Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG) 1/2

Donata Vogtschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, im aktuellen Tagesordnungspunkt behandeln wir nun an dieser Stelle das Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, also sprich: das Thüringer Band- und Katastrophenschutzgesetz, kurz ThürBKG. Dazu liegen Ihnen nun zur Beratung vor: der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9658 vom 6. März dieses Jahres und die Beschlussfassung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/10114 vom 30.05. dieses Jahres.

 

Durch den Beschluss des Landtags in seiner 130. Sitzung vom 14. März 2024 wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat dem Gesetzentwurf in seiner 57. Sitzung am 15. März 2024, in seiner 58. Sitzung am 18. April 2024 und auch in seiner 61. Sitzung am 30. Mai 2024 beraten. Zu dem Gesetzentwurf wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren und in der 60. Sitzung am 17. Mai auch noch ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurden folgende Änderungsanträge eingereicht: Zum einen der Änderungsantrag von Rot‑Rot-Grün in der Drucksache 7/6659, der Änderungsantrag der Parlamentarische Gruppe der FDP in der Drucksache 7/6645 und auch noch der Änderungsantrag der CDU in der Drucksache 7/6664.

 

Der 25-seitige Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün wurde bestätigt und hatte eine Vielzahl von Anpassungen im Ergebnis der Anhörung zur Folge, darunter eine Regelung zur örtlichen Zuständigkeit auf Autobahnen, eine Übergangsregelung für Kreisbrandinspektoren und die Anpassungen bei den Kostenregelungen für eine Tragehilfe Rettungsdienst, die einen der Schwerpunkte des Anhörungsverfahrens abbildete. An dieser Stelle ist es auch gelungen, einen Ausgleich zwischen den Interessen von Gemeinden, Feuerwehren, Krankenkassen und auch Hilfsorganisationen zu ermöglichen und mit einer Übergangsregelung bis 2026 Spielräume für die weiteren Verhandlungen und Ausgestaltungen zu schaffen.

 

Sowohl der Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün als auch der Änderungsantrag der CDU sah vor, dass nicht nur die Jugendorganisationen der Thüringer Feuerwehren künftig eine Aufstockung auf 50 Euro pro Mitglied erhalten, sondern auch die Jugendorganisationen der Katastrophenschutzorganisation. Der Änderungsantrag der CDU sah zudem die Wiederaufnahme des § 64 zur Verkehrsregelung durch die Feuerwehren vor, die aus dem bisherigen Gesetz im Ergebnis der zweijährigen Novellierungsverfahren zunächst gestrichen wurde. Dieser Teil erhielt aber auch eine Mehrheit im Ausschuss. Eine weitere Änderung der Kostenregelungen in § 55 wurde hingegen abgelehnt.

 

Der FDP-Antrag, der in § 13 ein Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gänzlich aus dem Artikel strich und stattdessen ein Bekenntnis in eine Präambel verlagern wollte, erhielt keine Mehrheit.

 

Mit dem CDU-Änderungsantrag wurde aus dem Wort „eintreten“ nunmehr ein „einstehen“ und damit der Weg für eine Zustimmung freigemacht. Der Innen- und Kommunalausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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