Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3348
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mich in meinen Ausführungen im Wesentlichen mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion beschäftigen, weil Sie ja ehrlicherweise auch die erste Fraktion gewesen ist, die eine entsprechende Vorlage eingebracht hat und auch länger darauf warten musste, dass wir das hier behandeln können.
Es ist schon angesprochen worden, es ist ja ein Gesetzentwurf, der nahezu wortgleich aus dem Jahr 2017 noch mal hier wiederholt wurde. Sie hätten sich da schon noch ein bisschen mehr Arbeit machen können. Insbesondere hätten Sie auch die Stellungnahmen aus der damaligen Anhörung mit auswerten können und hätten dann vielleicht das eine oder andere Argument, was damals schon aus guten Gründen gegen Ihren Vorschlag gesprochen hat, noch mal abwägen sollen. Insbesondere der Gemeinde- und Städtebund hatte sich damals ausdrücklich ablehnend gegenüber Ihrem Gesetzentwurf verhalten. Sie wollen die Altersgrenze für die Wählbarkeit von hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten von 65 auf 67 erhöhen – das ist schon angesprochen worden. Darauf hatte der Gemeinde- und Städtebund 2017 in seiner Stellungnahme ausdrücklich hingewiesen, dass Sie damit eben auch das Alter für diejenigen, die dann gewählt wurden, wenn sie dann aus dem Amt ausscheiden, von bisher 71 auf 73 Jahre erhöhen.
Damit erreichen Sie genau das Gegenteil dessen, was Sie in Ihrer Problemanalyse im Gesetzentwurf thematisiert haben, nämlich eine Angleichung zwischen den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten und den Berufsbeamten in den kommunalen Verwaltungen, weil die mit 67 aus dem Amt ausscheiden. Sie ignorieren dabei aber, dass Sie mit einer Erhöhung von 71 auf 73 Jahre bei den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten dieses Abstandsgebot noch weiter erhöhen. Sie unterstellen ja sogar mit Ihrem Gesetzentwurf, dass die Beamten – und auch die Angestellten im Übrigen – im öffentlichen Dienst freiwillig länger arbeiten würden. Das ist mitnichten so! Das sind bewusste politische Entscheidungen insbesondere auf Bundesebene gewesen, an denen Sie mitgewirkt haben, dass die Lebensarbeitszeit von 65 auf 67 Jahre erhöht wurde. Da sage ich Ihnen an dieser Stelle: Als Linke lehnen wir das ausdrücklich ab!
(Beifall DIE LINKE)
Nicht nur bei den hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten sind wir deswegen gegen eine Erhöhung, sondern auch bei den ganz normalen Beschäftigten – in diesem Land lehnen wir das ausdrücklich ab. Das hat übrigens auch mit der Realität im Berufsleben gar nichts mehr zu tun. Viele Menschen erreichen das 67. Lebensjahr im Beruf überhaupt nicht mehr, weil sie früher ausscheiden. Das faktische Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 64 Jahren, also deutlich unter 67, damit auch noch unterhalb dessen, was wir mit 65 hier zur Diskussion stellen. Und 39 Prozent der Versicherten im Berufsleben gehen heute mit Abschlägen in die Rente, weil sie es bis 67 eben nicht mehr schaffen. Da sage ich Ihnen klipp und klar: Unser politischer Anspruch ist, das Renteneintrittsalter nicht weiter zu erhöhen,
(Beifall DIE LINKE)
sondern wir sagen, die abschlagsfreie Rente mit 65 muss wiederhergestellt werden. Herr Bergner hat es eben auch angesprochen: Wir haben derzeit 633 Gemeinden in Thüringen – Stand Ende 2020 – und davon sind derzeit 141 Gemeinden und Städte mit einem hauptamtlichen Bürgermeister bzw. einer hauptamtlichen Bürgermeisterin versehen. Das sind 22 Prozent aller Gemeinden und Städte in Thüringen – 22 Prozent hauptamtlich, der Rest ehrenamtlich, eine magere Quote, aus unserer Sicht. Von den 633 Gemeinden zählen 492 Gemeinden weniger als 3.000 Einwohner. Die 3.000-Einwohnergrenze ist wichtig, weil unterhalb 3.000 Einwohner die Bürgermeister per Gesetz ehrenamtlich tätig sind, mit Ausnahme, wie zum Beispiel Oberhof, da kann auch einer hauptamtlich tätig sein. Das heißt, das sind 78 Prozent aller Gemeinden.
