Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2555
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, das heißt in diesem Falle, lieber Frank! Bevor ich den Redebeitrag, den ich mir ausgedacht habe und zum Teil verschriftlicht habe, vortrage, zwei Vorbemerkungen: Dr. Hartung hat ausdrücklich Recht. Die FDP war nicht ganz unbeteiligt, was – wie ich immer formuliere – den Geburtsfehler des Staatsvertrags, was die Ressourcenverteilung angeht, denn der damalige medienpolitische Sprecher Olaf Stepputat hat mit Vehemenz für die Werbung, für die entsprechenden Anteile der GmbH, versucht, sie nach Thüringen zu bekommen, hat das auch erreicht. Dass das später dann wieder einen Rücklaufeffekt hatte und nur dabei blieb und die großen Funkhäuser oder Direktionen in Leipzig oder Halle waren, das war sozusagen dieser Tatsache geschuldet – kein Vorwurf. Ich glaube, er hat auch heute eingesehen, man hätte es etwas anders machen können.
Das zweite Stichwort – Kräfteverhältnis: Herr Cotta, wenn Sie das einklagen, dann gucken Sie mal in den aktuellen Rundfunkrat. Die Linke Thüringen als stärkste politische Kraft in Thüringen ist im Rundfunkrat nicht vertreten. Da stimmt etwas nicht in der Verteilung. Demzufolge ist das richtig, dass sie neu geordnet werden muss, und ich komme noch mal darauf zurück.
Einen kleinen Moment – und das haben andere Redner auch getan – möchte ich Sie in die Vergangenheit entführen. 1991 ist angesprochen. Die, denen das gelingt sich zurückzuerinnern, werden noch an Telefone mit Wählscheibe und Röhrenfernseher, zum Teil eben schon einige Jahre auch in Farbe, sich erinnern. Aber dennoch – Frau Henfling hat darauf hingewiesen –, 1991 ist erst das Internet in die Öffentlichkeit und in den weltweiten Gebrauch gegangen. Und unter sozialen Netzwerken verstand man damals noch Familie oder Freundschaften live.
(Beifall DIE LINKE)
Aus diesem Jahr, 1991, datiert der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag. Streamingdienste, Onlineportale der Sender, crossmediale Angebote, Twitter, Facebook und Ähnliches gab es nicht. Das alles zeigt: Die Überarbeitung des Staatsvertrags war dringend notwendig und spätestens mit dem ZDF-Urteil zur Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Medien auch verfassungsrechtlich geboten. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich die Einigung der drei Landesregierungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und wiederhole mich: Das war zwingend fachlich und sachlich notwendig. Wenn man so formulieren will: Der aktuelle Staatsvertrag vollzieht nicht nur endlich die technische Weiterentwicklung nach, sondern auch die medienpolitische.
Einen Begriff – der schon gefallen ist – möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich wiederholen, in die Diskussion hineinwerfen und hervorheben: Digitalisierung. Dieser Begriff dokumentiert die Notwendigkeit sehr anschaulich.
Meine Damen und Herren, solange ich hier im Hohen Haus medienpolitische Beiträge und Reden gehalten habe, musste ich mich mit Staatsverträgen und der Möglichkeit der parlamentarischen, vorbereitenden Mitwirkung kritisch auseinandersetzen. Grundsätzlich war es – egal ob man regierungstragend oder Oppositionsvertreter ist – vorwiegend und pragmatisch gesehen eine exekutive Arbeit, welche am Ende die Landesparlamente bestätigen und verabschieden sollten. Warum sage ich das: Dieser Staatsvertrag und dessen Erarbeitung wurde frühzeitig im Dialog zwischen Regierung und Parlament erarbeitet. Bezeichnend dafür war die ständige und umfangreiche Information zum jeweiligen Stand der Beratung einschließlich des Aufzeigens von Positionen der Meinungsbildung und Klärungsprozesse. Gleichzeitig ist für mich aber der Wille der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zur Einigung in diesem Prozess durch gemeinsam abgehaltene Beratungen bedeutsam, in diesem Fall auch über die Landesgrenzen Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens hinaus. Erinnert sei hier nur an die Beratung der medienpolitisch verantwortlichen Landtagsausschüsse in Leipzig, Erfurt und Magdeburg. Für diese neue Qualität der Zusammenarbeit möchte ich den jeweiligen Initiatoren, den Mitgliedern der Ausschüsse und den Vertretern der Landesregierung, Malte Krückels, und den Mitarbeitern danken.
(Beifall DIE LINKE)
Wie bei solchen Verhandlungen, meine Damen und Herren, letztendlich auch zwischen Staatskanzleien üblich ist, ist ein Staatsvertrag ein Kompromiss. Wesen eines Kompromisses ist es, dass niemand wirklich hundertprozentig zufrieden ist bzw. sich durchsetzen kann. Verschiedene Punkte des Staatsvertrages wurden in den letzten Tagen und Wochen schon heiß diskutiert. Es gibt wesentliche Punkte, die als Erfolg zu verbuchen sind, und andere, die Unzufriedenheit auslösen. Auf einige Punkte möchte eingehen.
