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Medizinische Versorgung sichern – Heilmittelerbringer stärken – Weiterbildungsförderung bedarfsgerecht ausbauen

Lena Saniye Güngör

Lena Saniye Güngör, Die Linke:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauende am Livestream! Wer öffentliche Mittel umschichten, Förderquoten erhöhen oder neue Kostenarten förderfähig machen will, muss hier im Rund schon ein bisschen mehr liefern als „Diese Berufsgruppen sind uns wichtig.“. Denn das ist eine Binse, die stimmt eigentlich fast immer. Nun steht, wie bereits in der letzten Plenarsitzung zum anverwandten Antrag festgestellt, außer Zweifel, dass Heilmittelerbringer unverzichtbare Arbeit leisten. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie sind relevanter Bestandteil der ambulanten Versorgung, wenn auch – so ehrlich muss man sein – mit unterschiedlichen Hürden und Herausforderungen, mit denen sie aktuell konfrontiert sind. Natürlich können Fortbildungen teuer sein und gerade für kleine Praxen eine spürbare Belastung darstellen. Ich denke, das erkennen hier im Rund aber auch eigentlich alle an.

Wenn man aber weg von einer Belastung hin zu einer bedarfsgerechten Förderpolitik kommen will, ist das eben ein nicht ganz so leichter Weg. Die AfD versucht in unserer Wahrnahme, diesen Weg nicht nur abzukürzen, sondern in Gänze zu überspringen. Denn die gegenwärtige Richtlinie kennt ja bereits mehrere Förderzugänge. Wir haben Projekte zur Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten und auch von Selbstständigen. Es gibt die individuelle Weiterbildung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie auch Vorhaben zur Fachkräftesicherung. Heilmittelerbringer sind damit, soweit ich weiß, nicht als eigene Berufsgruppe aufgeführt, sie sind aber auch nicht ausgeschlossen von all diesen Zugängen, die existieren. Das Problem ist also nicht ein vermeintlicher Mangel an Fördermöglichkeiten, sondern es muss eher die Frage gestellt werden: Welche Teile dieser – wie bereits gesagt – eher divers aufgestellten Berufsgruppen fallen denn an welcher Stelle überhaupt durchs Raster?

Hier wird im Gegenteil aber vieles, um nicht zu sagen alles, in einen Topf geworfen. Ich glaube, das wird am deutlichsten bei den Fortbildungen selbst. Die AfD behauptet, Heilmittelerbringer seien auf regelmäßige und häufig kostenintensive Qualifizierung angewiesen, um Leistungen zu erbringen und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Das kann für bestimmte Leistungen und auch für bestimmte Berufsgruppen zutreffen, aber daraus folgt eben nicht automatisch, dass jede solche Weiterbildung über ein Landesprogramm förderfähig sein könnte. Beim Thüringer Weiterbildungscheck sind gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen gerade nicht förderfähig und auch das von der AfD so gern angeführte Sachsen-Anhalt schließt wiederkehrende, rechtlich vorgeschriebene Qualifizierungen grundsätzlich aus. Da werden sich die Kolleginnen und Kollegen in Sachsen-Anhalt sicherlich auch Gedanken darüber gemacht haben, warum das so ist.

Wenn Sie dagegen freiwillige Zusatzqualifikationen fördern wollen, dann müssen Sie auch sagen, in welcher Qualifikation, in welchen Regionen Sie darüber die Versorgungslücken schließen. Das tun Sie aber nicht. Sie stellen den Vergleich ungefähr so dar: In Sachsen-Anhalt gibt es eine höhere Fördersumme. Es werden auch Übernachtungs- und Kinderbetreuungskosten berücksichtigt. Dann müsste man das in Thüringen jetzt im Grunde nur nachbauen. So einfach ist es dann aber leider nicht. Denn wenn man sich das Programm in Sachsen-Anhalt anschaut, dann sieht man nicht nur, dass es großzügiger ist, sondern es fördert bis zu 90 Prozent der anerkannten Kosten und kann auch Nebenkosten berücksichtigen. Es richtet sich aber nur an Privatpersonen. Es enthält Einkommensgrenzen. Es hat Zugangsvoraussetzungen und es schließt bestimmte Qualifizierungen von Grund auf aus. Es verlangt ein eigenes Antrags- und ein eigenes Nachweisverfahren. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, sich an anderen Bundesländern zu orientieren und zu prüfen, was davon übertragbar ist, aber wer Sachsen-Anhalt hier jetzt als Muster aufruft, darf nicht nur die Förderhöhe aufschreiben und den kompletten Rest der Förderpolitik dann unter den Tisch fallen lassen. Sie benennen ja nicht mal klar, welches der Programme Sie übernehmen wollen. Keine Berechnung, kein Haushaltstitel, aus dem alles bezahlt werden soll. Sie nennen auch keine Zielgruppe. Und Sie sagen auch nicht, welche Regeln Thüringen übernehmen soll und welche nicht. Das ist also entweder insgesamt sehr schlampig erarbeitet oder aber Sie haben es gar nicht verstanden. Ich weiß es bei Ihnen nicht. Es ist nur beides für uns im Plenum schlecht.

(Beifall Die Linke)

Es ist egal, was davon schlecht ist, beides hilft uns hier fachpolitisch nicht weiter.

Mir hat dann auch der ESF Plus-Bezug gut gefallen, denn das klingt so, als wären ESF-Mittel irgendwie so loses Kleingeld in der Schublade. Wenn dem so ist, dann freue ich mich heute, in diese Richtung belehrt zu werden, denn dann hätte ich auch noch ein paar Ideen, was wir alles mit ESF Plus-Mitteln Kluges anstellen können. Mein Stand der Dinge ist aber, dass die an Förderziele, Auswahlkriterien, Kofinanzierung, Verwendungsnachweise und Prüfungen gebunden sind. Wie gesagt, falls ich hier nicht mehr aktuell bin, freue ich mich über Schützenhilfe.

Wir stimmen gegen diesen Antrag, der öffentliche Förderpolitik auf eine wohlklingende Überschrift reduziert. Denn Heilmittelerbringer in Thüringen verdienen für ihre wichtige Arbeit ehrliche Unterstützung, indem die tatsächlichen Arbeits- und Versorgungsbedingungen ernst genommen werden – keine symbolischen Sonderrollen in der nächsten Richtlinie. Vielen Dank.

(Beifall Die Linke)

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