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Besonderes Augenmerk auf Situation von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Gruppen

Linda Stark & Katja Maurer

Im Rahmen der letzten Sitzung der Enquetekommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie im Thüringer Landtag fand eine öffentliche Anhörung mit geladenen Expert*innen zum Thema soziale Ungleichheit, Inklusion und Teilhabe statt. Dazu erklären Linda Stark, Obfrau der Fraktion Die Linke und Katja Maurer, Sprecherin für Inklusion in der Fraktion Die Linke und Mitglied in der Enquetekommission:

 

Katja Maurer: „Die Anhörung zeigt: Behinderung ist nicht gleich Behinderung, daher müssen die heterogenen Bedarfe zwingend stärker berücksichtigt werden. Dabei ist die Beteiligung der Interessenvertretungen und der Selbsthilfe unerlässlich, und dafür müssen schon jetzt die Weichen gestellt und verbindliche Beteiligungsformate  etabliert werden, um nicht erst in der Krise improvisiert werden zu müssen. Wenn die Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen nicht bei allen Gesetzesvorhaben beteiligt werden, ist das ein großes Problem. Ebenfalls ein Problem ist es, wenn sie zwar Stellungnahmen abgeben dürfen, diese aber keine Berücksichtigung finden und die heterogenen Bedarfe der Betroffenen damit nicht beachtet werden. Und wenn aktuell der Nationale Pandemieplan und der Thüringer Pandemieplan überarbeitet werden, müssen selbstverständlich auch da die Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen sowie von anderen vulnerablen Gruppen beteiligt werden.“

 

Linda Stark: „Die Anhörung hat wertvolle Informationen und Empfehlungen nicht nur hinsichtlich der letzten Pandemie, sondern auch mit Blick auf zukünftige Krisen geliefert: Menschen mit Behinderungen werden viel zu oft an den gesellschaftlichen Rand gedrängt und ihre Belange ignoriert. Das gilt leider umso mehr für Krisensituationen wie die Corona-Pandemie.  Alle geladenen Expert*innen haben die geringe Berücksichtigung der Interessen der unmittelbar Betroffenen durch die verschiedenen Pandemieeindämmungsmaßnahmen kritisiert. Diese fing bei der oft nicht barrierefreien Kommunikation an, die Betroffene von lebenswichtigen Informationen ausschloß, geht über Hürden beim Zugang zu Gesundheitsangeboten oder deren kompletten Wegfall, bis hin zu fehlender Betrachtung von unterschiedlichen Bedarfen und pauschale Zuschreibungen.“

 

Auch das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (kurz:ThürGIG) spielte in der Anhörung eine Rolle. Als wichtiger Baustein der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen könne es laut Maurer die verpflichtende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen stärken. Auf Nachfrage wurde eine entsprechende Gesetzesverschärfung für mehr Beteiligung mit klarer Mehrheit begrüßt, berichtet die Abgeordnete und führt abschließend aus: „Ein Gesetzesentwurf für das ThürGIG steht noch in diesem Jahr aus, sofern die Landesregierung Wort hält. Wir als Fraktion Die Linke werden dabei ganz besonders darauf achten, dass es zukünftig verbindliche Regelungen zur barrierefreien Kommunikation und zur verpflichtenden Beteiligung der Beauftragten und Selbstvertretungen gibt.“

 

Für Rückfragen:

Julian Degen

0173 518 5041

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