Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes 2/3
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8644
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Entschließungsantrag, den wir Ihnen heute vorlegen, ist Teil des Gesamtkompromisses „Kindergartengesetz 2025“. Für uns als Linke, aber auch als rot-rot-grüne Fraktionen, war die Beitragsfreiheit – und da spreche ich jetzt mal, man sehe es mir nach, eher für die Linken, ich glaube, unsere politischen Kollegen nehmen mir das auch gar nicht krumm – eine Herzensangelegenheit und ist es auch immer noch.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für uns galt und gilt noch immer: Wir wollen im Gleichklang Betreuungsschlüssel und Beitragsfreiheit herstellen. Beides zusammen ist aus unserer Sicht möglich, sodass wir uns wirklich sehr schweren Herzens, aber immer die Kinder des Freistaats im Sinn, die Beitragsfreiheit aus dem Gesetz haben heraus-, wegverhandeln lassen – das kann man deutlich adressieren, es waren die Kolleginnen und Kollegen der CDU, die gesagt haben: „Mit uns gibt es diese Beitragsfreiheit nicht, die wollen wir nicht im Gesetz jetzt schon umgesetzt haben.“ Dann haben wir gesagt: „Na gut, wenn das der Kompromiss ist, im Sinne unserer Kinder, springen wir über unseren eigenen Schatten und lassen die Beitragsfreiheit aus dem Gesetz heraus, sehr zu unserem Bedauern, und würden uns aber freuen, wenn im politischen Miteinander ein Entschließungsantrag, der dann Teil des Gesetzes, Teil des gesamten Kompromisses auch mit der CDU ist, zumindest beschließt, dass in 2026 die vollständige Beitragsfreiheit im Kindergarten eingeführt werden kann.“
(Beifall DIE LINKE)
Hierfür werden die Abgeordneten der achten Wahlperiode, die dann gewählt sind, die dann Volkes Stimme sind, verantwortlich sein und die Landesregierung wird dann gebeten sein, haushalterisch für 2026 die dann wahrscheinlich nur noch 26 Millionen Euro im Haushalt zur Verfügung zu stellen.
Ich will noch mal auf zwei weitere Punkte eingehen. Nicht, dass Sie denken, Beitragsfreiheit ist ein linkes Hexenwerk. In sieben von 16 Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland gibt es bereits diese Beitragsfreiheit. Die rührt nicht nur daher, dass wir sagen, für uns sind Kindergärten Bildungseinrichtungen, und wenn Bildungseinrichtungen so wie staatliche Schulen kostenfrei sind, ist es auch nur konsequent, sie kostenfrei zu stellen,
(Beifall DIE LINKE)
sondern wir stellen auch fest, dass mittlerweile insbesondere Familien mit Kindern dem Kindergarten, aber auch in der Schule besonders hart von den Krisen gebeutelt sind, die uns betreffen, in dem Fall sind es dann die alleinerziehenden Mütter. Wenn wir die konkret mit 150 Euro im Monat entlasten wollen, ist das auch eine sozialpolitische Maßnahme, die direkt bei den Familien ankommt.
(Beifall DIE LINKE)
Da kann ich Ihnen nur sagen: Wer das soziale Gewissen im Freistaat haben möchte, wer möchte, dass Familien entlastet sind, wer möchte, dass Mütter, die voll arbeiten gehen, bei voller Erwerbstätigkeit aber trotzdem 200 bis 300 Euro Kindergartengebühr bezahlen müssen, wer möchte, dass die entlastet werden, der muss diesem sozialen Antrag, den wir Ihnen heute hier zur Zustimmung vorschlagen, und der muss am Ende des Tages bei der Thüringer Wahl auch gucken, wo er sein Kreuz hinmacht. Original sozial geht hier nur mit
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: SPD!)
uns. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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