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Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021 1/2

André Blechschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3070

 

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich bin ausdrücklich jenen Rednern dankbar, die sich in einer sehr sachlichen, aber auch konkreten Art zur Problematik dieses Gesetzentwurfs und Verfassungsänderungsantrag geäußert haben. Es macht deutlich, natürlich gibt es – und es ist im Parlamentarismus ausdrücklich gewollt – eine Debatte über verschiedene Wege und Möglichkeiten, die in der Gesellschaft angestrebt oder wo auch Entscheidungen getroffen werden können – Stichwort: „Automatismus“ oder „Gesetzgebungsverfahren“.

 

Bekanntermaßen haben die Linken in den zurückliegenden Jahren immer den Automatismus attackiert, weil wir in der Position sind, zu sagen, wir sollten die Courage aufbringen, uns doch öffentlich mit den entsprechenden eigenen Finanzierungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Das nur mal als Ausgangspunkt gesetzt.

 

Es ist deutlich angesprochen worden, dieser Gesetzentwurf der AfD soll und muss für die Fraktion Wahlkampf sein – nichts anderes. Aber, sie geht einen Schritt weiter – und auch das ist schon angesprochen worden –, es wird wieder ein Weg gegangen, um die Delegitimierung von Parlamentarismus, Diffamierung von Politik und Politiker/-innen und – der Höhepunkt, der dann immer am Ende steht – es wird ein Widerspruch zwischen Politik, Parteien und den Bürgerinnen und Bürgern, Wählerinnen und Wählern hergestellt, um deutlich zu machen, ihr seid gar nicht mehr legitimiert. Das ist das Ziel von der AfD, und dagegen müssen wir öffentlich auftreten.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Auch will ich deutlich wiederholen die Aussagen, die von hier vorn schon getan worden sind, wir haben uns in diesem Land ein System gegeben, das heißt, wir machen Wahlen, repräsentative Demokratie und ausdrücklich einschließlich eines Finanzierungsmodells und das werden wir uns nicht kaputt machen lassen. Wir werden es auch nicht hinnehmen und ich sage den so berühmt, berüchtigten Satz: Demokratie kostet auch Geld und das müssen wir offen sagen, das wissen Bürgerinnen und Bürger und demzufolge werden wir auch weiterhin dafür eintreten, dass die Diäten als Form der Alimentierung von gewählten Abgeordneten möglich sind und durchgesetzt werden.

 

Ich weiß gar nicht, wie ich jetzt die Kollegin Nitzpon hier reinbringen soll. Ich glaube, wenn sie diese Debatte zur Kenntnis nehmen sollte, sie konnte sich damals nicht vorstellen, welche Parlamentarier und welche politischen Gruppierungen hier im Landtag noch sitzen würden. Sie hätte vielleicht nicht vom Inhalt her – aber mit Blick auf den Missbrauch ihrer Aussagen sicherlich andere Formulierungen vorgenommen.

 

Da will ich auch noch den Dr. Hahnemann nennen. Dr. Hahnemann hat damals 2006 – das wurde auch angesprochen – einen Antrag der Linken eingebracht und rhetorisch verteidigt, der deutlich gesagt hat: Wir als Linke treten für die Abschaffung der Index-Regelung in der Verfassung und die Wiedereinführung der Festlegung der Abgeordnetenbezüge durch Gesetzesbeschluss des Landtages unter Einbeziehung externer Sachverständiger ein.

 

Ja – auch heute treten wir noch dafür ein, aber nicht nur allein dafür und weil ein gewisser Stolz schon dabei ist, will ich nicht unerwähnt lassen – aus der Ablehnung des Verfassungsantrages, den wir gestellt haben, wo das Verfassungsgericht deutlich gemacht, der Automatismus als Gestaltungselement ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn entsprechende zusätzliche sachliche Kriterien dazu eingeführt würden. Und die sind eingeführt worden.

 

Allerdings macht das Urteil auch klar, dieser Automatismus, dieses Anpassungsverfahren ist nicht zwingend notwendig, darüber kann man debattieren, darüber müssen gesellschaftspolitische und parlamentarische Mehrheiten – auch das ist angesprochen worden – in Zweidrittelform hergestellt werden.

 

Wie gesagt – mit ein wenig Stolz – hatte diese Ablehnung des Anpassungsautomatismus der PDS-Fraktion vor dem Verfassungsgericht eine praktische Antwort, das war der Verein der Abgeordneten der PDS-Fraktion damals, die sogenannte Alternative 54 und da will ich deutlich sagen – wie gesagt, das ist unser Stolz – hier werden Vereine finanziell, sozial, kulturell, ökologisch und gemeinnützige Projekte generell unterstützt und sage und schreibe 1,5 Millionen Euro Gelder haben wir in den zurückliegenden Jahren dort wieder eingebracht,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

zurückgeführt oder wie man das auch immer bezeichnet.

Meine Damen und Herren, ich habe hoffentlich in meinem Beitrag deutlich gemacht, wir werden weiter an einer Möglichkeit, aber darüber hinaus nicht nur Diätenanpassungen, sondern der Abgeordnete an sich – hier geht es um die Stichworte steuerfinanzierte Altersversorgung oder gesetzliche Versorgung mit Eigenbeteiligung damit verbunden die Rentenversicherung wie zum Beispiel im Bundesland Nordrhein-Westfalen –, also es ist eine allumfassende Parlaments- und Abgeordnetenreform, die wir anstreben, aber das bedeutet – und das habe ich auch gesagt –, wir brauchen hier, um mit unseren Auffassungen einen verfassungsändernden Antrag durchzubekommen, gemeinsam mit den anderen eine Zweidrittelmehrheit. Da muss ein Diskussionsprozess geführt werden, dafür sind wir bereit und dort würden wir gern unsere Gedanken und Ideen einbringen –ausdrücklich in einem breiten gesellschaftlichen Prozess – so wie es zum Beispiel in Sachsen-Anhalt stattgefunden hat, wo dann eine entsprechende Parlamentsreform durchgeführt worden ist, einschließlich des Abgeordnetengesetzes.

 

Also – mein Redebeitrag sollte deutlich machen – wir vertreten die Position, Automatismus ist nicht die beste Lösung, aber wir sagen deutlich, dass – was die AfD hier tut, ist Wahlkampf, ist Attackieren des Parlamentarismus allgemein und da machen wir nicht mit und demzufolge wird der Gesetzentwurf von uns keine weitere Behandlung und Unterstützung finden. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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