Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9214
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich die Städte Barcelona, Paris, Berlin und Erfurt zusammen nenne und Sie frage, was diese miteinander gemeinsam haben, werden Sie vermutlich nicht sofort eine Antwort haben. Wenn ich Ihnen sage, dass sie alle von zweckentfremdetem Wohnraum betroffen sind, dann werden Sie sich erneut wundern und mir entgegnen, dass man die Situation europäischer Großstädte doch nicht mit Thüringer Städten wie Erfurt, Jena oder Weimar vergleichen kann. Da gebe ich Ihnen sogar recht, denn im Gegensatz zu diesen Metropolen soll hier in Thüringen rechtzeitig gehandelt werden. Es werden Entwicklungen, mit denen andere Städte mit ihren Bewohnerinnen und Bewohnern heute zu kämpfen haben, aufgenommen und frühzeitig Maßnahmen ergriffen.
Mit dem Gesetzentwurf zum Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz geben wir den Kommunen die Möglichkeit, ein Instrument an die Hand, individuell auf die eigenen Problemstellungen reagieren zu können. Wir befähigen die Kommunen, eine Satzung zu erlassen, damit Zweckentfremdung nicht pauschal zu verbieten, sondern lediglich unter eine Genehmigungspflicht zu stellen und damit überhaupt eine Steuerungsmöglichkeit zu bekommen. Es geht uns nicht darum, den vielfältigen Tourismus in Thüringen zu schädigen und Menschen, die sich mit Ferienwohnungen ein paar Groschen dazuverdienen, daran zu hindern – im Gegenteil. Es muss aber gesteuert werden. Das ist mit diesem Gesetz auch weiterhin möglich. Aber wir müssen auch diejenigen schützen, die durch den durch die Kurzzeitvermietung künstlich erzeugten Leerstand oder die gewerbliche Nutzung von Räumen, die eigentlich zu Wohnzwecken errichtet wurden, negativ beeinflusst werden, und die angespannten Wohnungsmärkte unterstützen. Denn bereits heute sehen wir in anderen Städten – ich verweise noch mal wie zu Beginn auf Barcelona usw., ich nenne auch gern das Beispiel Dubrovnik –, wie stadtverträglicher und nachhaltiger Tourismus nicht aussehen kann, wenn Wohnquartiere zu touristischen Hotspots werden und dadurch nicht nur die Konkurrenz im Wohnraum wächst und die Mieten in die Höhe getrieben werden, sondern auch die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sinkt, weil sich die ständige Fluktuation im Hausflur bemerkbar macht und die Städte selbst mit der Infrastruktur nicht an diese Art der Nutzung angepasst sind. Wir sind bei Weitem nicht die Ersten in der Bundesrepublik, die von der Gesetzgebungskompetenz, die wir seit 2006 besitzen, Gebrauch machen. Bayern hat das seit 2007, Baden-Württemberg seit 2013, Berlin seit 2014, Sachsen hat es in diesem Jahr beschlossen, und das ist bestimmt keine links-geführte Regierung, um nur mal einige zu nennen.
Auch die neuesten Bewegungen auf Europaebene sollten für uns heute ein Anstoß sein, rechtzeitig zu handeln, bevor wir den Herausforderungen nicht mehr begegnen können. Mit der neuen Verordnung der Europäischen Union, die die Erhebung und den Austausch von Daten, die im Zusammenhang mit kurzzeitigen Vermietung von Unterkünften stehen, reguliert, wird nach einer ausgiebigen Erarbeitungszeit transparent und Handlungsspielraum geschaffen. Nicht nur, dass der Europäische Rat diese Verordnung einstimmig beschlossen hat, sondern auch im Europäischen Parlament erhielt diese Verordnung 493 von 540 Stimmen, das insbesondere mit den konservativen Parteien. Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, heute um die Stimmen für die Mieterinnen und Mieter in Thüringen und für diesen Gesetzentwurf. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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