Aktuelles Gerichtsurteil stärkt Positionen der LINKEN zur Reform der Thüringer Kommunalordnung
„Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtes Gera stärkt die Positionen der LINKEN zum Reformbedarf der Thüringer Kommunalordnung. Die Kritik des Gemeinde- und Städtebundes sowie des Landkreistages ist völlig haltlos, wenn es um mehr Demokratie vor Ort und um mehr Transparenz im kommunalen Verwaltungshandeln geht“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der LINKEN-Landtagsfraktion, Sascha Bilay.
Im Rechtsstreit ging es um die Frage, ob das Recht der LINKE-Fraktion im Kreistag Greiz auf Sitze in den Ausschüssen dadurch verhindert werden kann, wenn sich kleinere Gruppierungen als so genannte Zählgemeinschaften künstlich stärker machen. Selbst ein Antrag zur Erhöhung der Sitze im Ausschuss wurde von den übrigen Kreistagsfraktionen abgelehnt, um DIE LINKE aus den Ausschüssen heraus zu halten. Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass damit das Prinzip der Spiegelbildlichkeit, also dem verkleinerten Abbild des Kreistages im Ausschuss, eklatant verletzt worden ist. „Von daher ist es folgerichtig, dass der Gesetzenzwurf der Koalitionsfraktionen unabhängig von diesem Rechtsstreit eine eindeutige Klarstellung vorsieht, dass durch willkürliche und plötzliche Blockbildungen keine demokratischen Rechte auf Teilhabe größerer Fraktionen ausgehebelt werden dürfen“, betont Bilay.
Das Urteil habe für das laufende Gesetzgebungsverfahren deshalb besondere Relevanz, da sich insbesondere der Thüringische Landkreistag gegen das Reformvorhaben von r2g stelle. Präsidentin des Landkreistages sei die Greizer Landrätin Schweinsburg, welche den nun juristisch festgestellten Rechtsverstoß nicht verhindert habe. Die Landrätin hätte den Kreistag besser beraten und notfalls die zugrunde liegenden Beschlüsse beanstanden müssen. „Anscheinend hat die Greizer Landrätin auch aus parteipolitischen Überlegungen heraus billigend in Kauf genommen, dass die Ausgrenzung der LINKEN im Kreistag einen eklatanten Gesetzesverstoß zum Inhalt hat. Vor diesem Hintergrund wäre der Landkreistag angehalten, seine harsche Kritik am Gesetzentwurf der Koalition abzuändern. Offenbar sind die Argumente der Ablehnung nicht immer ausreichend fundiert“, unterstreicht Bilay.