Zwischen 3.000 und 10.000 gibt es ein Optionsmodell: Dem Grunde nach sind die Bürgermeister hauptamtlich, die Gemeinde kann aber auch die Möglichkeit nutzen, einen ehrenamtlichen Bürgermeister zu haben, muss das also vorher im Stadtrat/Gemeinderat entsprechend entscheiden.
Wenn Sie sich dafür aussprechen, die Stellung der Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte und auch Oberbürgermeisterinnen, Landrätinnen und Bürgermeisterinnen zu erhöhen, wenn Sie sich also für eine Stärkung des hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtentums aussprechen, dann müssen wir doch darüber reden, wie wir die Quote erhöhen. Es geht doch nicht darum, das Alter zu erhöhen, sondern die Quote derjenigen, die hauptamtlich in Verantwortung stehen. Das heißt aus unserer Sicht, wir reden nicht über eine Veränderung des Alters, sondern wir reden darüber, Strukturen zu verändern auf kommunaler Ebene, dass wir eben die Grenzen deutlich erhöhen, dass wir die Gemeinden dazu bringen, überhaupt im Grundsatz hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister zu haben. Dazu haben wir ja im letzten Plenum auch einen entsprechenden Diskussionsansatz unterbreitet, den auch die CDU mit unterstützt hat, nämlich mit der finanziellen Förderung von Gemeindeneugliederungsmaßnahmen.
Aber ich will noch auf einen Punkt aufmerksam machen: Wir haben uns die Frage gestellt, warum die CDU jetzt erneut – gerade auch jetzt wieder – einen solchen Vorschlag unterbreitet und haben einfach mal geschaut, wer denn von den Hauptamtlichen so zur nächsten regulären Kommunalwahl 2014 überhaupt in den Genuss dieser Regelung kommen könnte.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: 2024!)
– 2024. Was habe ich gesagt? 2024, Entschuldigung. – Und herzlichen Glückwunsch: Die Präsidentin des Landkreistags, Frau Schweinsburg, im Landkreis Greiz würde nach der jetzigen Regelung kurz darunter vorbeischrammen. Also wenn Sie schon versuchen, Ihre Parteibuchpolitik in Gesetze zu gießen und Ihren Parteifreunden da irgendwie einen Vorteil zu verschaffen, dann müssen Sie es ein bisschen geschickter verkaufen. Uns überzeugt Ihr Vorschlag nach wie vor nicht. Rot-Rot-Grün hat Ihren Vorschlag schon 2017 abgelehnt. Da Sie die Argumente wiederholen, empfehle ich Ihnen, wenn wir das im Innen- und Kommunalausschuss noch mal diskutieren, schärfen Sie noch mal Ihre Argumente ordentlich, schauen Sie auch noch mal in die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände. Dann könnten wir im Innen- und Kommunalausschuss vielleicht noch mal auf dieser fundierten Basis reden.
Abschließend zum FDP-Gesetzentwurf, zu dem was ich zur CDU gesagt habe: Sie schießen noch weit über das Ziel hinaus. Sie wollen ja nicht nur die Begrenzung bei 67 Jahren für die letzte Möglichkeit der Kandidatur, Sie wollen es nach oben völlig öffnen. Da gilt noch viel stärker das, was ich eben gesagt habe. Es geht nicht darum, einfach
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Als Möglichkeit, nicht als Verpflichtung!)
das Alter zu erhöhen. Wir müssen über Strukturveränderungen reden. Auch dazu haben wir dann im Innen- und Kommunalausschuss die entsprechenden Möglichkeiten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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