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Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz 2/2

André Blechschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1986

 

Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte auf drei Argumente meines Vorredners reagieren. Das Erste, worauf ich hinweisen möchte: Es gibt nicht nur die von ihm immer wieder zitierten Grundrechtseinschränkungen bei Versammlungsfreiheit, Gewerbefreiheit etc. pp. Wir kämpfen hier um den Gesundheitsschutz.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das ist ein grundlegendes Verfassungsrecht der Bürgerinnen und Bürger und dafür müssen wir uns in einer Pandemielage einsetzen. In Abwägung dieser beiden Güter ist gegenwärtig der Gesundheitsschutz höher einzustufen.

 

Zweite Sache, Verfallsdatum – wenn ich mal den Begriff so nehme, wie er ausgesprochen worden ist –: Wir haben aktuell das Verfallsdatum bei den Verordnungen. Die gehen maximal vier Wochen. Maximal vier Wochen! Dann verfallen sie. Also, das ist alles schon da. Dann können Sie gern noch einmal erläutern, was sie tiefgründiger damit meinen. Aber das ist offene Scheunentore eingerannt.

 

Letzter Gedanke – das ist nun wirklich berechtigt auf Bundesebene, das würde ich auf Landesebene genauso nachvollziehen – diese Gesetzgebungsverfahren, diese Beteiligungsverfahren: Wir können gern darüber streiten, ob sie praktikabel, ob sie hilfreich sind, ob sie sofort wirken. Da kann man gern darüber streiten. Aber diese in den Vergleich zu den Ermächtigungsgesetzen von 1933 zu setzen, das ist ganz typisch AfD.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich weiß nicht, ob Sie wissen – aber ich gehe davon aus, dass Sie es wissen –, was aus den Ermächtigungsgesetzen entstanden ist.

 

Vizepräsidentin Henfling:

 

Ihre Redezeit ist um.

 

Abgeordneter Blechschmidt, DIE LINKE:

 

Demzufolge: Bitte nicht so! Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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