Gesetz zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Neufassung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/7328
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie meinen, dass Sie Schmerzensgeld beantragen müssen, wenn ich etwas zum Verfassungsschutz sage, dann müssen Sie das tun. Vielleicht sollten Sie aber vorher zuhören, was ich zu sagen habe, und danach überlegen, ob das wirklich die gerechtfertigte Forderung ist, in dem Moment wo ich etwas zum Thüringer Landsamt für Verfassungsschutz zu sagen habe. Der Hauptgrund, weswegen ich hier vorgekommen bin, ist das, was Herr Adams ins seiner Begründung gesagt hat, nämlich, dass die Opfer des NSU faktisch die Beibehaltung des Verfassungsschutzes fordern.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, Katharina, es darf nicht so bleiben, wie es ist.)
Sie haben gesagt, Herr Adams, Sie können sich gern danach noch einmal melden, Sie haben gesagt Herr Adams: Die Opfer des NSU fordern von uns, dass nichts so bleibt, wie es ist. Was Sie machen, ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Verfassungsschutz beibehält, heißt in der Konsequenz, Sie fordern auf dem Rücken der Opfer des NSU die Beibehaltung des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz. Und ich glaube, das ist ein Schlag ins Gesicht von den Angehörigen. Einige von uns
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein, die Kommentierung, die Sie gerade machen, ist ein Schlag ins Gesicht.)
stehen mit den Opferangehörigen in Kontakt, zumindest von der SPD-Fraktion weiß ich, dass Frau Marx regelmäßig in Kontakt steht, und ich weiß, dass ich auch regelmäßig in Kontakt stehe, und das zum Teil wöchentlich. Ich weiß, was diese von uns wollen, was diese von uns fordern und was diese sich von uns erhoffen. Deswegen bin ich hier vorgegangen, um zu sagen, dass ich dass als Begründung für die Beibehaltung des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz als schlimm empfinde und dass ich bitte, dass so etwas nicht noch einmal von den Grünen oder von wem auch immer geäußert wird,
(Beifall DIE LINKE)
ohne sich im Vorfeld mit den Opferangehörigen oder zumindest den Nebenklägern dazu abzustimmen.
(Beifall DIE LINKE)
Zu Ihrem Gesetzentwurf zwei kleine Anmerkungen noch. Das eine ist, Sie fordern ja eine verstärkte Kontrolle der Parlamentarischen Kontrollkommission und in Ihrem Gesetzentwurf zumindest steht, dass Sie das nach d’Hondt wollen. Ich weiß nicht, was die Grünen sich für die Wahl im Herbst 2014 vorstellen, aber nach d’Hondt sind Sie zumindest nach meiner Interpretation nicht in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten und dann frage ich mich, wie Sie eine verstärkte Kontrolle wollen. Das sind Widersprüche in diesem Gesetzentwurf, die sich nicht auflösen lassen, auch nicht durch noch so viele Erklärungen.
Und zuletzt, ich möchte es zumindest sagen, weil auch die Bürgerbündnisvernetzung sich ganz klar geäußert hat zum Gesetzentwurf, den Sie heute vorgelegt haben, und ganz klar gesagt hat, dass sie keinen Verfassungsschutz light haben wollen, so wie Sie es heute hier vorgestellt haben.
(Beifall DIE LINKE)
Sie waren, wenn ich das richtig recherchiert habe, Mitglied des Erfurter Bürgerkomitees und einige von denen haben damals als Vertreter am 9. Januar 1990 eine Erklärung herausgegeben und als Mitglied des Erfurter Bürgerkomitees haben Sie - zumindest habe ich nichts gefunden - dem nicht widersprochen. Darin steht unter drittens: Sofortige und vollständige Auflösung der Staatssicherheit und aller Nachfolgeeinrichtungen, auch des bereits arbeitenden Amtes für Verfassungsschutz. Und eine ähnliche Erklärung
(Beifall DIE LINKE)
gibt es von bundesweiten Oppositionellen aus dem Jahr 1991, die genau diese Komplettauflösung der Geheimdienste fordern, und das unter anderem auf der Grundlage der Erfahrungen der Oppositionellen in der DDR.
Ich finde es schade, dass es Ihnen nicht möglich war, im Vorfeld Ihren Gesetzentwurf zum Beispiel mit den Bürgerbündnissen, aber auch mit anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen zu diskutieren. Ich finde das schade, dass der …
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Vielleicht wollte er einen Gesetzentwurf vorlegen mit dem, was er sich vorstellt.)
Herr Barth, vielleicht hören Sie zu. Das wäre auch eine Variante.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das hab’ ich nicht gemacht.)
Ich finde es schade, dass Sie nicht in der Lage sind, im Vorfeld die Debatte dazu zu suchen und sich zumindest mit denen, die Sie hier als Begründung anbringen, auseinanderzusetzen und möglicherweise Veränderungen an dem Gesetzentwurf vorzulegen, wenn Sie denn überhaupt dann noch die Beibehaltung des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz gefordert hätten.
(Beifall DIE LINKE)
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