Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1587
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wie soll öffentlich-rechtlicher Rundfunk, wie sollen öffentlich-rechtliche Medien aussehen? Nach meinem Verständnis, nach meiner nicht nur medienpolitischen Meinung, sondern eben auch nach Meinung von über 88 Prozent der Bevölkerung vor allem informativ, vielfältig und unterhaltsam, staatsfern, politisch unabhängig, aber nicht unpolitisch, auf demokratische Grundwerte verpflichtet. So steht es im Grundgesetz und in Medienstaatsverträgen, so lauten ganz grob und einfach die Eckpunkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das ist auch der Anspruch der Linken gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auch und gerade weil wir aus der eigenen Geschichte und der Vergangenheit hier eine besondere Verantwortung haben.
Die Finanzierung des Angebots der Daseinsvorsorge, um es mal so zu beschreiben, und etwas anderes ist es ja nicht, ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe durch eine von allen zu zahlenden Solidarbeitrag zu sichern, wie in der Krankenversicherung. Auch der, der dort gerade keinen Bedarf hat, wird abgesichert. Damit die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten und der Beitrag gerade nicht zum politischen Spielball werden, hat der Gesetzgeber ein Verfahren zur Ermittlung des Rundfunkbeitrags vorgesehen, bei dem möglichst Sachlichkeit und Wirtschaftlichkeit die entscheidenden Kriterien sind. Die Ermittlung der Beitragshöhe ist an die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, wir haben es gehört, die KEF, gebunden. Dort sollen Fachleute, die von den Anstalten angemeldeten Bedarfe wahrnehmen, bewerten und einen entsprechend adäquaten Beitragsvorschlag machen. Den Ministerpräsidenten der Bundesländer kommt dann die Aufgabe zu, diesen ermittelten Beitrag zu prüfen und in einem Staatsvertrag zu vereinbaren, so geschehen im Februar dieses Jahres. Wir als Landtag müssen die Ministerpräsidenten wiederum kontrollieren und den Staatsvertrag bestätigen. Die Kriterien dazu hat das Bundesverfassungsgericht 2007 festgelegt. Danach kann der Ministerpräsident oder der Landtag die Beitragsänderungen nur dann ablehnen, wenn entweder der Informationsauftrag der Anstalten nicht mehr sichergestellt wäre – das ist ganz offensichtlich hier nicht der Fall – oder wenn die Höhe eine unangemessene Belastung darstellen würde.
Schauen wir uns den Vorgang an. Die Anstalten haben ihren Bedarf angemeldet und gesagt – ich formuliere mal etwas lax –: Liebe KEF, wir brauchen rund 3 Milliarden Euro über die nächsten vier Jahre – 3 Milliarden Euro. Die KEF hat diese Anmeldung geprüft und festgestellt: Nein, keine 3 Milliarden, deutlich zu viel. Die Anstalten und der damit verbundene Mehrbedarf werden von ihnen auf 1,5 Milliarden festgelegt. Das ist eine Halbierung. Jetzt weitere Beispiele zu konstruieren, was eine Halbierung in dieser Größenordnung unter anderem bei einem geplanten Bedarf hat, ich hoffe, das muss ich hier nicht tun. Der Vorschlag der KEF ist demnach, 1,5 Milliarden durch alle Beitragsteilnehmerinnen geteilt, den Beitrag um monatlich 86 Cent zu erhöhen. Dies wäre die erste Erhöhung – das ist auch schon angesprochen worden – seit 2009. Und 2015 – auch das ist angesprochen worden – war es sogar mal eine Reduzierung. Die Gründe sind auch beschrieben worden.
Nur mal zum Vergleich, damit wir alle wissen, worüber wir reden: Hätte sich der Beitragssatz 2009 analog der allgemeinen Preisentwicklung während dieser Zeit entwickelt, wären wir heute bei 20,98 Euro, einfach mal die Tarifrunden von 2009 auch mitgedacht. Diese vorgeschlagene Erhöhung ist also notwendig und alles andere als eine unangemessene Belastung.
Was passiert, meine Damen und Herren, wenn wir die Erhöhung nicht vornehmen? Für den MDR als Beispiel bedeutet dies, es würden 165 Millionen Euro über vier Jahre eingespart werden müssen. Das sind 40 Millionen Euro pro Jahr. Das Landesfunkhaus in Erfurt und ähnlich wahrscheinlich das in Magdeburg kostet grob 35 Millionen Euro pro Jahr. Sie können sich ausmalen, liebe Kolleginnen und Kollegen, von wem und wann diese Hauptlast getragen bzw. verteilt wird.
Eine kleine Randglosse sei mir gestattet: Ich habe gegenwärtig den Eindruck, dass zwischen den Kollegen der CDU in Magdeburg und Erfurt ein Wettbewerb ausgerufen ist, welches der Funkhäuser bei Nichterhöhung des Beitrags „geschlossen“ werden soll. Um nicht missverstanden zu werden, meine Damen und Herren: Das ist eine rein rhetorische Überlegung, dessen bin ich mir voll bewusst.
Zum Schluss noch einmal grundsätzlich: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im Allgemeinen – und dies möchte ich am Beispiel des MDR im Speziellen aufzeigen – eine hohe Akzeptanz: 93 Prozent der Bevölkerung. Damit verbunden beträgt die gesellschaftliche Relevanz der Anstalten gerade in der Zeit der Corona-Pandemie dabei 70 Prozent. 75 Prozent fanden sich gut bis sehr gut in dieser Zeit durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk informiert. Und noch ein Kriterium: Vertrauen. Im mitteldeutschen Sendegebiet vertrauen 88 Prozent der Bevölkerung dem MDR. Dies machen solche Aussagen deutlich, die da lauten: Die gesetzten Themen sind für die Gesellschaft wichtig. Das Verständnis zwischen den Generationen wird gefördert. Menschen, Positionen und Meinungen werden nicht ausgegrenzt oder respektlos behandelt.
Meine Damen und Herren, bei aller kritischen Sichtweise, Hinweisen und Bemerkungen mit Blick auf die Meinungsvielfalt und die Medienvielfalt und die Stabilität des dualen Rundfunksystems in Deutschland ist eine Beitragserhöhung nicht nur zwingend, sondern gerechtfertigt. Wer hier die durch das Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Bestands- und Entwicklungsgarantie über den Beitrag attackieren will, attackiert die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und will eine andere Medienlandschaft in Deutschland installieren.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Das sind nicht die Vorstellungen der Linken. Deshalb tragen wir die Beitragserhöhung mit. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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