Eine der Aufgaben, meine Damen und Herren, die aus dem ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts – das ist schon mehrfach angesprochen worden – entstanden ist, war, das Verhältnis zwischen staatlichen Vertretern und Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppierungen in einem Verhältnis von 30 zu 70 zu bringen. Bekanntermaßen gibt es dabei rechnerisch zwei Möglichkeiten. Entweder wird die Anzahl der staatlichen Vertreter verkleinert oder die Anzahl der gesellschaftlich relevanten Vertreter vergrößert. Letztlich hat sich Variante 2 durchgesetzt. Hauptargument: eine breitere Aufstellung gesellschaftlich relevanter Gruppen. Das ist gelungen und das ist gut so.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich verrate kein Geheimnis. Selbst das hat nicht gereicht, um alle Wünsche und Vorstellungen in dieser Diskussion zu befriedigen. Dann hätten wir den Rundfunkrat sicherlich auf 70 erweitern müssen. Auch wurden Verhältnisse innerhalb von – lassen Sie mich das so formulieren – korrespondierenden Gruppen diskutiert. Das Ergebnis – auch das ist schon angesprochen worden – war, dass die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in den Blick genommen wurden. Dieser Blick war: letztendlich Verlust eines Platzes der Arbeitgeber von drei auf zwei sowie dass es drei Vertreter der Handwerkskammer und ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer gibt, also insgesamt sechs. Demgegenüber also sechs – also plus zwei, bisher vier – Vertreter der Arbeitnehmer im Rundfunkrat. Ich sehe darin einen nachvollziehbaren Kompromiss.
Meine Damen und Herren, einige Problemfelder sind noch zufriedenstellend und intensiver zu bearbeiten. So ist es – das hat Kollege Montag angesprochen – natürlich misslich, dass sich die drei Landesregierungen nicht auf eine Aktualisierung des MDR-Auftrags einigen konnten. Aber egal, ob das 16 sind oder 3. Die drei müssen sich verständigen und die Verständigung hat nicht stattgefunden. Dennoch technischer Fortschritt und die ständig wachsenden Möglichkeiten und Veränderungen hätten eigentlich Antrieb genug sein können, aber wir werden auch weiterhin wie angekündigt beim Medienstaatsvertrag auch hier weiterdiskutieren müssen.
Die Regelungen zum Freienrat sind angesprochen worden. Hier trägt natürlich Karola Wille, die Intendantin, per Gesetz eine große Verantwortung und wir werden dies im Blick behalten und gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des Freienrats hier ein Auge darauf werfen.
Ressourcenverteilung: Die Voraussetzung für ein positives Ergebnis schienen günstig. Die Landesregierung hat frühzeitig die Problematik thematisiert, die Gesprächspartner haben die Frage anerkannt und besonders im Thüringer Landtag bestand – und, ich glaube, sagen zu können –, besteht immer noch die Einigkeit bei der Umsetzung. Dennoch muss man konstatieren, es ist uns nur ein halber Sieg gelungen. Die Vertragspartner, besonders Sachsen, waren letztlich nicht bereit, eine grundsätzliche Lösung in den Staatsvertrag zu schreiben.
Gelungen ist aber die Verankerung des Prozesscharakters, der zu einer mittel- und langfristigen vergleichbaren Verteilung zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen führen soll. Wichtig dabei sind die regelmäßigen Informationen und der interne Begleitprozess der MDR-Gremien.
Was die Frage der Verfassungsmäßigkeit und die damit verbundene Programmbeeinflussung anbetrifft, kann ich bei aller Achtung vor Prof. Dörr und seinem Gutachten diese nicht nachvollziehen.
Mit der Formulierung, dass die Intendanten im Rahmen der Möglichkeiten darauf hinzuwirken haben, dass den Ländern ihr Anteil an den Einnahmen des MDR mittelfristig zugutekommen sollen, ist per se keine Verfassungswidrigkeit zu erkennen. Dies wird insbesondere auch dadurch deutlich – und das hat Malte Krückels auch hier angesprochen –, dass diese Formulierung wortgleich in § 29 Abs. 5 des bisherigen Vertrags verankert war.
Dass in den staatsvertraglich vorgesehenen Aufgaben – § 25 Abs. 5 – nunmehr eine Berichtspflicht und eine Erörterungsvorgabe in dem neuen Staatsvertrag vorgesehen wird, führt aus meiner Sicht auch nicht zur Verfassungswidrigkeit.
Meine Damen und Herren, resümierend kann man sagen, mit dem Staatsvertrag ist nach sieben Jahren ein großer Brocken geschafft und dafür danke ich allen Beteiligten. Auch bedanken möchte ich mich für die Transparenz und Partizipation dieses Prozesses. Wir als Parlament waren wirklich umfassend unterrichtet und einbezogen. Es bleiben zentrale Aufgaben bestehen, daran werden wir weiterarbeiten. Der Anfang sollte einschließlich der Entschließungsanträge im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien geschehen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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