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Zwölftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1349


Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes werden Änderungen in das Gesetz eingefügt, die die logistische Abwicklung der Übernachtungsbedarfe der Abgeordneten und die finanziellen Ausgleiche der Kosten dafür regelt.


Bisher hat der Landtag in einem von der Stadt durch das Land angemieteten Objekt in der Nähe des Landtags im Haus der Abgeordneten Übernachtungsmöglichkeiten für die Abgeordneten zur Verfügung gestellt. Wie wir alle wissen, sind im Haus der Abgeordneten bis auf Weiteres nun minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge untergebracht. Die Notwendigkeit war und ist immer unstrittig gewesen. Dies hat auch die unverzügliche und schnelle Reaktion der Abgeordneten zur Räumung der Zimmer gezeigt. Dafür nochmals von dieser Stelle aus vielen Dank. Nun könnte man die Frage stellen: Ist dann überhaupt noch eine Anpassung des Abgeordnetengesetzes auf die neue Situation nötig? Ist denn notwendig, für die Übernachtungsmöglichkeiten von Abgeordneten gesetzliche Vorsorge zu treffen? Dazu ein doppeltes Ja, sowohl mit Blick auf die rechtlichen Vorgaben als auch auf die tatsächliche Situation. Artikel 54 Abs. 3 der Thüringer Verfassung lautet, ich zitiere: „Für die wirksame Mandatsausübung sind die erforderlichen Mittel bereitzustellen.“ Darunter fallen Übernachtungsmöglichkeiten, so wie bisher im Haus der Abgeordneten, die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Auch der Tatsache können wir uns nicht entziehen, dass Thüringen ein Flächenland ist, wenn auch kein großes. Daraus folgt, dass für viele Abgeordnete, die Pendelwege zum und vom Landtag doch erheblich sind. Hierzu kommt, dass es gerade bei terminlichen Verpflichtungen, die in die sogenannten Tagesrandlagen hineinreichen, schwierig ist, eine passende bzw. überhaupt noch eine Verbindung an den Heimatort zurück zu bekommen. Dass Pendeln unter schwierigen Bedingungen belastend ist, auch hinsichtlich der notwendigen Regeneration für die Berufstätigkeit, ist durch Praxisstudien an verschiedensten Tätigkeitsbereichen hinlänglich bekannt und bewiesen. Nicht unerwähnt lassen sollte man auch mit Blick auf wechselnde Jahreszeiten die Begriffe „Winter“, „Schnee“, „schwierige Straßensituation“. Daher sollten den Mandatsträgern weiterhin Übernachtungsmöglichkeiten am Sitz des Landtags zur Aufrechterhaltung und Gewährleistung der Funktionstätigkeit des Landtags im Allgemeinen und der mandatsbezogenen Tätigkeit der Abgeordneten im Konkreten geboten werden, in der Annahme, dass sich Bürgerinnen und Bürger gut ausgeschlafene und hellwache Abgeordnete bei der Arbeit wünschen.


Meine Damen und Herren, noch einen kurzen Blick auf den Inhalt der neuen Regelungen des Abgeordnetengesetzes: Es wird in § 6, in dem es schon jetzt um verschiedene Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete zur Abdeckung ihres Mandatsaufwandes bzw. ihrer Mandatskosten geht, ein neuer Absatz 4 eingefügt. Er sieht vor, dass Abgeordnete, so sie mehr als 20 Kilometer entfernt vom Landtag wohnen, einen pauschalisierten Kostenzuschuss bis zu einem Höchstbetrag erhalten. Sind die tatsächlichen Kosten niedriger, werden nur diese ersetzt, denn laut Neuregelung erfolgt die Kostenerstattung an die Abgeordneten nur auf Nachweis. Das heißt, pro Hotelübernachtung sind es maximal 80 Euro oder wahlweise auch ein Monatszuschuss von maximal 550 Euro für eine Wohnung. Diese konkreten Zahlen ergeben sich aus einer Ergänzung in den Ausführungsbestimmungen im Abgeordnetengesetz und zeigen, dass moderate Werte gewählt wurden. Es geht also um „normale“ Zimmer und Wohnräume. Der Text des neuen § 6 Abs. 4 lässt im Übrigen auch die Möglichkeit offen, in Zukunft, sollte das Haus der Abgeordneten nicht mehr zur Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden, zum bisherigen Unterbringungsmodell zurückzukehren. Eine Evaluierung der entsprechenden Gesetzlichkeit ist somit gleichzeitig eingebaut.


Meine Damen und Herren, ich werbe um Unterstützung des Gesetzentwurfs. Danke.


(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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