Für ein inklusives Thüringen! Novelle des Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention seit über 15 Jahren geltendes Recht ist, bleibt die reale Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Thüringen weit hinter den völkerrechtlichen Vorgaben zurück. Prüfungen bescheinigen Deutschland eine mangelhafte Umsetzung – und auch in Thüringen ist die Kluft zwischen rechtlichen Ansprüchen und tatsächlichen Lebensrealitäten vieler Menschen mit Behinderungen offenkundig.
Die Linksfraktion im Thüringer Landtag strebt aus diesem Grund eine Gesetzesnovelle an. Die Kernelemente der geplanten Novellierung umfassen:
- Anpassung des Gesetzes an die UN-Behindertenrechtskonvention (kurz: UN-BRK)
- Einführung von Gütekriterien für die Erarbeitung der Maßnahmenpläne in den Kommunen
- Verbindlicherer Einbezug der kommunalen Beauftragten und Beiräte
- Einführung eines Normprüfverfahrens bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und dem Erlass von untergesetzlichen Regelungen
- Stärkung der Barrierefreiheit, unter anderem ist vorgesehen:
- die Einführung einer verbindlichen Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit der von öffentlichen Trägern genutzten Liegenschaften alle zwei Jahre
- Verschärfung der Regelung für barrierefreie Dokumente und Informationen durch öffentliche Einrichtungen und Institutionen, mithilfe des Wegfalls des proaktiven Einforderns barrierearmer Dokumente und der Einführung einer Fristverlängerungsgarantie, wenn behördliche Informationen nicht fristgerecht in leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden
- Anpassung der Aufgaben des Landesbeauftragten durch den Wegfall der festgesetzten Vorsitzfunktion
- Anpassung der Aufgaben des Landesbehindertenbeirates durch die Einführung einer Regelung zur Vorsitz-Wahl aus der Mitte des Beirates und die Festschreibung der Sicherstellung der Barrierefreiheit der Sitzungen
- Einbezug der Belange von Menschen mit Behinderung und ihre Belange in der Ausbildung durch die Ergänzung der Berufs- und Ausbildungsfelder
- Verbesserte Rahmenbedingungen der Behindertenbeiräte und Beauftragten durchdie Reduzierung der Mindesteinwohner*innenzahl auf 10.000 für die Einrichtung eines kommunalen Beauftragten und des Beirates und eine Festschreibung der Sach- und Personalausgaben und der Kostenüberahme in Höhe von 100% gestärkt und sichergestellt werden.
Denn Inklusion bedeutet nicht bloß, vorhandene Systeme „zugänglich zu machen“, sondern sie von Beginn an barrierefrei, diskriminierungssensibel und machtreflexiv zu gestalten – und dabei insbesondere auch Mehrfachdiskriminierung zu berücksichtigen. Mit einem Entschließungsantrag – begleitend zur Novelle – setzen wir uns ein für:
- die Umsetzung des in der Fortschreibung befindlichen Thüringer Maßnahmenplans innerhalb seines Geltungszeitraums
- die Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierung betroffener Personen in der Fortschreibung des Maßnahmenplans
- die Bereitstellung ausreichender Mittel für das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) in den Doppelhaushalt 2026 und 2027 bereitzustellen.
Dateien
- ThuerGIG_Erlaeuterungspapier_23062025_final.pdf
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