Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1188
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bergner, ich bin schon etwas enttäuscht. Ich schätze Sie ja wirklich als Kommunalpolitiker, als Bürgermeister, ich habe wirklich Hochachtung vor dem, was Sie über viele Jahre schon leisten. Aber einfach mal Danke zu sagen und zur Kenntnis zu nehmen, dass es meine Fraktion gewesen ist, dass es Rot-Rot-Grün gewesen ist, die Ihrem Gesetzentwurf überhaupt eine Chance gegeben hat, den wieder in die Anhörung zurückzubringen, das hätte ich schon gern mal von Ihnen gehört. Und sich dann hier hinzustellen und zu sagen, wir hätten etwas anderes vereinbart, stimmt ausdrücklich nicht. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir als Rot-Rot-Grün an einem eigenen Gesetzentwurf arbeiten, der umfassender ist, als die aktuellen Probleme mit der Corona-Pandemie zu lösen, und deswegen auch etwas mehr Zeit brauchen. Deswegen war es auch unser Ansinnen, das in der Zeitleiste so zu schieben, dass alle drei Gesetzentwürfe auch gemeinsam beraten werden können.
Herr Walk, es kommt eben nicht nur darauf an, die Bürgermeister und Landräte zu fragen, wir fragen auch die Gemeinderäte, Stadträte und Kreistagsmitglieder. Das ist nämlich auch deshalb wichtig, weil die numerisch einfach in einer größeren Anzahl vertreten sind. Die sollten wir nicht außen vor lassen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Was den Gemeinde- und Städtebund angeht, ich kann ja die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände nachvollziehen. Wir haben auch Gespräche mit ihnen geführt. Aber, was ich jetzt mal deutlich sagen muss – nichts gegen Herrn Rusch, ich schätze auch ihn wirklich sehr –, aber wenn er in sein Präsidium reingeht und fragt, da sitzen nur Bürgermeister, Oberbürgermeister, VG-Vorsitzende. Da sitzt ja nicht mal ein Vertreter aus den Gremien, kein einziges Gemeinde- oder Stadtratsmitglied. Da ist ja der Landkreistag bei aller Kritik an den Landkreisen schon etwas weiter. Im Präsidium des Landkreistags sitzen wenigstens Vertreter aus den Kreistagen. Das ist der entscheidende Unterschied. Wir fragen nämlich nicht nur die Amtsträger, sondern auch die ganze Breite der ehrenamtlich Tätigen.
Herr Walk, wenn Sie nicht anerkennen wollen, dass es einen Änderungsbedarf bei der Kommunalordnung gibt, dann verweigern Sie sich der Erkenntnis, dass sich die Ansprüche der Menschen in diesem Land doch geändert haben. Die Ansprüche an mehr Demokratie, mehr Transparenz und mehr Öffentlichkeit des Verwaltungshandelns auf kommunaler Ebene haben sich in den letzten drei Jahrzehnten maßgeblich verändert. Deswegen haben wir auch einen umfassenden Änderungsbedarf bei der Kommunalordnung gesehen und den roten Faden von mehr Demokratie, Transparenz und Öffentlichkeit ziehen wir durch unseren vorgelegten Gesetzentwurf hindurch.
Für uns ist es wichtig – und das sage ich an dieser Stelle auch deutlich –, dass wir einen Vorschlag unterbreitet haben, alle Ausschüsse öffentlich zu machen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit hat jetzt schon – wenn man die Kommunalordnung genau liest – Vorrang vor dem Prinzip der Nichtöffentlichkeit. Es muss auch niemand Angst haben, seine Argumente in der Öffentlichkeit auszutauschen. Wenn ich will, dass politische Entscheidungsprozesse nach der Beschlussfassung am Ende auf eine entsprechende Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen, dann muss ich der Bevölkerung auch die Möglichkeit geben, den Diskussionsverlauf bis zur Entscheidung öffentlich nachvollziehen zu können. Sie haben doch die Probleme vor Ort immer dann, wenn sie hinter verschlossenen Türen irgendwelche Debatten führen. Am Ende haben sie vielleicht eine Entscheidung im Gemeinderat oder im Kreistag, wo es nicht mal mehr eine Debatte gibt, weil man ja sagt: Wir haben doch in den Ausschüssen schon alles diskutiert. Und dann wird eine Entscheidung getroffen, wo die Bevölkerung sagt: Liebe Leute, alle Achtung, hättet ihr uns mal vorher mit einbezogen, dann könnten wir der Entscheidung heute auch viel eher folgen, könnten das nachvollziehen, hätten die Chance gehabt, unsere Hinweise in die Debatte einzubringen und hätten damit auch das eine oder andere korrigieren können.
Und wenn Sie auch keinen Änderungsbedarf bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sehen, dann ignorieren Sie auch da die gewandelten Ansprüche, dass Kinder und Jugendliche, junge Menschen in dieser Gesellschaft, wenn sie noch nicht 18 sind, am politischen Willensbildungsprozess teilhaben wollen. Wir tun nichts anderes, als einen gesetzlichen Anspruch zu formulieren, dass diese Kinder und Jugendlichen beteiligt werden sollen.
