Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)

Ralf Plötner

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8549

 

Danke schön, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz, das wir jetzt beschließen werden, ist eben kein Placebo, sondern es wird Wirkung entfalten. Zugegebenermaßen müssen wir uns da auch etwas gedulden, bis es dann reell Früchte trägt, aber auch die Versorgung gerade im ländlichen Bereich in Thüringen vor allen Dingen mit niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten wird dadurch gestärkt. Ich glaube auch, liebe Gruppe der FDP, sonst würden Sie sich nicht enthalten, weil Sie doch einen gewissen Sinn in dieser Maßnahme sehen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Also der Auftrag ist klar: Thüringen hat eine Bevölkerung, die immer aufwendiger medizinisch zu versorgen ist, weil – es ist erfreulich, dass wir alle älter werden –dementsprechend auch die Bedarfe steigen. Das wissen Sie auch, dass wir seit 1990 etwa eine halbe Million Menschen in Thüringen weniger haben, die hier leben und die dann auch logischerweise hier keine Kinder kriegen, die dann auch nicht hier Medizin studieren und leider keine Praxis übernehmen. Deswegen braucht es auch dort im Bereich dieser Versorgung Kreativität und gute Ideen, wie wir uns zu einer besseren Versorgung bewegen können.

 

Es gibt die urbaneren Zentren. Ich möchte gern auch die Stadt, wo das Uniklinikum angesiedelt ist, Jena, nennen. Dort haben Sie zum Beispiel bei der hausärztlichen Versorgung formal eine Überversorgung, weil es über 100 Prozent sind, was dort möglich ist, und dann können Sie bei mir in das Altenburger Land schauen, da haben Sie dann auch zum Beispiel im Bereich Gößnitz-Schmölln eine Versorgung unter 80 Prozent. Das ist eine Ungleichheit, die es zu überwinden gilt, damit alle Menschen thüringenweit gleich gut versorgt sind, was die hausärztliche Versorgung angeht. Deswegen dieser Baustein, dieses Hausärzte- und jetzt auch Zahnärztesicherstellungsgesetz.

 

Die Anhörung und – das Gesamtverfahren wurde hier auch schon – denke ich – ganz gut geschildert, war sehr intensiv und aufwendig, aber es hat sich meines Erachtens am Ende des Tages wirklich gelohnt und ich möchte mich jetzt noch einmal ausdrücklich bei allen bedanken, die dafür gesorgt haben, dass dieses Gesetz so zielführend und seriös beraten worden ist, dass wir heute gemeinsam auch zu einem Beratungsergebnis kommen, was da eben lautet, die Hausärztesicherstellung kommt in Thüringen und genauso für den zahnärztlichen Bereich.

 

Ich möchte ganz kurz noch auf ein paar inhaltliche Punkte eingehen, die echt wichtig sind, die sich auch im Diskussionsprozess noch mal herausgeschärft haben und am Ende mehrheitsfähig waren, zum Beispiel der Wegfall der harten Orientierung am Numerus Clausus. Wir wissen – und das kennen Sie alle –, es gibt sicherlich hochmotivierte Menschen, die medizinischen Sachverstand haben, sehr kompetent in vielen Bereichen des Lebens sind und vor allem gut mit Menschen können, wo aber eben diese Durchschnittsnote am Ende nicht stimmt bzw. nicht genau diesen Punkt erreicht, dass man zugelassen wird, aber auch diesen Menschen sollen hier die Türen und Tore geöffnet werden, einerseits Medizin an der Uni Jena zu studieren und dann auch ihren Beitrag bei der Versorgung der Menschen in Thüringen zu leisten. Ich glaube, das ist eine total sinnvolle Erweiterung, die ich hier noch einmal unterstreichen möchte. Genauso, wie überhaupt – sage ich mal – soziale Aspekte einer Lebenssituation jetzt auch noch mal sehr konkret Niederschlag im Gesetz gefunden haben. Ich denke, hier wurde sehr viel berücksichtigt und an sehr viel gedacht. Wir können diesem Gesetz heute am Ende guten Gewissens zustimmen.

 

Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass es nur ein Baustein ist und wir die medizinische Versorgung immer im Gesamtpaket denken müssen und sehen müssen. Es geht natürlich auch darum, sind die Kindergartenplätze, Schulplätze in der Region vorhanden, habe ich ein gutes öffentliches Netz, habe ich vor allem auch einen guten Breitbandausbau – sprich, schnelles Internet. All das sind Dinge, die Menschen bewegen, sich in einer Region niederzulassen, dort ihren Lebensmittelpunkt zu finden, und das trifft auch auf Ärztinnen und Ärzte zu. All diesen müssen wir wirklich diese guten Rahmenbedingungen geben, dass sie das gerne tun. Das Gesetz verpflichtet hier zum einen, einen gewissen Anteil von Studierenden, aber auch die gute Niederlassungsförderung, die wir haben, die guten Ärztescouts, die dank einer guten Arbeit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens zusammen mit dem Uni-Klinikum Jena dort unterwegs sind und Menschen werben, hier in Thüringen ihre Zukunft zu sehen. All das müssen wir bei den Sachen mitbedenken. Ich möchte wirklich sehr dafür werben, heute gemeinsam dieses Gesetz zu tragen, weil es wirklich ein wichtiger Punkt ist, um Versorgungssicherheit im Bereich der medizinischen Versorgung auf viele Jahre in Thüringen abzusichern. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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