Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes 1/3

Daniel Reinhardt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8644

 

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, am 1. September 2023 haben wir, die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, einen Gesetzentwurf eingereicht, der das Thüringer Kindergartengesetz ändern soll. Am 15. September 2023 fand hier bei uns im Rund die erste Beratung im Plenum statt und der Gesetzentwurf wurde durch das Plenum an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Ebenfalls am 15. September 2023 wurde in einer nicht öffentlichen Sitzung im Ausschuss eine mündliche und eine schriftliche Anhörung zum Kindergartengesetz beschlossen. Diese öffentliche Anhörung fand dann am 24. November 2023 statt, und zwar im Ausschuss. Am 19. Januar 2024 wurde die mündliche Anhörung ausgewertet.

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass die vorgeschlagenen Änderungen bezüglich des Betreuungsschlüssels so ziemlich von jedem Angehörten begrüßt wurden. Es gab die einen, die sagten, wir brauchen mehr. Und die anderen sagten, wir wollen mehr, wir wollen es aber nicht finanzieren. Die Beitragsfreiheit wurde durchaus gemischt bewertet, für meinen Geschmack jedoch auch überwiegend positiv. Wenngleich in der Anhörung auch herauskam, dass man gesagt habe, Beitragsfreiheit ja, aber nicht, wenn dadurch Qualitätsverlust im Kindergarten stattfinden würde.

 

Ebenfalls sehr positiv wurde in der Anhörung das frühkindliche Zentrum für Bildung im Kindergarten bewertet. Hier entspann sich die Debatte allerdings darum, was uns das kosten darf und ob es ein An- oder ein Ob-Institut sein soll? Für die Nerds unter uns, die sich sehr mit dem Kindergartengesetz beschäftigt haben, gab es noch weitere strittige Punkte, beispielsweise: Wie soll die Stichtagsregelung stattfinden, also wann sollen Gebühren erlassen und erhoben werden? Wie oft soll ein Kindergarten/ein Träger das Personal über Stichtage melden und damit seine Personalkostenvorausberechnung machen? All die Themen spielten dann allerdings in einer erneuten Anhörung keine größere Rolle mehr.

 

Es gab dann nochmals eine Sonderausschusssitzung am 4. Juni 2024, in der eine erneute Anhörung, die wir auf den Weg gebracht hatten, und zwar mit zwei Änderungen, ebenfalls ausgewertet worden ist. Die erneute Anhörung hatte zum Ziel, einerseits die Änderungen der CDU mit aufzunehmen. Sie hatte nämlich mit ins Verfahren eingebracht, den Personalschlüssel der Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr auf eins zu sechs zu verändern mit einer insgesamt auf den Personalschlüssel bezogenen stufigen Einführung dieses veränderten Personalschlüssels. Wir haben als Rot-Rot-Grün noch mal unser gutes Gesetz abgeändert, leicht abgespeckt und in die Anhörung eingegeben.

Auch in dieser Anhörung kam wenig überraschend heraus, dass alle Angehörten sagten, jawohl, wir wollen eine Personalschlüsselverbesserung, egal ob im Krippen- oder im Kindergartenbereich, Hauptsache wir bekommen ihn am besten gestern als übermorgen, sodass Ihnen heute, werte Kolleginnen und Kollegen, ein Gesetz vorliegt mit einer Beschlussempfehlung, die auf der einen Seite den Personalschlüssel – eingebracht durch die CDU, das war das, was Sie eingebracht haben, nicht mehr, aber auch nicht weniger – auf eins zu sechs im Bereich der Kinder zwischen einem und drei Jahren vorschlägt. Es ist eine wesentlich größere Personalschlüsselverbesserung der Kinder zwischen drei Jahren und Schuleintritt auf eins zu zwölf und es gibt tatsächlich auch eine besondere Veränderung in der Berechnung der Ausbildung, wie Ausbildungskosten über die Betriebskosten im Kindergartenfinanziert werden können. Auch hierzu liegt Ihnen eine Änderung in unserem Gesetz vor.

 

Was rausgefallen ist, ist die Beitragsfreiheit, ist auch das Zentrum für frühkindliche Bildung. Was noch dringeblieben ist, aber auch das ist eher für die, zu denen ich immer so liebevoll Nerd sage, die sich im Kindergartengesetz berufsbedingt auskennen müssen, ist beispielsweise eine anlassbezogene Aufsichtspflicht des TMBJS und andere Kleinigkeiten.

Ich kann Ihnen heute die Beschlussempfehlung, die der Ausschuss getroffen hat, nur empfehlen und freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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