(Beifall DIE LINKE)
Wie das am Ende konkret ausgestaltet werden soll, überlassen wir den Gemeinde- und Stadträten in einem Abwägungsprozess vor Ort. Wie das dann funktionieren soll – ob sie starre Regelungen aufstellen, wie die Kinder und Jugendlichen in einen Beirat gewählt werden, ob sie ernannt werden, ob sie sich freiwillig melden können, ob das ein runder Tisch ist, wo die Teilnahme auch einer gewissen Fluktuation unterliegt, weil sich die Themen auch mal wieder ändern –, das soll ganz konkret vor Ort entschieden werden. Aber wir wollen den gesetzlichen Anspruch formulieren, dass auch Kinder und Jugendliche mit angehört werden, wenn sich die Belange vor Ort um sie drehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen auch die Auskunftsrechte der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistagsmitglieder deutlich ausbauen. Es macht doch keinen Sinn, wenn ich in einem Aushandlungsprozess zu einer Entscheidung komme, dann die Verwaltung im Rahmen des Verwaltungsvollzugs die Beschlüsse umsetzt und dann das einzelne Stadtratsmitglied, Gemeinderatsmitglied nicht mal mehr fragen kann – das ist die jetzige Rechtslage –, wie die Beschlüsse tatsächlich umgesetzt wurden. Wir wollen da die Möglichkeit erhöhen, dass auch das einzelne Mitglied im Gemeinderat Auskunft begehren kann und eine qualifizierte Antwort erhält.
Ich will auch auf einen Diskussionspunkt hinweisen, wo ich davon überzeugt bin, dass wir auch in eine heftige Debatte insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden und – so wurde es angedeutet – sicherlich mit FDP und CDU eintreten werden. Das ist die Frage des übertragenen Wirkungskreises. Herr Walk und auch Herr Bergner, Sie wissen das als Kommunalpolitiker: Das birgt ein hohes Frustrationspotenzial auf kommunaler Ebene, je nachdem, wo ich stehe, als Bürgermeister oder Mitglied eines Rates. Ein Großteil der Verwaltungsbereiche unterliegt dem übertragenen Wirkungskreis, wo ich zwar als Kommunalpolitiker vor Ort mit dem Haushalt auch ein großes Volumen der verfügbaren Mittel mit beschließe und binde und ich nicht mal ein Fragerecht habe, was denn daraus am Ende geworden ist: hohes Frustrationspotenzial, gerade in den Kreistagen, wo mindestens 80 Prozent des Aufgabenkataloges übertragener Wirkungskreis sind, wo sie die demokratische Mitwirkung, die Kontrolle über den Vollzug dieser Aufgabe, alles entzogen haben. Wenn sie da als junger engagierter Kommunalpolitiker rangehen, dann stellen sie zwei, drei Mal im Kreistag oder im Stadtrat eine Anfrage, werden abgewatscht mit der Antwort: übertragener Wirkungskreis, du hast nicht mal das Recht, eine Anfrage zu stellen. Das ist eigentlich schon ein Skandal in diesem Land.
(Beifall DIE LINKE)
Nicht mal das Recht, die Anfrage zu stellen! Dann sind sie frustriert. Wenn Sie das so lassen wollen, dann sorgen Sie nicht dafür, das Ehrenamt in diesem Lande zu stärken.
Ich will noch einmal darauf hinweisen: In der vorläufigen Kommunalordnung – die hat nicht der Landtag beschlossen, das war die vorläufige Kommunalordnung der DDR, die galt in Thüringen bis 1994 – gab es schon eine vergleichbare Regelung. Wir wollen also bei den Regelungen der Demokratie und Transparenz nur zu dem zurück, was vor 30 Jahren schon mal beschlossen wurde. Nur dahin wollen wir wieder zurück, nicht mehr. Das muss doch möglich sein, darüber mit Ihnen reden zu können.
Von Frau Merz von der SPD ist schon angesprochen worden, dass wir das kommunale Wirtschaftsrecht nicht nur im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens bei den Krankenhäusern, sondern auch beim ÖPNV und beim Wohnungswesen stärken wollen, weil wir das kommunale öffentliche Wirtschaftsrecht stärken wollen. Wir wollen es im Wettbewerb stärken, wir wollen deren Wettbewerbschancen erhöhen und wenigstens auf Augenhöhe mit den privaten Anbietern auf dem Markt agieren lassen, weil wir davon überzeugt sind, dass wir damit den öffentlichen Einfluss als Korrektiv zur Vermeidung von Entwicklungen des Marktversagens sichern müssen. Das sichert am Ende öffentliche Dienstleistungsangebote vor Ort. Das sichert nicht nur den öffentlichen Einfluss darauf, wie diese Leistungen erbracht werden, sondern das sichert auch ein flächendeckendes Angebot im ländlichen Raum und das sichert am Ende auch, dass die Menschen sich vor Ort mit den Angeboten ihrer Kommunen wieder identifizieren können. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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