für die Besetzung der G 10-Kommission vorgelegt, dem es nach unserer Ansicht in gravierender Weise an den für die Ausübung der mit der Kommissionszugehörigkeit verbundenen Kontrollrechte des Parlaments erforderlichen Voraussetzungen mangelt. Der hier vorgeschlagene Abgeordnete bietet in keiner Weise Gewähr für die hohen Ansprüche an Integrität und Verfassungstreue, die mit der Ausübung der Kontrolle über die Befugnisse des Verfassungsschutzes in das Post- und Fernmeldegeheimnis der in Thüringen lebenden Menschen verbunden ist. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass die Vertretung der AfD-Fraktion im G 10-Gremium Bestand aus dem im parlamentarischen System verankerten Minderheitenrechten hat und diese jedenfalls gewahrt bleiben müssen, gleichwohl wir überzeugt sind, dass große Teile dieser Partei und auch der hiesigen Fraktion kein Träger unserer Verfassung sind. Im Zusammenhang mit dem Minderheitenschutz hat schon das Bundesverfassungsgericht 1986 betont, Zweck des Minderheitenschutzes ist nicht die Bewahrung vor Sachentscheidungen der Mehrheit.
Folglich kann auch die Entscheidung der Mehrheit gegen den Kandidaten keine Verletzung deren Rechte darstellen, wenn sie nicht in einer allgemeinen Ablehnung, sondern in einer sachlich begründeten Entscheidung gegen die konkrete Person gründen. Der Abgeordnete ist Führungsfigur des eindeutig verfassungsfeindlichen Flügels, so offenkundig ungeeignet, die Einhaltung der Verfassung im Auftrag dieses Hauses zu überwachen, und hat dies in einer Vielzahl von Wortbeiträgen hier im Landtag und darüber hinaus auch bereits unter Beweis gestellt, dass es sich eigentlich erübrigt, weitere Gründe vorzutragen. Trotzdem möchte ich hier die Gelegenheit nutzen und Ihnen einige entsprechende Beispiele geben.
Stichwort „Staatsbürgerschaft“: Der Abgeordnete befürwortet die Bevorzugung des deutschen Volkes, welches er explizit als eine ethnisch kohärente Blutsgemeinschaft ansieht. Er sagt in einer Rede zur Bundestagswahl am 09.09.2017 – ich zitiere –: „Özdemir, der grüne Spitzenkandidat, der bei einer Wahl gesagt hat, der deutsche Nachwuchs heißt jetzt Mustafa, Giovanni und Ali. Liebe Freunde, ich bin der Meinung, dass in Deutschland deutsche Kinder unsere Zukunft sind, jedenfalls dann, wenn auf diesem Land nicht nur Deutschland draufstehen soll, sondern auch Deutschland drin sein soll.“
(Beifall AfD)
Meine lieben Damen und Herren, nicht die deutsche Staatsbürgerschaft also soll für Abgeordnete, den Deutschen und damit Träger von Bürgerrechten, sondern die Abstammung sein. Die Auffassung verstößt gegen Artikel 2 Abs. 3 unserer Landesverfassung, wonach niemand aufgrund seiner Herkunft oder Abstammung oder auch der religiösen Überzeugung benachteiligt werden darf.
Stichwort „parlamentarisches System“: Der Abgeordnete lehnt auch das parlamentarische System und damit die Grundlage unseres Staatssystems, wie sie in Artikel 44 Abs. 1 unserer Verfassung niedergelegt ist, selbst ab. Insbesondere wendet er sich gegen die parlamentarische Demokratie und meint – ich zitiere aus seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“ aus dem Jahre 2018, Seite 288 –: „Der Parteigeist muss überwunden, die innere Einheit hergestellt werden.“ Gemeint ist hier offenkundig die Abschaffung der politischen Parteien und der Meinungsvielfalt, damit einhergehend auch die konsequente Verneinung der Demokratie an sich und die Ersetzung durch eine Führungsfigur, die angeblich das Beste für das Volk kennen soll und daher nicht an die Mehrheitsentscheidung gebunden ist. Auch hier ein Zitat aus dem Buch, Seite 236: „Auch bei einer wiederhergestellten inneren Einheit muss er“ – gemeint ist die Führungsfigur – „ein Sensorium für die ‚volontè generale‘ besitzen und notfalls auch gegen die aktuellen öffentlichen Befindlichkeiten und für das Volk die richtigen Entscheidungen treffen.“
Stichwort „Umsturz“: Den Weg zu dem eben geschriebenen System soll ein offensichtlich gewaltsamer Umsturz ebnen, den der Abgeordnete ausführlich in seinem Buch beschreibt, etwa wie er auf Seite 212 droht: „Auch wenn die Deutschen als obrigkeitsgehörig gelten, sei irgendwann auch bei uns die Geduld am Ende und dann bricht der legendäre ‚Furor teutonicus‘ hervor, vor dem die alten Römer schon gezittert haben.“
Noch unverhohlener auf Seite 223: „Für den Fall, dass sich das Blatt in unserem Land einmal politisch wenden soll, etwaigen Rachegefühlen darf man dann keinen Raum geben. Dass christliche Vergebungs- und Gnadensgebot wird freilich einmal viel von uns abverlangen.“ Oder auch auf Seite 257 ausgeführt: „Ein paar Korrekturen und Reförmchen werden nicht ausreichen, aber die deutsche Unbedingtheit wird der Garant dafür sein, dass wir die Sache gründlich und grundsätzlich anpacken werden. Wenn einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen wir Deutsche keine halben Sachen.“
Meine Damen und Herren, es steht zu befürchten, dass diese verfassungs- und nicht zuletzt auch zutiefst menschenfeindlichen Ansichten und Ziele maßgeblich die Art und Weise bestimmen werden, mit der der Abgeordnete über die Wahrung unserer Grundrechte im Rahmen der Tätigkeit in der G10-Kommission wachen würde. Der Abgeordnete Höcke ist daher als Mitglied der G10-Kommission aufgrund fehlender Eignung und Vertrauenswürdigkeit nicht wählbar.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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