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Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

André Blechschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3068

 

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Wählerinnen und Wähler am Livestream, nicht, dass ich davon ausgehe, dass jemand hier im Hohen Haus nicht den Aufruf des Tagesordnungspunkts gefolgt ist, sondern weil der Titel den Umfang und die Zielsetzung des Gesetzentwurfs sehr gut, um nicht zu sagen eindeutig beschreibt:

 

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie der Neueinteilung der Wahlkreise, Drucksache 7/3068. Um eine Einbringung relativ kurz zu halten, weise ich ausdrücklich auf die in der Drucksache dargestellten Probleme und Regulierungsbedürfnisse im Punkt A. des Gesetzentwurfs hin. Ich möchte noch einmal auf den politischen Ausgangspunkt dieser gesetzlichen Initiative, damit verbundene Verfassungsgerichtsurteile in Thüringen und Berlin und die politische Willenserklärung der aktuell regierungstragenden Parteien und der CDU, am 26. September 2021 in Thüringen eine Neuwahl anzustreben, hervorheben.

 

Gerade die Doppelwahl macht es zwingend erforderlich und würde die Aufgabe der Wahlorgane erleichtern, dass eine möglichst große inhaltliche Deckungsgleichheit der Wahlvorschriften auf Bundes- und Landesebene besteht. Aus aktuellen verfassungsrechtlichen Gründen und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und der Integrität der anzustrebenden Neuwahlen müssen die verantwortlichen Parteistrukturen die notwendigen Unterschriften für Wahlkreisvorschläge und die Landeslisten für nicht im Parlament vertretene Parteien rechtzeitig organisieren, organisatorisch absichern können. Mit Blick auf die Chancengleichheit ist eine gesetzliche Veränderung notwendig. Das soll der Gesetzentwurf erreichen. Meine Damen und Herren, mit Blick auf den Bericht der Landesregierung gemäß § 2 Abs. 4 Thüringer Wahlgesetz zur Neueinteilung der Wahlkreise sind wir verpflichtet, auch hier eine entsprechende Korrektur und Chancengleichheit der Wahlkreise bzw. der Wählerstimmen zu erreichen.

 

Ich beantrage schon jetzt für die Koalition die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/3068 an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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