Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2555
Danke, Frau Präsidentin. In Anbetracht der Bewertung, dass die Berichterstattung zumindest die Anhörung explizit widergespiegelt hat, konzentriere ich mich auf drei Schwerpunkte, die, wie gesagt, bei dieser Anhörung eine entscheidende Rolle gespielt haben. Das sind erstens die Problematik der verfassungsrechtlichen Hinweise, zweitens auch die jetzt schon angesprochene Zusammensetzung des Rundfunk- und Verwaltungsrats und drittens die Freienvertretungen. Wie ich schon in meinem Beitrag zur ersten Beratung deutlich gemacht habe, ist die Frage, dass jetzt im neuen Rundfunkstaatsvertrag eine Formulierung gewählt worden ist, die die Intendantin im Rahmen der Möglichkeit dazu auffordert, hinzuwirken, dass durch die Länder ein Anteil der Einnahmen dem MDR mittelfristig zugeordnet und zugutekommt, per se nach meinem Verständnis keine Verfassungswidrigkeit und auch keine in die Richtung gehende Forderung darstellt, auch wenn durch die entsprechenden Anzuhörenden in der Anhörung am 19. noch mal wiederholend deutlich eine Kausalkette aufgemacht worden ist zwischen Beitrag, Auftrag, Rundfunkfreiheit und unabhängiger Ressourcenverteilung über die entsprechenden Gremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Auch hier sehe ich keine Verfassungswidrigkeit, die eine entsprechende Bevorzugung oder im schlimmsten Fall Beeinflussung der Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt, weil im Grunde genommen entsprechende Formulierungen schon im vorhergehenden Staatsvertrag – § 29 Abs. 5 – vorhanden gewesen sind.
Stichwort „Zusammensetzung Rundfunkrat und Verwaltungsrat“: Ja, auch in meiner Rede in der ersten Beratung habe ich deutlich gemacht, dass es bei der Diskussion um die Besetzung und die Größe des Rundfunkrats zwei Überlegungen gegeben hat. Die eine Überlegung hat gesagt: Wir verkleinern den Rundfunkrat, indem wir die entsprechenden Staatsvertreter herausnehmen. Das zweite Modell war, dass wir weitere gesellschaftliche Organisationen in den Blick nehmen, also eine breitere Aufstellung des Rundfunkrats. Wie ich schon damals Anfang Februar gesagt habe, hat sich das zweite Modell durchgesetzt. Auch was die immer wieder jetzt darstellenden – ich habe sie als korrespondierend formuliert – Gruppen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber betrifft, ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen, dass Handwerksverbände nicht zwingend Arbeitgeber sind. Dennoch glaube ich, dass mit Blick auf die bisherige Vertretung der Arbeitnehmerschaft hier Veränderungen getroffen werden mussten. Wenn man immer wieder im Blick und in den Diskussionen hat, dass die Größenordnung nicht weiter steigen soll, muss man feststellen, dass hier ein Ausgleich zwischen Arbeitnehmern – ich formuliere jetzt „arbeitnehmerähnlichen Strukturen und Verbänden“ – und den Arbeitgebern zu schaffen ist. Man hätte den Rundfunkrat mit mindestens 70 Vertretern besetzen müssen, um alle Interessenverbände zu berücksichtigen; auch das habe ich schon vom Pult aus angesprochen.
Drittens, die freien Vertretungen: Hier möchte ich auch vom Pult aus aus meinem Herzen keine Mördergrube machen. Die Formulierungen im Rundfunkstaatsvertrag sind nicht nur unglücklich gelaufen, sondern für die Linke auch enttäuschend. Dass nicht die entsprechenden Möglichkeiten genutzt wurden – die jetzt schon gewesen wären –, eine freie Vertretung adäquat der fest angestellten einzubringen, ist natürlich der Frage von Kompromissen zwischen den vertragsschließenden Ländern geschuldet.
Da ich mich nun mit Blick auf die wahrscheinliche Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrags nicht euphorisch hinreißen lassen werde, jetzt zu formulieren, dass die FDP mit ihrem Entschließungsantrag, was die freien Mitarbeiter anbetrifft, auf dem richtigen Weg ist – das ist sie allemal –,
(Beifall FDP)
wollen wir aber deutlich machen, dass es hier in Zukunft auf alle Fälle notwendig ist, dass entsprechende Veränderungen mit Blick auf die freien Vertretungen angestrebt werden müssen. Deshalb wird meine Fraktion diesen Entschließungsantrag mittragen.
Was die anderen Entschließungsanträge anbetrifft – ich hoffe, die Kolleginnen und Kollegen der betreffenden Fraktionen nehmen mir das nicht übel, wenn ich das jetzt pauschal tue –: Hierin sehen wir keine weiteren Ansätze, um den MDR-Staatsvertrag zu verbessern. Wir könnten uns vorstellen, dass der Entschließungsantrag der CDU auch noch mal diskutiert wird – weil ja schon ein Entschließungsantrag der CDU im Ausschuss ist –, um die positiven Elemente zu fixieren und zu dokumentieren. Aber eine jetzige Verabschiedung – wenn sie denn stattfindet – sehen wir nicht positiv. Wir würden diesen Antrag dann ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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